Inverses Forschungsmikroskop Referenznummer der Bekanntmachung: PR333913
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1/99
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DZNE e.V. - Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 22843302160
Fax: +49 22843302/169
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dzne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inverses Forschungsmikroskop
Konfokales Spinning-Disk-System, für einen hohen bis mittleren Durchsatz für Screens in iPSC-abgeleiteten neuronalen Zelltypen und komplexen 3D-Kulturen (Organoide und Hirnschnitte)
Deutsches Zentrum für Neurodegenerative
Erkrankungen (DZNE)
Otfried-Müller-Str. 23
72076 Tübingen
Ein konfokales Spinning-Disk-System zur Durchführung von Screens in iPSC-abgeleiteten neuronalen Zelltypen und komplexen 3D-Kulturen (Organoide und Hirnschnitte).
mit hohen bis mittleren Durchsatz. Erforderlich ist ein großes Sichtfeld (25mm) um eine gesamte Organoid-/Hirnschnittkultur in einem Bild zu erfassen. Außerdem werden Objektive mit großem Arbeitsabstand für die Bildgebung durch die gesamte Organoid-/Gehirnschnittkultur benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Dieses Spinning-Disk-Konfokalsystem ist unerlässlich, um einen hohen bis mittleren Durchsatz für Screens in iPSC-abgeleiteten neuralen Zelltypen und komplexen 3D-Kulturen (Organoide und Hirnschnitte) zu erreichen. Für unsere Anwendung ist das Nikon-Mikroskop die einzige Option aufgrund der folgenden Alleinstellungsmerkmale
- Das große Sichtfeld (25 mm im Vergleich zum Yokogawa 22,5 mm - das größte derzeit verfügbare Sichtfeld) ist unerlässlich, um eine gesamte Organoid-/Gehirnschnittkultur in einem Bild zu erfassen, und außerdem werden Objektive mit großem Arbeitsabstand für die Abbildung der gesamten Organoid-/Gehirnschnittkultur benötigt. Diese Eigenschaften sind für unsere Forschung unerlässlich, um hochauflösende Bilder mit ultrafeinen Details (maximale Auflösung 120 nm) unserer Organoide und Hirnschnittkulturen aufzunehmen.
- Das einzigartige Autofokussystem, der Multi-Well-Plattenhalter und das High-Content-Imaging-Softwaremodul für automatisiertes High-Throughput-Imaging und Datenanalysefunktionen werden für benutzerfreundliche Mittel-Durchsatz-Screens in Hirnschnittkulturen und Organoiden benötigt.
- Es gibt ein einziges Softwarepaket für alle Anwendungen, was die zusätzlichen Kosten für Softwaremodule und Schulungen im Vergleich zu anderen Mikroskopen reduziert.
a) hardware-basiertes, computer-unabhängiges Fokusassistenzsystem mit beweglicher Offset-Linse („Perfect Focus System“, PFS4), welches die Probe in Echtzeit im Fokus hält; JP 2014-219690/Patent-Nr. 5804154; JP 2011-191671/Patent-Nr. 5581752; US 2004-0113043A1
b) im Durchlicht- sowie Fluoreszenz-Strahlengang vorhandene Facetten-Linsen („Fly-Eye“-Optik), welche jeweils für die homogene Ausleuchtung über das gesamte 25 mm große Sehfeld (25 mm LFOV) des Eclipse Ti2-E sorgen; Patent: WO2017/068627
c) modulares Ti2-LAPP Beleuchtungssystem (JP2011-118069) für maximale Flexibilität und zahlreichen Erweiterungsmöglichkeiten (insgesamt bis zu 5 Beleuchtungsmodulen wie z.B. Epi-FL, TIRF, OMS/FRAP, DMD, STORM).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Inverses Forschungsmikroskop
Postanschrift: Tiefenbroicher Weg 25
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.