CO2-neutrale Energieversorgung für den grünen Zoo Wuppertal, Fachplanung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: F-0217-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 15 - 25
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
CO2-neutrale Energieversorgung für den grünen Zoo Wuppertal, Fachplanung HLS
CO2-neutrale Energieversorgung für den grünen Zoo Wuppertal
Wuppertal
Der Zoo Wuppertal weist derzeit baulich und technisch einen Sanierungsbedarf auf; der dazu führt, dass er energetisch – gemessen an den Klimazielen – nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht. Die technische Situation im Zoo Wuppertal ist zurzeit durch ein verteiltes System autarker Heizzentralen geprägt, die jeweils einzelne Gehege versorgen. Die Anlagen basieren dabei auf Erdgas oder Öl als Energieträger. Der Zoo-Landschaftspark und das angrenzende Zooviertel unterliegen einer Denkmalbereichssatzung. Darüber hinaus besteht Denkmalschutz für ausgewiesene Gebäude im Zoo. Dies erschwert die technische Sanierung im Zoo zusätzlich, da entsprechende Absprachen und gegebenenfalls Sonderaufwendungen erforderlich werden.
Im Rahmen des Vorhabens soll ein Nahwärmenetz auf Basis erneuerbarer Energiequellen entstehen und damit den aktuellen Zustand einer dezentralen, veralteten Energieversorgung mit fossilen Energieträgern ersetzen. Das Projekt kombiniert dabei innovative Wärmeerzeuger (Holzvergaser BHKW) und greift mittels Wärmepumpen auf bestehende Wärmequellen (hier: Flusswasser über Brunnenwasser) zurück oder nutzt Abwärme aus anderen Prozessen (hier: Kälteerzeugung). Die flexible Erzeugerstruktur mit einer gezielten Sektorenkopplung bietet dabei in Kombination mit einem energetischen Monitoring und intelligenter Steuerung von Erzeugung und Bedarf die Chance das im Gebäudebestand vorhandene hohe CO2-Einsparpotential auch ohne unmittelbare energetische Sanierung der Gebäudehülle aufzuzeigen können ohne zukünftige Sanierungspotentiale zu verneinen.
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden.
Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
vFür den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden.
Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf. Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zusammen mit dem Angebot einzureichen:
• Dokument „Angebotsschreiben“ mit den Eigenerklärungen
• über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung
• über die Gewerbeanmeldung.
- Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben
- bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, KG 410, KG 420, KG 430, KG 480 und Fachplanung Technische Anlagen im Außenbereich KG 550) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Geschäftsjahren (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“). Bei Bietergemeinschaften ist als Anlage für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Umsatzerklärung beizufügen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Dabei ist dem Angebot keine Versicherungspolice, sondern eine Deckungsbestätigung über eine den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer beizufügen, die zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate ist oder alternativ eine rechtsverbindliche Zusage eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Abschluss einer den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat und in voller Höhe),
• Eigenerklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Ausschöpfung einer ggf. vereinbarten Jahreshöchstleistung (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“).
• Mindestanforderungen an den Umsatz
Der Mittelwert des Netto-Jahresumsatzes für die Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, (Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung, KG 410, KG 420, KG 430, KG 480 und Technische Ausrüstung in Außenanlagen KG 550) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft muss mindestens 250.000 € netto betragen.
Kleine und mittlere Büroorganisationen werden im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden: 1,5 Mio. € ,
• Sach- und Vermögensschäden: 0,25 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über zu diesem Auftrag vergleichbare erbrachte Leistungen (Referenzen) im Bereich der Technische Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppe 1-3 & 8 aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind im Referenzformblatt in Dokument „Angebotsschreiben“.
Für jedes Referenzprojekt ist ein separates Referenzformblatt im Dokument „Angebotsschreiben“ auszufüllen.
Mindestens 1 der vorgenannten in Form von Eigenerklärungen vorgelegten Referenz/en erfüllt/erfüllen alle der folgenden Anforderungen:
Mindestens 1 Referenz (Referenzformblatt Nr. 1) erfüllt alle der folgenden Anforderungen:
• Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär, MSR-Technik gem. Anlage 15 HOAI, bei der
• für den Bereich Heizung und Sanitär mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 und
• für den Bereich Lüftung mindestens die Leistungsphasen 1-8 und
• für den Bereich Mess- und Regeltechnik (MSR-Technik) mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 erbracht worden sind und
• der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen mit der LPH 8 nach dem 01.08.2018 und
• das Projekt ist mindestens der Honorarzonen I für die Anlagengruppen 1 & 3 (Sanitär und Lüftung) und
Honorarzone II für die Anlagengruppe 2 (Heizung) und der Honorarzone III für die Anlagengruppe 8 (MSR)zugeordnet
• die Baukosten der Anlagengruppen 1-3 und 8 der KG 400 nach DIN 276 betrugen mindestens 1,0 Mio. € netto
Zusätzlich muss eine weitere Referenz (Referenzformblatt Nr. 2) eingereicht, welche folgende alle Mindestanforderungen erfüllt:
• Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um die Fachplanung Heizung gem. Anlage 15 HOAI und Fachplanung Technische Anlagen in Außenanlagen, bei der für den Bereich Heizung und Außenanlagen mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, und schwerpunktmäßig einer der folgenden Themenbereiche bearbeitet
• Holzvergaser-BHKW mit Holzpellets oder Holzhackschnitzeln als Brennstoff in der KG 400 der Anlagengruppe 2, in der mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 erbracht wurden oder
• Wärmepumpe mit Flusswasser oder Brunnenwasser als Wärmequelle in der KG 400 der Anlagengruppe 2 und KG 550, in der mindestens die Leistungsphasen 1-8 erbracht wurden oder
• Nahwärmenetze zur Quartiersversorgung in der KG 400 der Anlagengruppe 2 und KG 550, in der mindestens die Leistungsphasen 1-3 und 5-8 erbracht wurden
von dem Bieter, bzw. von dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem Unterauftragnehmer, der für diesen Auftrag die Planung übernehmen soll und
• das Projekt ist mindestens Honorarzone II für die Anlagengruppe 2 (Heizung) der KG 400 und der Honorarzone II für die KG 550 zugeordnet,
• der Referenzauftrag ist erfolgreich abgeschlossen mit der LPH 8 nach dem 01.08.2018 und
• die Baukosten in der Anlagengruppe 2 der KG 400 und den Anlagengruppen 1-2 der KG 550 betrugen mindestens 250.000 € netto
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich mit der werkvertraglichen Abnahme der Bauleistungen des Projekts (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI) abgeschlossen sind nach dem 01.08.2018.
Der Bieter kann die Referenzen auch durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erbringen. Tut er dies nicht, muss er separate Referenzformblätter einreichen.
Werden die Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen. Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist – neben den bereits unter III. aufgeführten Nachweisen - folgende weitere Dokumente einreichen:
• die unterschriebene Eigenerklärung (Ee) Sanktions-VO
• das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und die Bietererklärung inkl. der darin geforderten Ee (Kartell-, Neutralitätserklärung, Angabe einer möglichen Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Ee nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren o. vergleichbarem, inkl. Verfahrenseröffnung o. Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung von Arbeitskräften) sowie Erklärung (E) „Leistungsausführung im eigenen Betrieb u./ o. durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ u. E, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen).
• "Honorarformblatt",
• Ideenskizze,
• das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen Gründen. Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Nicht relevant für die Bewertung)
• Zertifikat A gem. VDI 6022 u. Zertifikat A gem. VDI 6023 einer für die Auftragserfüllung eingesetzten Person (Bauleiter, Projektleiter o. technischer Mitarbeiter), das zum Submissionstermin des Angebotes nicht älter als 5 Jahre ist
Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft (BTG) am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen Referenzen in Gänze von der BG erfüllt werden. Es ist nachzuweisen, dass alle LPH und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der BTG lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern.
Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, dürfen dabei nicht benachteiligt werden. Entsprechend werden ausländische Bieter gebeten, in Ihren Teilnahmeunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen.
Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der BTG beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt- und Bauleitung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind der "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden, sofern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten E und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete E und Nachweise beifügen. Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: postalisch Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland