Totalunternehmerleistungen (Planung und Modulbau) für den Neubau der Kindertagesstätte Wiesbadener Straße in Duisburg Referenznummer der Bekanntmachung: GEBAG01
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tiergartenstraße 24-26
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47053
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gebag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Totalunternehmerleistungen (Planung und Modulbau) für den Neubau der Kindertagesstätte Wiesbadener Straße in Duisburg
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Planungs- und Bauleistungen als Totalunternehmer zur schlüsselfertigen Errichtung des Neubaus der Kindertagesstätte "Wiesbadener Straße" mit Familienzentrum am Standort Wiesbadener Str. 61, 47138 Duisburg
Duisburg, Kreisfreie Stadt Wiesbadener Str. 61 47138 Duisburg
Der zu vergebende Auftrag beinhaltet Planungsleistungen sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der Kindertagesstätte (7-zügig mit Familienzentrum) an der Wiesbadener Straße 61 in Duisburg in Modulbauweise. Der Neubau soll drei Geschosse (EG, 1. OG, 2. OG) mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 2.643 m² und einem Bruttorauminhalt von ca. 9.834 m³ erhalten.
Der Auftraggeber hat eine Machbarkeitsstudie, ein Raumbuch sowie eine funktionale Leistungsbeschreibung auf Grundlage der Anforderungen des Auftraggebers und des Nutzers von einem Objektplaner erstellen lassen. Die vorliegenden Planungsergebnisse schreiben keine konkrete Modulbauweise fest, sondern stellen lediglich funktionale Vorgaben an das Bauwerk.
Auf Grundlage dieser Planungsleistungen soll der Auftragnehmer stufenweise sämtliche erforderlichen Planungsleistungen erbringen und den Bau errichten. Der Auftragnehmer wird nach Beauftragungsstufen beauftragt:
a. Die Beauftragungsstufe 1 erfasst sämtliche Leistungen, die für die Einreichung des Bauantrags erforderlich sind (LPH 1 bis 4 HOAI).
b. Die Beauftragungsstufe 2 erfasst die Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI). Die GEBAG-PE überprüft im Anschluss an die Beauftragungsstufe 2, ob die Planungen mit den Planvorgaben und Planzielen übereinstimmen.
c. Die Beauftragungsstufe 3 erfasst alle übrigen Leistungen, die zur Einhaltung des vereinbarten Endfertigstellungstermins erforderlich sind.
Besonderheiten des Auftrags sind insbesondere:
- Errichtung eines funktionierenden, bedarfsgerechten, wirtschaftlichen, gesundheitsverträglichen und gestalterisch anspruchsvollen sowie ressourcenschonenden, nachhaltigen, energiesparenden Bauwerks in Modulbauweise
- Besondere Anforderungen: Bei der Auswahl der Materialien ist u.a. auf Zertifikate und Umweltzeichen sowie Recyclingfähigkeit zu achten; KfW 40-Standard; Photovoltaik-Anlage mit Pufferspeicher und/oder Solarthermie; extensive Dachbegrünung; eine Ökobilanzierung mind. in Form einer Berechnung der Treibhausgasemissionen, die durch die Errichtung entstehen
- Fußbodenheizung und Luftwärmepumpe
- Zwei Dachterrassen als Spielflächen
Die Leistungen werden zu einem Pauschalfestpreis vergeben. Eine Koppelung des Preises an einen Index ist Gegenstand der Verhandlungen. Der Beginn mit der Auftragsdurchführung soll so bald wie möglich nach Zuschlag beginnen. Die Übergabe an den Nutzer ist für September 2025 geplant.
Nähere Informationen zum Bauvorhaben können der beigefügten Projektbeschreibung entnommen werden.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen.
Beginn und Ende des Auftrags hängen vom Zeitpunkt der Beauftragung und dem tatsächlichen Bauverlauf ab.
Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1. Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags,
2. Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3. Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen. Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Bei Ermittlung des Rankings wird der Auftraggeber insbesondere die von den Bewerbern genannten Referenzen und deren Vergleichbarkeit mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben berücksichtigen.
Die Leistungsphasen 4 - 8 HOAI sowie die Bauleistungen werden zunächst nur optional beauftragt und im Folgenden stufenweise abgerufen. Es sind auch optionale TGA-Wartungsleistungen und eine erweiterte Treppenhausausführung anzubieten. Der AG behält sich vor, die zweite Stufe sowie die Optionen nicht oder lediglich teilweise zu beauftragen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
- keine Ausschlussgründe im Sinne des § 6e EU VOB/A vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU VOB/A durchgeführt worden sind;
- der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Haftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen das Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
c) Eigenerklärung Russland-Sanktionen (nach Artikel 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Angabe der Gesamtumsätze sowie Angabe der Umsätze mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (schlüsselfertige Errichtung von Kindertagesstätten in Modulbauweise sowie vergleichbaren (Bildungs-)Einrichtungen als Total- und/oder Generalunternehmer (Bau möglichst inkl. Planungsleistungen), jeweils der letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre; daraus sollte sich ergeben, dass der Bewerber in den letzten 5 Jahren mit mindestens zwei Referenzprojekten mit vergleichbaren kombinierten Planungs-, Koordinierungs- und Bauleistungen einen Umsatz von in Summe mindestens brutto 15 Mio. EUR erzielt hat, davon sollte auf eines dieser beiden Referenzprojekte ein Umsatz von mindestens brutto 8 Mio. EUR entfallen. Bewerbergemeinschaften werden als Ganzes betrachtet.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für Sachschäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert unterhält bzw. im Auftragsfall abschließt.
c) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 3 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch. Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaft von mindestens einem Mitglied). Um formale Fehler zu vermeiden, wird die Nutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Formblätter empfohlen:
a) Referenzen über abgeschlossene Projekte der letzten bis zu 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind, bei denen der Bewerber als direkter Vertragspartner des jeweiligen Auftraggebers - ggf. gemeinsam mit weiteren Unternehmen in einer Arbeitsgemeinschaft - tätig war, mit Angaben:
1. zum Jahr der Bauausführung (Ausführungszeitraum oder Fertigstellung),
2. zur Art des Bauwerks (Nutzungsart),
3. zur Bauweise (Modulbauweise mit näheren Angaben)
4. zu den konkret vom Bewerber erbrachten Leistungen,
5. zur Größe des Bauwerks (BGF),
6. zum Auftragswert (nur Bauleistungen in Euro brutto; Baukosten KG 300, 400, 600),
7. erbrachte Planungsleistungen.
Sofern erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, ob und welche Leistungsbereiche er/sie im Auftragsfall mithilfe von Nachunternehmern erbringen wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß § 16a EU Abs. 3 VOB/A nachzufordern. Auf die Nachforderung besteht abweichend von § 16a EU Abs. 1 VOB/A kein Rechtsanspruch.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 6d EU VOB/A genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, sind mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt, sowie die erforderlichen Referenzen und/oder Nachweise des Nachunternehmers einzureichen.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Eignungsprüfung als Ganzes betrachtet.
Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden, insoweit dies für die Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers/ des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
2. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen iRd Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
3. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4. Der Auftraggeber wird die von dem Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.
5. Verfahrensablauf: Anhand der im Teilnahmewettbewerb eingereichten Unterlagen und den dort festgelegten Auswahlkriterien wählt der Auftraggeber die aus seiner Sicht geeigneten Bewerber aus und fordert diese zur Abgabe eines ersten, unverbindlichen indikativen Angebotes auf. Gegenstand der Angebotsaufforderung ist neben der technischen Leistungsbeschreibung ein erster ausformulierter Entwurf des mit dem obsiegenden Bieter zu schließenden Totalunternehmervertrages. Die Bieter haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Angabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Im Anschluss an die Prüfung der indikativen Angebote führt der Auftraggeber Verhandlungsgespräche mit den ausgewählten Bietern durch. Ziel ist es, die Anforderungen an die Bauleistungen sowie den zu schließenden Vertrag mit allen Bietern zu verhandeln, so dass am Ende vergleichbare Angebote zu erwarten sind. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche übersendet der Auftraggeber den Bietern die abschließenden Vergabeunterlagen. Auf dieser Grundlage fordert er die Bieter zur Abgabe letztverbindlicher Angebote auf. Den Bietern wird im Vorfeld mitgeteilt, welche Vorgaben zu beachten sind. Der Auftraggeber prüft und bewertet die letztverbindlichen Angebote nach Maßgabe der mitgeteilten Zuschlagskriterien.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC68JK
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.