SAFE Referenznummer der Bekanntmachung: 50WP2208
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dlr.de/rd/
Abschnitt II: Gegenstand
SAFE
Die DLR Raumfahrtagentur plant im Rahmen von COMPASSO-FC die Beauftragung einer weltraumtauglichen Elektronikeinheit für einen weltraumtauglichen Frequenzkamm.
Diese Elektronikeinheit, eine Komponente des Frequenzkamms, wird von der DLR RFA für die DLR F&T Mission COMPASSO beigestellt, in welcher eine (Langzeit-) in-Orbit-Verifikation der Elektronikeinheit und weiterer quantenoptischer Technologien durchgeführt werden soll. Das Preliminary Design für die Elektronikeinheit wurde im Rahmen eines von DLR F&T beauftragten Projekts bereits erstellt und soll nun fertig gestellt und für die Erstellung des DetailedDesigns genutzt werden, anschließend soll die Hardware hergestellt und qualifiziert werden, so dass diese Elektronikeinheit dann auch in anderen Projekten der DLR RFA eingesetzt werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die geforderte fachliche und technische Qualifikation zur Durchführung des geplanten Vorhabens bietet nur die Firma Menlo Systems GmbH. Dafür sind mehrere Gründe anzuführen:
Zum einen verfügt die Firma Menlo Systems GmbH wie in Kapitel 1 beschrieben als einzige Firma in der EU sowohl über jahrzehntelange (> 20 Jahre) Erfahrung im Bereich der Forschung zu Frequenzkämmen, als auch langjährige Erfahrung (~ 10 Jahre) im Bereich der Entwicklung von Technologien für die Raumfahrt. Im Rahmen des DLR RFA Vorhabens IVORY (50WP1911) wurde von der Firma Airbus Defence and Space GmbH (Airbus DS) bereits eine erste Definition für eine IOV-Mission von Komponenten für fundamentalphysikalische Experimente auf der Außenplattform Bartolomeo entwickelt, an welcher auch die Firma Menlo Systems GmbH für den Frequenzkamm maßgeblich beteiligt war. Anschließend wurde die Idee von DLR F&T zusammen mit, u.a., Airbus DS
und der Firma Menlo Systems GmbH weitergeführt und das Design (in einem Vorhaben von DLR F&T) bis zu einem PDR vorangetrieben. Der PDR Kick-Off zum DLR FuT Vorhaben COMPASSO fand
am 15.02.2022 statt. Das PDR Collocation Meeting ist für Anfang März 2022 vorgesehen.
Das zu beauftragende Elektronikmodul muss kompatibel zum vom DLR F&T beauftragten optischen Frequenzkamm sein, welcher nach den Vorgaben des derzeit laufenden PDR ebenfalls von
der Firma Menlo Systems GmbH gebaut wird. Daher ist der Auftrag unmittelbar mit den bereits abgeschlossenen Phasen verknüpft. Die durchzuführenden Arbeiten bauen geradewegs auf den
schon erbrachten Leistungen auf. Sie sind mithin von diesen nicht abtrennbar und direkt an den vom AN entwickelten Designs gekoppelt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAFE
Ort: Martinsried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
2. die Unwirksamkeit nach § 135 Abs.1 GWB nicht innerhalb von 30 Kalendertagen im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens, nach Information der betroffenen Bieter/Bewerber über den Vertragsschluss durch den öffentlichen Auftraggeber, geltend gemacht worden ist (absolute Ausschlussfrist bei unterbliebener Information durch den öffentlichen Auftraggeber ist 6 Monate nach Vertragsschluss gemäß § 135 Abs.2 S.1 GWB).
3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr. 4 GWB).
4. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.2 GWB).
5. der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat( § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).