Rahmenvertrag zur Beschaffung von Wahlkuverts 2024 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 1157
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 15
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.komm.one
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Beschaffung von Wahlkuverts 2024 - 2026
Rahmenvertrag über den Kauf, die Vorhaltung und die Lieferung von geschätzten ca. 30.000.000 Briefumschlägen in mehreren Abrufen für den Auftraggeber. Die Briefumschläge werden für die Kuvertierung mittels Hochleistungs-Kuvertiersystemen K2600 (Firma Kern) und Turbo 9G (Firma Böwe) benötigt.
civillent GmbH Pfannkuchstraße 4 76185 Karlsruhe, civillent GmbH Schulze-Delitzsch-Weg 28 89079 Ulm
Rahmenvertrag über den Kauf, die Vorhaltung und die Lieferung von geschätzten ca. 30.000.000 bedruckten Briefumschlägen (amtliche Wahlbenachrichtigung) in mehreren Abrufen für den Auftraggeber. Die Kuverts werden für die Kuvertierung mittels Hochleistungs-Kuvertiersystemen K2600 (Firma Kern) und Turbo 9G (Firma Böwe) benötigt.
Kurzbeschreibung: Kuvert lang 114 x 229 DIN C6/5 recycling grau 78/80 Folienfenster-Briefumschläge mit Nassklebegummierung, bedruckt.
Eine detaillierte Beschreibung findet sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter (bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
Bitte beachten Sie:
Bieter und Bietergemeinschaft können als vorläufigen Nachweis der Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung gemäß den nachfolgenden Vorgaben erforderlich sind. In diesem Fall müssen die Angaben in Teil B bis D des Eignungsformulars nicht ausgefüllt werden. Nicht ausreichend ist in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung hingegen die Angabe, dass die festgelegten Eignungskriterien erfüllt werden ("Globalvermerk").
Soweit der Bieter/die Bietergemeinschaft Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einsetzt, muss er/sie dafür Sorge tragen, dass jedes dieser Unternehmen eine eigene Einheitliche Europäische Eigenerklärung mit den in den dortigen Teilen II bis V verlangten Informationen vorlegt.
Auch Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils separate Einheitliche Europäische Eigenerklärungen einzureichen.
4. Über die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Angebot folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 (1) GWB nicht vorliegen,
(3) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(4) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
(5) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
(6) Erklärung zum LTMG
(7) Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH): Ein aktueller Auszug über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) ist dem Angebot beizufügen.
(1) Angaben zum Umsatz (in EUR) des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie zum Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
(2) Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit marktüblicher Deckungssumme besteht oder im Auftragsfall gestellt wird.
Mit dem Angebot ist noch keine Erklärung der Versicherung einzureichen. Diese ist nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
1) Eigenerklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten und die Anzahl der für die ausgeschriebene Leistung qualifizierten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) Die Leistungsfähigkeit ist durch mind. 3 Referenzaufträge der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, die nach Art und Menge mit dieser Ausschreibung vergleichbar sind, nachzuweisen. Idealerweise sollte wenigstens eine Referenz aus einem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre angeführt werden. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen: Lieferung von Kuverts im vergleichbaren Umfang.
Die genannten Referenzen müssen pro Bieter bzw. Bietergemeinschaft nur einmal vorgelegt werden.
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Referenzgebers einschließlich Ansprechpartner (Abteilung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- aussagekräftige Beschreibung der Leistung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung (Menge der Kuverts) für den gesamten Leistungszeitraum
3) Unternehmensdarstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Mit dem Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem LTMG einzureichen.
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind die ausgeschriebenen Leistung sowie die Verfahrensvorgaben dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Fragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDBYDVR
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.