Unterstützungsleistungen Modellprojekt Smart Cities-Programm in Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2023-0196
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 10 - Personal und Organisation, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 209169-2267
Fax: +49 209169-3530
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen Modellprojekt Smart Cities-Programm in Gelsenkirchen
Für die Durchführung der sieben Gelsenkirchener Maßnahmen im Programm "Modellprojekte Smart Cities" (MPSC) sollen Unterstützungsleistungen im Programm- und Projektmanagement und in der fachlichen Begleitung der Maßnahmen und technologischen Beratung und Unterstützung vergeben werden.
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 - Zentrale Beschaffungsstelle Wildenbruchplatz 7 45888 Gelsenkirchen
Ziel ist es, die Bereichsleiterin und die Projektleiterinnen und Projektleiter bei der weiteren Entwicklung, Steuerung und technischen Umsetzung der Maßnahmen sowie bei der Aktualisierung der integrierten Digitalstrategie nach den Vorgaben des Fördergebers beratend und praktisch zu unterstützen und dabei den Kompetenzaufbau in der Gelsenkirchener Verwaltung in Richtung Transformation und digitale Stadtentwicklung voranzutreiben.
Ein Ausgestaltungsvorschlag der Verteilung der Arbeitsleistungen in die zwei Unterstützungsschwerpunkte
A - Unterstützung der Stadt Gelsenkirchen im Projekt- und Programmmanagement
und
B - fachliche, technische Beratung und Unterstützung
unter Berücksichtigung der Anteile 40% A und 60% B wird von den Bietern erwartet.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- 10. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung des Unternehmens wird zudem anhand der Angaben im Formblatt B "Angaben zum Unternehmen" geprüft
Einzureichende Unterlagen:
- 1. Hochschulabschluss und Berufserfahrung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Hochschulabschluss und mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Smart City (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" zu belegen)
- 2. Erfahrung in Konzeption und Steuerung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erfahrung in der Konzeption und zielgerichteten, effizienten und auf organisationales Lernen ausgerichteten Steuerung von mehreren parallellaufenden und einem übergreifenden Programm zugehörigen Projekten (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" in Form von mindestens einer Referenz zu belegen)
- 3. Expertise und operative Führungserfahrung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Expertise und operative Führungserfahrung in den Themengebieten transformationales Change-Management, systemische Organisationsentwicklung, agile Konzeptentwicklung und Implementierung sowie in der Entwicklung und Umsetzung von groß angelegten Transformationsvorhaben (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" in Form von mindestens einer Referenz zu belegen)
- 4. Kenntnis der nationalen Smart-City-Entwicklung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Kenntnis der nationalen wie internationalen Smart-City-Entwicklung und des Marktes in Bezug auf Projekte, Initiativen und konkrete Lösungen (im Angebot darzustellen)
- 6. Kenntnis der Smart-City-Akteure (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Kenntnis der Smart-City-Akteure und -Entwicklung in der Ruhr-Region und im Land Nordrhein-Westfalen (im Angebot darzustellen)
- 5. Netzwerk Smart-City (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nationales wie internationales Netzwerk im Themenfeld Smart City zu Kommunen, Lösungsanbietern (etablierte Unternehmen wie auch Startups im Smart-City-Umfeld), Hochschulen sowie nationalen und internationalen Organisationen (im Angebot darzustellen)
- 7. Erfahrungen in der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien und Projekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erfahrung in der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung von Smart-City-Strategien und Projekten (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" in Form von mindestens einer Referenz zu belegen)
- 8. Berufliche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung etc. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Berufliche Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung und/oder in Beteiligungsunternehmen von Kommunen, hier insbesondere in Smart City relevanten Themenfeldern sowie im Management kommunaler Projekte mit internen wie externen Stakeholdern (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" in Form von mindestens einer Referenz zu belegen)
- 9. Expertise in der Entwicklung, Bearbeitung, Einreichung und Umsetzungsbegleitung von Förderanträgen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Expertise in der Entwicklung, Bearbeitung, Einreichung und Umsetzungsbegleitung von Förderanträgen, vorzugsweise im Bereich Smart City, v.a. auf Landes- und Bundesebene (in Formblatt A "Qualifikation und Referenzen" möglichst in Form von mindestens einer Referenz zu belegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Für die Dauer der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, gleichzeitig jede direkte oder indirekte Tätigkeit für oder im Interesse von Unternehmen oder sonstigen Dritten zu unterlassen, die an der oben genannten Maßnahme und/oder der beauftragten Leistung in welcher Art und Weise auch immer interessiert, involviert oder beteiligt sind und sein könnten.
Ein Verstoß gegen dieses Wettbewerbsverbot ist für den Auftraggeber ein wichtiger Grund, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigte/r Vertreter*in bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail:
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Zuschlagskriterien:
Teil 1: Angebotsbewertung
- Qualität des Angebotes - Erwartete Leistung (Gewichtung 65 %)
- Wirtschaftlichkeit des Angebotes (Gewichtung 35 %)
Die ersten drei Bieter nach der Rangfolge des Bewertungsrasters des 1. Teils werden zu Präsentationsterminen eingeladen.
Teil 2: Bieterpräsentation
- Qualität der inhaltlichen Darstellung des Angebots (Gewichtung 60 %)
- Inhaltsvermittlung/Visualisierung (Gewichtung 40 %)
Die erzielten Punktzahlen aus Teil 1 (Angebotsbewertung) und Teil 2 (Bieterpräsentation) werden abschließend im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Summe der gewichteten Punkte) erhält den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SY157CQSJR
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bietenden Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietenden spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bietenden für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der/die Bietende wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251/411-2735
Fax: +49 251/411-2165