Publikation der Ergebnisse der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe und Betrieb der zugehörigen Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: DFG_2018_II-MED_EU_2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kennedyallee 40
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wirtschaft, Revision und Compliance
E-Mail:
Telefon: +49 2288850
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Publikation der Ergebnisse der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe und Betrieb der zugehörigen Plattform
Die zentralen Ziele der Leistung sind die zeitnahe und qualitativ hochwertige Veröffentlichung der Ergebnisse der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG jeweils am 01. Juli jeden Jahres in Deutsch und anschließend in englischer sowie spanischer Übersetzung auf einer von Auftragnehmer betriebenen Open Access Plattform, die zuverlässige und freie Zugänglichkeit zu den Dokumenten und der langfristige Betrieb und die Weiterentwicklung der entsprechenden Open Access Plattform.
Zusätzlich dazu ist die wissenschaftlich orientierte Nachnutzbarkeit der Ergebnisse und die hiermit verbundene Verknüpfbarkeit mit anderen wissenschaftlich orientierten Informationsplattformen eine wichtige, angestrebte Entwicklungsperspektive.
Formal sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei PubMed gegeben, die auch zeitnah durch den Anbieter erfolgen soll.
Optionale Vertragsverlängerung 2 mal 2 Jahre, max. Laufzeit des Vertrages 8 Jahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die zentralen Ziele der Leistung sind die zeitnahe und qualitativ hochwertige Veröffentlichung der Ergebnisse der Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG jeweils am 01. Juli jeden Jahres in Deutsch und anschließend in englischer sowie spanischer Übersetzung auf einer von Auftragnehmer betriebenen Open Access Plattform, die zuverlässige und freie Zugänglichkeit zu den Dokumenten und der langfristige Betrieb und die Weiterentwicklung der entsprechenden Open Access Plattform.
Zusätzlich dazu ist die wissenschaftlich orientierte Nachnutzbarkeit der Ergebnisse und die hiermit verbundene Verknüpfbarkeit mit anderen wissenschaftlich orientierten Informationsplattformen eine wichtige, angestrebte Entwicklungsperspektive.
Formal sind die Voraussetzungen für eine Bewerbung bei PubMed gegeben, die auch zeitnah durch den Anbieter erfolgen soll.
Optionale Vertragsverlängerung 2 mal 2 Jahre, max. Laufzeit des Vertrages 8 Jahre.
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Für Zusatzaufwand an Entwicklungen besteht der Bedarf an einer zusätzlichen Entwicklerstelle.
Die Änderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Insbesondere die Datenqualität der Dokumente, die vom vorherigen Betreiber erstellt wurden und in die neue Plattform integriert werden müssen, war zum Zeitpunkt der Vertragsaushandlung nicht bekannt. Auch die neuen gesetzlichen Anforderungen an barrierefreien Zugang zu Dokumenten sind erst nach der Vertragsverhandlung in Kraft getreten.Der Gesamtcharakter verändert sich aufgrund der Änderung des Auftrags nicht.