Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Schreinerarbeiten - Möbel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-ZGM-31-PAW-11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kazkondu
E-Mail:
Telefon: +49 2151864161
Fax: +49 2151864150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße 38, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise - Schreinerarbeiten - Möbel
Lieferung und Herstellung von Küchen und Möbeleinbauten.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 38 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter anderem:
- 9 Teeküchen
- 3 Wickeltischanlagen
- 3 Schränke
- 4 Spiegelschränke
- ca. 30 m Garderoben (mehrteilig + Sitzbank)
- 14 Pinnwände
- 1 Spielpodest + Regal
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV- 20E22107; Kita Randstr.
Postanschrift: Sankt-Jobser-Straße 49
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Teilnahme an den regelmäßig (wöchentlich) stattfindenden Baubesprechungen während der Bauphase ist verpflichtend.
Es besteht die Pflicht, die zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden COVID-19-Maßnahmen und -Vorschriften zu befolgen und beachten. Evtl. erforderliche Nachweise sind auf Wunsch des Bauherrn und/oder der Bauleitung vorzulegen. Missachtungen können zum Ausschluss der Arbeiten auf der Baustelle führen.
Der Bestbieter hat vor Zuschlagserteilung seine Kalkulation anhand der beigefügten Formblätter 221 und 223 einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D0J3
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.