Sanierung und Erweiterung der René-Schickele-Schule mit Turnhalle und Lehrschwimmbecken Referenznummer der Bekanntmachung: 1930_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luisenstraße 5
Ort: Badenweiler
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79410
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-badenweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung der René-Schickele-Schule mit Turnhalle und Lehrschwimmbecken
Die Gemeinde Badenweiler plant die umfassende (energetische) Sanierung der René-Schickele-Grundschule. Bestandteil der Baumaßnahme ist der Neubau einer Mensa, um die Ganztagesbetreuung zu gewährleisten.
Im Rahmen der Gesamtmaßnahme soll als weiterer Baustein die energetische und funktionale Sanierung der Sporthalle mit Lehrschwimmbecken und der Neubau einer Holzhackschnitzelanlage erfolgen.
79410 Badenweiler
Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung gemäß § 49 ff HOAI, Leistungsphasen 3 bis 6 gemäß § 51 HOAI, besondere Leistungen: Erdbebenbemessung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung, Konstruktiver Brandschutz
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung (§§ 49 ff HOAI)
Postanschrift: Kronenmattenstraße 4
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.