Tragwerksplanung - Neubau Neckarbrücke am Wehr und Neubau Neckarbrücke unterhalb Primmündung, Rottweil Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB-PL-028

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Rottweil, Zentrale Bauverwaltung
Postanschrift: Bruderschaftsgasse 4
Ort: Rottweil
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Postleitzahl: 78628
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): kohler grohe architekten, Kontakt: Sabine Heinrichs
E-Mail:
Telefon: +049 71176963937
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottweil.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYC6802/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYC6802
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Tragwerksplanung - Neubau Neckarbrücke am Wehr und Neubau Neckarbrücke unterhalb Primmündung, Rottweil

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-TB-PL-028
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Rottweil wird im Jahre 2028 die baden-württembergische Landesgartenschau austragen. Für die Gestaltung und die inhaltliche Weiterführung des Landesgartenschau-Rahmenplans wurde bereits ein landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb ausgelobt.

Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Gewinnerentwurfs von A24 Landschaft werden nun zwei Fuß- und Radwegebrücken über den Neckar geplant. Die beiden Brücken stellen im Rahmen der Landesgartenschau eine Brückenfamilie dar, die sich trotz unterschiedlicher Anforderungen und Spannweiten gleichen sollen.

Für die Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, LPH 8 Objektüberwachung als besondere Leistung wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

Die Objektplanung von Ingenieurbauwerken §§ 41-44 HOAI LPH 1-8, +9, wird in einem separaten Vergabeverfahren ausgeschrieben.

Ein wesentliches Ziel der Landesgartenschau ist es, neben der Revitalisierung des Neckars, eine weitestgehend barrierefreie Verbindung zwischen der historischen Innenstadt und dem Neckartal zu schaffen. Bestehende und neu entstehende öffentliche Park- und Erholungsflächen sollen hindernisfrei und auf kurzem Weg angebunden werden.

Das Kerngelände der Landesgartenschau erstreckt sich südlich und östlich der historischen Innenstadt entlang des Stadtgrabens und Neckars zwischen Viaduktbrücke bis zur Mündung der Prim.

Der Neckar wird auf diesem Abschnitt revitalisiert und das bisherige ENRW-Neckarwehr wird zurückgebaut.

Entlang des Neckars entsteht ein neuer Geh- und Radweg.Entlang des Neckars entsteht ein neuer Geh- und Radweg. Von der Primmündung her kommend wird dieser auf der rechten Neckarseite geführt und dann über die Brücke Primmündung auf die linke Neckarseite. Dort verläuft der Weg an der oberen Böschungskante zwischen Bahngelände und Fluss bis vor das ENRW-Gelände. Die Brücke am Wehr führt den Weg wieder auf die rechte Neckarseite und von dort weiter Richtung Gartenschaubrücke als Anbindung an die historische Innenstadt. Die Brückenbauwerke sollen sich als gestalterische Elemente behutsam in den Landschaftsraum einfügen. Der Neckar soll ohne Zwischenstütze überspannt werden. Das ermöglicht eine natürliche Gewässerdynamik und lässt Veränderungen im Laufe der Zeit zu.

Die neuen Brücken sind nicht nur Teil des Neckartalradweges, sondern bilden gegebenenfalls auch die Zufahrt zum neuen Neckarpegel, der stromaufwärts zwischen den beiden

Brücken am linken Neckarufer errichtet wird.

Die Zufahrt zum Pegel muss für den Pegelbetrieb gewährleistet sein. Die Lastannahmen sind in der Machbarkeitsstudie zusammengefasst.

Da die beiden Neckarquerungen an diesen Stellen im Rottweiler Radverkehrswegenetz wichtige Querverbindungen darstellen, müssen die Belange des Radverkehrs im Entwurf besondere Beachtung finden. Ein weiteres Ziel ist eine landschaftsgerechte Ausführung der Auf- und Abgangsbauwerke zur neuen Fuß- und Radverkehrsbrücke für Fußgänger und Radfahrer sowie das barrierefreie Passieren der neuen Brücke auch für Rollstuhlfahrer. Die DIN 18040-3 ist dabei einzuhalten. Bei der Ausbildung der Rampen und Auf- und Abgänge ist die Hochwassersituation zu beachten. Rampen und Radien sind auf die Bedürfnisse der Bewirtschaftungsmobilität der Landesgartenschau anzupassen. Außerdem sind Ideen zur Beleuchtung der Übergänge erwünscht, welche sich harmonisch in ein noch zu entwickelndes Gesamtbeleuchtungskonzept der Neckar-Revitalisierung integrieren lassen.

Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 22.11.2023 statt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE135 Rottweil
Hauptort der Ausführung:

Rottweil

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Begleitend zur Vorentwurfsplanung der Landschaftsarchitekten und der Erstellung eines Wegekonzeptes wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie (Swillus Architekten in Kooperation mit Buro Happold GmH und Fichert I Müller Architektenpartnerschaft mbH) pro Brückenbauwerk 3 verschiedene Lösungsansätze (Trogbrücke, Verbundbrücke, Bogenbrücke, in Stahl / Stahl-Beton-Verbund) untersucht. Tragwerke aus Holz wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie nicht untersucht. Die Ausloberin wünscht sich einen bewussten Umgang mit Ressourcen bei der Herstellung, Errichtung und beim Betrieb der Brücken und ist daher für den Werkstoff Holz sehr offen. Die Machbarkeitsstudie wird in der 2. Verfahrensstufe allen Bietern zur Verfügung gestellt.

Wichtige Aspekte für die Gestaltung und Konstruktion der Brückenbauwerke sind

- funktionale und gestalterische Einbindung der Neckaraue

- Nachhaltigkeit, Ökologie, Umweltverträglichkeit

- Umgang mit dem Bestand und dem Landschaftsbild

- Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Folgekosten

Die Brücken queren im Winkel von 59 bzw. 62 Grad zur Gewässerachse über den Neckar. Der schräge Kreuzungswinkel ist bei der Planung der Widerlager, Querträger sowie Lage und Aussteifung der Haupttragwerke zu berücksichtigen. Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Widerlager können in ihrer Lage verändert werden, wenn sich dadurch begründbare Vorteile für die Verkehrsteilnehmer oder den gestalterischen Anspruch ergeben.

Das Freibord hat entscheidenden Einfluss auf die Höhenlage der Brücken und damit auf die Anbindungshöhen des Geländes an den Brückenköpfen. Für eine weiterführende Planung müssen die aktuellen HQ100-Werte bei der ARGE Geitz & Partner / 365° freiraum + umwelt abgefragt werden, da zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie die Planungen an der Gewässerhydraulik noch nicht abgeschlossen waren.

Für beide Brücken ist eine wasserrechtliche Genehmigung zu stellen. Hierfür ist die Zuarbeit der Fachplaner erforderlich. Bei der Brücke an der Prim-Mündung muss zusätzlich noch ein Antrag bzgl. des Landschaftsschutzgebietes gestellt werden.

Brücke Neckarwehr

Der Neckar hat im Bereich der geplanten Brücke eine Breite von ca. 12m. Der mittlere Wasserstand liegt bei 549.85m, die Höhe des hundertjährigen Hochwasser HQ 100 beim

553.70m. Das Freibord beiträgt 50cm über dem HQ 100 und liegt bei 554.20m

Start- und Landepunkt der Brücke liegen bei 554,70m. Die Länge der Brücke beträgt ca. 36 bis 40 m, in Abhängigkeit von der gewählten Konstruktion, die nutzbare Brückenbreite 4,0m.

Auf das Stadt- und Landschaftsbild ist einzugehen, prägende Strukturen sind zu erhalten.

Brücke im Bereich der Primmündung

Der Neckar hat im Bereich der geplanten Brücke eine Breite von ca. 11m. Der mittlere Wasserstand liegt bei 551.88m, die Höhe des hundertjährigen Hochwasser HQ 100 beim 555.73m. Das Freibord beiträgt 50cm über dem HQ 100 und liegt bei 556.23m.

Start- und Landepunkt der Brücke liegen bei 557,0m. Die Brückenlänge beträgt ca.44m, die nutzbare Brückenbreite 4,00m.

Die Querung des Neckars ist nur in diesem Bereich möglich, da Mindestabstände zur Bahnbetriebsstraße und Bahnbetriebsbrücke einzuhalten sind, der Eingriff in die Neckarböschung möglichst gering sein darf (Neckarrevitalisierung) und die vorhandene Zwischenebene auf der gegenüberliegenden Neckarseite zu nutzen ist. So kann der Eingriff in das vorhandene Landschaftsschutzgebiet relativ gering ausfallen. Aus diesem Schutzstatus heraus sind die Eingriffe in das bestehende Gelände und in die vorhandene Biotopstrukturen möglichst gering zu halten. Mit dem Landschaftsbild und den vorhandenen prägenden Strukturen ist sensibel umzugehen und die Brücke sollte sich zurückhaltend integrieren.

Auf dem Gelände der Deutschen Bahn kann der Bereich des bestehenden Holzschuppens für den Brückenkopf mit beplant und berücksichtigt werden, da dieser voraussichtlich abgerissen wird. Die angrenzenden Betriebsparkplätze müssen aber erhalten und ein Mindestabstand von möglichst 2m eingehalten werden.

Die geschätzten Baukosten brutto inkl. Planungskosten betragen für die

- Brücke am Wehr: 1,6 Mio EUR

- Brücke an der Primmündung: 1,9 Mio EUR

jeweils ohne Einbindung in die Landschaft bzw. Freianlagen.

Erwartet wird ein wirtschaftlicher Entwurf in Erstellung und Unterhalt, der eine gestalterisch

gelungene, sensible Einbindung in den neu gestalteten Landschaftsraum des Neckar aufzeigt.

Dies bezieht sich auf:

- Dimensionierung und Materialeinsatz der Brückenkonstruktion

- Wartungsfreundlichkeit und Reduzierung des Wartungsaufwands

- Zugänglichkeit aller tragenden Bauteile

- Instandsetzungsfähigkeit

- Alterungsfähigkeit

Der Bau der Brücken ist in wesentlichen Teilen für das Jahr 2025 geplant. Allerdings sollten die Gründungen schon möglichst Ende 2024 wegen der dort stattfindenden Arbeiten zur Neckarrevitalisierung erfolgen.

Es sollen Fördermittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVfG), Besonderer Teil BIII (Rad- und Fußverkehr), beantragt werden.

Ein geotechnischer Untersuchungsbericht für den östlichen Teil des Kerngebiets der LGS sowie eine Baugrundbeschreibung für die gesamte Neckartalaue liegen vor und werden den Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt.

Hinsichtlich der Gründung vorgesehener Brücken über den Neckar ist der Baugrund an den Talflanken näher zu erkunden. Der vorliegende Baugrund in der Trasse der Brücke am Wehr ist unbekannt und durch entsprechende Erkundungen durch einen sachverständigen Baugrundgutachter in Abstimmung mit den Planern und dem Bauherrn festzustellen.

Im Bereich der Landesgartenschau finden sich Kampfmittel. Die Luftbildauswertung ist im Anhang dargestellt.

Tragwerksplanung gem. §§ 49, 51 HOAI LPH 1-6, LPH 8 Objektüberwachung als besondere Leistung. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.

Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.

Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:

1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte)

Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.

Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.

2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte)

Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.

Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet (max. 400 Punkte), davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte:

Referenz A: max. 250 Punkte (50%);

Der Nachweis der Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.

Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.

Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

Referenz A (zwingend):

Nachweis Tragwerksplanung eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Fuß- und Radwegebrücke), vom Bewerber erbracht.

(Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke, Gesamtlänge ca. 36m stützenfrei, Überquerung Fluss).

Referenz B (optional):

Nachweis Tragwerksplanung eines realisierten Projekts vergleichbar mit der Aufgabenstellung (Fuß- und Radwegebrücke), vom Bewerber erbracht.

(Kriterien der Vergleichbarkeit in absteigender Reihenfolge der Bewertung: Neubau einer Fuß- und Radwegebrücke, Gesamtlänge ca. 36m stützenfrei, Überquerung Fluss).

Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch

in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge

werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten

Stellen zu senden.

Voraussichtliche weitere Termine:

Verhandlungsgespräche 22.11.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der

Bewerbergemeinschaft, anzugeben:

Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen

Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die

Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.

Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie

der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,

ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.

1Nr. 2 GWB).

Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder

arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).

Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch

die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen

aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des

Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des

Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des

Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.

Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/

Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.

Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets

in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der

Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/

Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §

150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.

Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise

nachzureichen.

Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in

deutscher Übersetzung).

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,

Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei

Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder

beglaubigten Abschriften zu verlangen.

Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:

Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.

Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den

letzten drei Jahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der

Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eigenerklärungen über Referenzen.

Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind nicht möglich. Die Referenz muss im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.

Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis einer realisierten Fuß- und Radwegebrücke

- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto

- Leistungszeitraum 2012 - 2023.

- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Bauwerks zum Nachweis der Realisierung.

Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:

- Nachweis einer realisierten Fuß- und Radwegebrücke

- Projektkosten (KG 200 - 700) mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto

- Leistungszeitraum 2012 - 2023.

- Durchführung der Leistungsphasen (mind. 2 - 6) im Unternehmen des Bewerbers

Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Nachweis des Wettbewerbserfolgs oder der Auszeichnung.

Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.

Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe

aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates

zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung

Fachplanung Tragwerksplanung berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen

Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung Tragwerksplanung, wer über ein Diplom,

Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie

2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei Beratenden Ingenieuren der

Fachrichtung Tragwerksplanung, wenn die Anerkennung einer deutschen Ingenieurkammer nachgewiesen

werden kann.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen

Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und

wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die

fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher

und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von

Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit

bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine

Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein

allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene

Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass

Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft

oder Nachunternehmer - an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das

Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur

Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.

Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die

Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg

entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter

dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.

Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in

Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter

I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene

Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen

und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem

unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst

unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur

Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YYC6802

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer

Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.

Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über

die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15

Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage

vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend

gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt

und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn

der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen

erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind (§160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023

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