Nichtoffenes Verfahren Neubau Straßenbrücke Duttenhoferstr. / Neckartal Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB-P-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bruderschaftsgasse 4
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kohler grohe architekten, Kontakt: Christine Marquardt
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963933
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottweil.de
Adresse des Beschafferprofils: www.rottweil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffenes Verfahren Neubau Straßenbrücke Duttenhoferstr. / Neckartal
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke wird rückgebaut (nicht Bestandteil des Verfahrens) und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt. Der Neubau der Brücke in der Duttenhoferstraße / Neckartal stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. Die Strecke ist in diesem Zeitraum gesperrt.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der Fertigstellungstermin des Projektes wird voraussichtlich Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Für die Ingenieurleistungen der Objektplanung von Ingenieurbauwerken §§ 41-44 HOAI LPH 3-8 (Los1) und Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 3-6; LPH 8 als besondere Leistung (Los 2), wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Leistungen werden getrennt in zwei Losen ausgeschrieben.
Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke
Duttenhoferstraße / Neckartal 78628 Rottweil
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke wird rückgebaut (nicht Bestandteil des Verfahrens) und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt. Der Neubau der Duttenhoferbrücke stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Grundlage ist die bereits abgeschlossene Entwurfsplanung des Ingenieurbüros BWN-Bauingenieure, die im Rahmen der weiteren Planung nochmals überprüft und verifiziert werden soll. Die Erstellung eines Bauantrags ist nicht Bestandteil. Ein Bauantrag bei der Deutschen Bahn wird intern durch die Stadt gestellt.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. In diesem Zeitraum ist die dort verlaufende Strecke zwischen Immendingen und Plochingen für mehrere Baumaßnahmen der Deutschen Bahn gesperrt. Nach Abbruch der Brücke kann direkt im Anschluss mit dem Neubau begonnen werden.
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Die bestehende Brücke ist eine Brücke in Stahlbetonträgerbauweise und wurde 2019 geprüft. Durch die festgestellten erheblichen Schäden der Brücke wurde eine völlige Neukonstruktion beschlossen.
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Die Gesamtlänge der neuen Brücke beträgt ca. 13,25m und die Breite ca. 11,40m (inkl. Kappen). Die neue Brücke besitzt eine lichte Weite zwischen den Widerlagern von ca. 10,85m.
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Die neue Straßenbrücke soll als Fertigteilbrücke aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Brücke soll für die Aufnahme von 60to ausgelegt sein, so dass auch Notdiensten wie z.B. Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht wird. Seitlich der Fahrbahn soll ein einseitiger Fuß- und Radweg über die Brücke führen. Bei der Anlieferung und beim Einbau der Fertigteile müssen die örtlichen Gegebenheiten mitberücksichtigt werden. Ebenfalls wird beim Bau der neuen Brücke die Bahnlinie zwischen Immendingen und Plochingen wieder in Betrieb sein. Dies muss bei der Planung und dem Einbau berücksichtigt werden.
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Die Leistung umfasst ebenfalls die Abstimmung mit der DB AG sowie die Unterstützung bei Förderanträgen.
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Informationen zum Baugrund:
Im November 2021 wurde ein Baugrundgutachten im Bereich der Duttenhofer Brücke erstellt. Aus dem Baugrundgutachten: "Nach der geologischen Karte verläuft die Bahntrasse weitestgehend in Sedimenten des Oberen Muschelkalks, Plattenkalk und der Trochitenkalk-Formation. Zum Neckar hin ist ein Damm aufgefüllt. Im Randbereich zum Neckar sind quartäre Aueablagerungen zu erwarten." Es wurden Bohrungen im Bereich des Mittelpfeilers (B1) der bestehenden Brücke und im Bereich des Widerlagers Richtung Neckar von der Neckartalstraße aus (B2) vorgenommen. Im Bereich der Bohrung B1 kann aufgrund des hochliegenden Kalksteinhorizonts flach gegründet werden. Bei der zweiten Bohrung B2 im Randbereich Richtung Neckar scheidet eine Flachgründung aus, da mit harten, klüftigen Kalksteinbänken erst ab Tiefen von ca. 16,60m zu rechnen ist. "Die Gründung des Widerlagers in Richtung Neckar ist mit Bohrpfählen nach DIN EN 1536 vorgesehen. Da hier voraussichtlich - spätestens mit dem Erreichen des Neckarwasserspiegels - mit Wasser zu rechnen ist, sind die Bohrpfähle verrohrt herzustellen".
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Für die neue Brücke über die Bahnlinie werden in Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke mittels nichtoffenem Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gesucht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sind in Los 2 zu finden.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Die Ausloberin behält sich vor, Erörterungsgespräche vor Abgabe des Angebotes vorzunehmen. Diese finden voraussichtlich am 27.06.2023 statt.
Das Bewerbungsformular zur Teilnahme muss fristgerecht über die Vergabeplattform eingereicht werden. Rückfragen zum Verfahren können jederzeit über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation und die Einreichung der Unterlagen ist nur über die Vergabeplattform zulässig.
Der/ die Interessent/in hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie tatsächlich alle an die Interessenten versandten Informationen erhält. Dies ist gewährleistet, wenn sich der Interessent auf der Vergabeplattform registriert, da Fragen, Antworten und weitere Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.
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Die Leistungen der Tragwerksplanung sind in Los 2 beschrieben. Eine Bewerbung für beide Lose ist möglich. In diesem Fall müssen zwei Teilnahmeanträge ausgefüllt und über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ebenfalls möglich.
Leistungen Tragwerksplanung
Duttenhoferstraße / Neckartal 78628 Rottweil
Die Stadt Rottweil beabsichtigt an der Straße Duttenhoferstraße / Neckartal zwischen Rottweil und der Einfahrt ins Industriegebiet "Berner Feld" die Errichtung einer neuer Straßenbrücke über die eingleisige Bahnlinie in Neckarnähe als Ersatz für die 1937 errichtete bestehende Brücke. Die bestehende Brücke soll rückgebaut und durch eine neue Stahlbetonfertigteilbrücke ersetzt werden. Der Neubau der Duttenhoferbrücke stellt eine wichtige Maßnahme im Mobilitätskonzept der Stadt Rottweil dar.
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Grundlage ist die bereits abgeschlossene Entwurfsplanung des Ingenieurbüros BWN-Bauingenieure, die im Rahmen der weiteren Planung nochmals überprüft und verifiziert werden soll. Die Erstellung eines Bauantrags ist nicht Bestandteil. Ein Bauantrag bei der Deutschen Bahn wird intern durch die Stadt gestellt.
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Der Rückbau der bestehenden Brücke erfolgt zwischen Juni und Oktober 2023. In diesem Zeitraum ist die dort verlaufende Strecke zwischen Immendingen und Plochingen für mehrere Baumaßnahmen der Deutschen Bahn gesperrt. Nach Abbruch der Brücke kann direkt im Anschluss mit dem Neubau begonnen werden.
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Die bestehende Brücke ist eine Brücke in Stahlbetonträgerbauweise und wurde 2019 geprüft. Durch die festgestellten erheblichen Schäden der Brücke wurde eine völlige Neukonstruktion beschlossen.
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Die Gesamtlänge der Brücke beträgt ca. 13,25m und die Breite ca. 11,40m (inkl. Kappen). Die neue Brücke besitzt eine lichte Weite zwischen den Widerlagern von ca. 10,85m.
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Die neue Straßenbrücke soll als Fertigteilbrücke aus Stahlbeton hergestellt werden. Die Brücke soll für die Aufnahme von 60to ausgelegt sein, so dass auch Notdiensten wie z.B. Feuerwehrfahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht wird. Bei der Anlieferung und beim Einbau der Fertigteile müssen die örtlichen Gegebenheiten mitberücksichtigt werden. Ebenfalls wird beim Bau der neuen Brücke die Bahnlinie zwischen Immendingen und Plochingen wieder in Betrieb sein. Dies muss bei der Planung und dem Einbau berücksichtigt werden. Seitlich der Fahrbahn soll ein einseitiger Fuß- und Radweg über die Brücke führen.
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Die Leistung umfasst ebenfalls die Abstimmung mit der DB AG sowie die Unterstützung bei Förderanträgen.
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Informationen zum Baugrund:
Im November 2021 wurde ein Baugrundgutachten im Bereich der Duttenhofer Brücke erstellt. Aus dem Baugrundgutachten: "Nach der geologischen Karte verläuft die Bahntrasse weitestgehend in Sedimenten des Oberen Muschelkalks, Plattenkalk und der Trochitenkalk-Formation. Zum Neckar hin ist ein Damm aufgefüllt. Im Randbereich zum Neckar sind quartäre Aueablagerungen zu erwarten." Es wurden Bohrungen im Bereich des Mittelpfeilers (B1) der bestehenden Brücke und im Bereich des Widerlagers Richtung Neckar von der Neckartalstraße aus (B2) vorgenommen. Im Bereich der Bohrung B1 kann aufgrund des hochliegenden Kalksteinhorizonts flach gegründet werden. Bei der zweiten Bohrung B2 im Randbereich Richtung Neckar scheidet eine Flachgründung aus, da mit harten, klüftigen Kalksteinbänken erst ab Tiefen von ca. 16,60m zu rechnen ist. "Die Gründung des Widerlagers in Richtung Neckar ist mit Bohrpfählen nach DIN EN 1536 vorgesehen. Da hier voraussichtlich - spätestens mit dem Erreichen des Neckarwasserspiegels - mit Wasser zu rechnen ist, sind die Bohrpfähle verrohrt herzustellen".
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Für die neue Brücke über die Bahnlinie werden in Los 2 die Leistungen der Tragwerksplanung mittels nichtoffenem Verfahren (mit Teilnahmewettbewerb) gesucht. Die Leistungen der Objektplanung sind in Los 1 zu finden.
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Unmittelbar nach der Beauftragung soll mit der Planung der neuen Brücke begonnen werden. Frühestmöglicher Baubeginn wäre im Oktober 2023. Der voraussichtliche Fertigstellungstermin wird Anfang/Mitte 2025 sein. Es wird von einer Bauzeit von 12 bis 16 Monaten ausgegangen (witterungsabhängig). Die Baukosten werden auf ca. 3 Mio EUR brutto geschätzt.
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Die Ausloberin behält sich vor, Erörterungsgespräche vor Abgabe des Angebotes vorzunehmen. Diese finden voraussichtlich am 27.06.2023 statt.
Das Bewerbungsformular zur Teilnahme muss fristgerecht über die Vergabeplattform eingereicht werden. Rückfragen zum Verfahren können jederzeit über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform gestellt werden. Die Kommunikation und die Einreichung der Unterlagen ist nur über die Vergabeplattform zulässig.
Der/ die Interessent/in hat in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie tatsächlich alle an die Interessenten versandten Informationen erhält. Dies ist gewährleistet, wenn sich der Interessent auf der Vergabeplattform registriert, da Fragen, Antworten und weitere Informationen ausschließlich über die Vergabeplattform bereitgestellt werden.
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Die Leistungen der Objektplanung sind in Los 1 beschrieben. Eine Bewerbung für beide Lose ist möglich. In diesem Fall müssen zwei Teilnahmeanträge ausgefüllt und über die Vergabeplattform hochgeladen werden. Eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ebenfalls möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift: Am Schloß 10
Ort: Albstadt
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 72459
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerkplanung
Postanschrift: Am Schloß 10
Ort: Albstadt
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 72459
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die angegebene Vergabeplattform in Textform einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC683K
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB)