Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Broschüre Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des BBK Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.27 - 1332/23/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-1032
Fax: +49 2289910610-1032
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Broschüre Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen des BBK
Rahmenvereinbarung über den Druck und die Lieferung der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des BBK
Mit der Auftragnehmerin wird eine Rahmenvereinbarung über die Datenübernahme, die Datenprüfung, die Druckformherstellung, den Druck, die buchbinderische Weiterverarbeitung und die Lieferung der Broschüre "Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) geschlossen. Pro Jahr werden bis zu 500.000 Exemplare der Broschüre benötigt.
Die Rahmenvereinbarung wird für den Zeitraum von 2023 bis 2024
geschlossen. Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal 2027 zu verlängern.
Für die maximale Vertragslaufzeit gilt ein geschätztes Gesamtvolumen von 701.344,54 Euro (ohne MwSt.). Der Höchstwert entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen, so dass aus der Rahmenvereinbarung bis zu 701.344,54 Euro
(ohne MwSt.) abgerufen werden können.
Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Verlängerungsoption sowie zur Beauftragung des geschätzten Gesamtauftragsvolumens
seitens der Auftraggeberin.
Optional besteht die Möglichkeit, die Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr bis maximal zum 31.10.2027 zu verlängern. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angaben zu den technischen Fachkräften
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "06_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" die festen und ständig erreichbaren technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, ein.
a) Ein Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung und dessen Vertreter:
Der Mitarbeiter für die Auftragsabwicklung/Beratung muss mindestens den Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung, eine Ausbildung im Druckgewerbe oder einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können.
Der Vordruck "06_Ergänzende_Angaben_zur_Leistungserbringung" wird als Beleg der Eignung verwendet und ist aber auch Angebots- und Vertragsbestandteil.
Hinweis: Für die Auftragsabwicklung ist es erforderlich, dass zusätzlich personenbezogene Daten der Ansprechpartner anzugeben sind. Diese Daten müssen jedoch noch nicht bei Angebotsabgabe mitgeteilt werden. Daher sind in den entsprechenden Feldern "Platzhalter" eingesetzt. Vor Zuschlagserteilung werden die personenbezogenen Daten vom Beschaffungsamt des BMI angefordert.
2) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" für das Referenzprojekt mindestens zwei gleichwertige Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Bitte löschen Sie die in dem Vordruck eingetragenen Hilfestellungsangaben nicht und tragen Sie dort die geforderten Angaben ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
a) Referenzobjekt 1(drucktechnische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für die drucktechnische Kompetenz für mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Leistungen zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
- Publikation mit einer Auflage von mindestens 100.000 Exemplaren
- Format ≥ DIN A5
- Druck mindestens 4/4-farbig Euroskala zzgl. einer Sonderfarbe
- Seitenumfang ≥ 64 Seiten
- Broschüre mit 2-facher Rückendrahtheftung
Für die Referenzen ist zwingend die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
3) Nachweis Umweltzertifikat
Als geeignet werden nur solche Unternehmen angesehen, die zumindest eins der nachfolgenden Umweltzertifikate eingerichtet haben, betreiben und aufrechterhalten.
- zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach DIN ISO EN 14001:2015
- zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN ISO EN 50001
- EMAS-Zertifikat
Bitte reichen Sie als Nachweis das entsprechende Zertifikat ein. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt "Ende der Angebotsfrist" gültig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Angaben zur technischen Ausrüstung
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fügen Sie Ihrem Angebot bitte eine Erklärung bei, die nähere Informationen über die technische Ausrüstung (z.B. Hard- und Software, Maschinenpark) Ihres Unternehmens enthält. Es muss nachgewiesen werden, dass die technischen Voraussetzungen für die geforderte Leistung grundsätzlich erfüllt werden.
Die geforderten Angaben zur technischen Ausrüstung sind formlos auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen. Die Erklärung soll einen Umfang von maximal einer DIN A4-Seite haben.
2) Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.