Erneuerung Turbinenüberwachungsschrank für die BMKW Footprint-Turbine
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Otto-Hahn-Straße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf MVV Energie AG, Herr Christoph Eschermann
E-Mail:
Telefon: +49 621/290-1592
Fax: +49 621/290-2676
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Turbinenüberwachungsschrank für die BMKW Footprint-Turbine
Im Rahmen der Beschaffung der neuen Footprint-Turbine im BMKW musste ergänzend ein neuer Turbinenüberwachungsschrank inklusive Field-
Service beschafft werden.
Beschaffung eines neuen Turbinenüberwachungsschrankes inklusive Field-Service
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Es handelt sich um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung Turbinenüberwachungsschrank für die BMKW Footprint-Turbine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacherallee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.