NS-Schaltanlagen Projekt RRA1+2 Retrofit HKW Mannheim (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 3375 NEU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvv.de
Abschnitt II: Gegenstand
NS-Schaltanlagen Projekt RRA1+2 Retrofit HKW Mannheim (Kopie)
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer 0,7 kV Schaltanlage, einer 0,4kV Schaltanlage sowie von Begleitheizungsschränken für die RRA1+2 im HKW am Standort Mannheim, Otto-Hahn-Straße 1.
Gegenstand der Ausschreibung und der späteren Auftragserteilung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer 0,7 kV Schaltanlage, einer 0,4kV Schaltanlage sowie von Begleitheizungsschränken für die RRA1+2 im HKW am Standort Mannheim, Otto-Hahn-Straße 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. (Eigen-)Erklärung, dass keine Steuer- oder Abgabeschulden vorliegen,
2. (Eigen-)Erklärung über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungsträger,
3. Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (max.6 Monate alt),
4. Kopie der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung (max. 6 Monate alt),
5. (Eigen-)Erklärung, dass keine Insolvenz oder Liquidation beantragt oder eröffnet ist oder für die Mitglieder der Bietergemeinschaft beantragt oder eröffnet ist,
6. (Eigen-)Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach §123 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
7. (Eigen-)Erklärung, dass alle Angaben in der Bewerbung wahrheitsgemäß erfolgt sind.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG
behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Auflistung der erbrachten Leistungen und der diesbezügliche Umsatz
(Geschäftsberichte) des Unternehmens in den letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern es sich hierbei um Leistungen handelt, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführte Leistungen sind einzubeziehen.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG
behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
1. Angabe von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte mit genauer Beschreibung von:
- Leistungsumfang
- Auftragsumfang;
- Auftraggeber;
2. Der Bewerber sichert zu, dass die Angebote sowie die komplette Dokumentation in deutscher Sprache eingereicht werden und die gesamte Konstruktion und Auftragsabwicklung, wie auch die Baustellenabwicklung in deutscher Sprache erfolgt. (Selbsterklärung)
3. Der Bewerber muss eigene Konstruktions-, Fertigungs- und Prüfmöglichkeiten besitzen sowie Träger des Know-how sein (Selbsterklärung).
4. Darstellung der Qualitätssicherungsvorschriften, aus denen hervorgeht, dass die Auftragsabwicklung nach den Grundsätzen der DIN-EN-ISO 9000er Reihe, einschlägigen IEC-, EN- bzw. DIN-Normen, einschlägigen VDE-Bestimmungen und VDEW-Empfehlungen gemäß dem neusten Stand der Technik, erfolgt.
5. Da die Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Anlagenteilen ausgeführt werden, sind die vom AN eingesetzten Arbeitskräfte auf der Baustelle mindestens
"Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP)". Dies ist vor Beginn der Arbeiten unaufgefordert dem Auftraggeber personenbezogen nachzuweisen (Selbsterklärung).
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG
behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
1. Eigenerklärung oder Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen zu den Prinzipien des UN Global Compact bekennt.
2. Eigenerklärung gem. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (das Dokument ist dieser Bekanntmachung beigefügt.
3. MVV fällt in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und ist verpflichtet, menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in
ihren Lieferketten in angemessener Weise nachzukommen. Jeder
Lieferant/Bewerber/Bieter ist im Rahmen der Geschäftsbeziehung verpflichtet, MVV bei der Identifizierung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken zu unterstützen. Wir kommen zwecks Mitwirkung im Rahmen der erforderlichen Prüfungen
bzw. wegen einer Selbstauskunft auf Sie zu.
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in
Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht. Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG
behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYR4YDVM
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.