CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0495/21/VV : 44
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 140-449190)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt
Rahmenvereinbarung CBRN-Selbsthilfe-Sets (Taschen mit Teilinhalt)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Es sind Taschen (inkl. bestimmter Bestandteile des Inhalts, s. u.) für ein CBRN-Selbsthilfeset zu liefern.
Die CBRN-Selbsthilfesets enthalten Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen, die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung oder am Körper befestigt werden kann.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung der Taschen mit einem Teil des Inhalts. Folgende Artikel sind Bestandteil des mitzuliefernden Inhalts je Tasche:
- 50 mL viruzides Händedesinfektionsmittel
- 5 Stk. feuchte Hautreinigungstücher
- 100 mL Augenspülflasche inkl. Spülflüssigkeit
- 3 Stk. trockene Reinigungstücher
- 3 Stk. Wundschnellverband (8 cm × 10 cm)
- 1 Stk. Verbandtuch (60 cm × 80 cm)
- 1 Stk. Verbandpäcken Größe G
- 1 Stk. chemikalienbeständiges Klebeband (5 cm × 2 m)
- 1 Stk. Laminierte Taschenkarte (Inhaltsangabe/Kurzanleitung)
Daneben sind Autoinjektoren, Kampfstoffspürpapier und Dekontaminationsschwämme (diese Artikel werden in separaten Verfahren beschafft) in der Tasche unterzubringen. Geeignete Unternehmen erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine Leistungsbeschreibung (eingestuft als VS - Nur für den Dienstgebrauch), in der die Leistung ausführlich beschrieben ist.
Es wird eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundespolizei (BPol) und das Beschaffungsamt des BMI abrufen können. Die RV hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Die Mindestabrufmenge, zu deren Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Auftraggeberin verpflichtet ist, beträgt 10.000 Selbsthilfesätze (Taschen mit Teilinhalt s. o.). Die Höchstmenge der RV ist festgelegt. Die Höchstmenge sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wird geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Es sind Taschen (inkl. bestimmter Bestandteile des Inhalts, s. u.) für ein CBRN-Selbsthilfeset zu liefern.
Die CBRN-Selbsthilfesets enthalten Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen, die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung oder am Körper befestigt werden kann.
Die in diesem Verfahren ausgeschriebene Leistung umfasst die Lieferung der Taschen mit einem Teil des Inhalts. Folgende Artikel sind Bestandteil des mitzuliefernden Inhalts je Tasche:
- viruzides Händedesinfektionsmittel
- feuchte Hautreinigungstücher
- Augenspülflasche inkl. Spülflüssigkeit
- trockene Reinigungstücher
- Wundschnellverband
- Verbandtuch
- Verbandpäckchen
- chemikalienbeständiges Klebeband
- Laminierte Taschenkarte oder vergleichbar (Inhaltsangabe/Kurzanleitung)
Daneben sind Autoinjektoren, Kampfstoffspürpapier und Dekontaminationsschwämme (diese Artikel werden in separaten Verfahren beschafft) in der Tasche unterzubringen. Geeignete Unternehmen erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine Leistungsbeschreibung (eingestuft als VS - Nur für den Dienstgebrauch), in der die Leistung ausführlich beschrieben ist. In der Leistungsbeschreibung werden auch die Mindestanforderungen und verhandelbaren Spezifikationen von Tasche und Inhalt aufgeführt.
Es wird eine Rahmenvereinbarung (RV) geschlossen, aus denen das Bundesamt für Bevölkerungs-schutz und Katastrophenhilfe (BBK), die Bundespolizei (BPol) und das Beschaffungsamt des BMI abrufen können. Die RV hat eine Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Die Mindestabrufmenge, zu deren Abruf aus der Rahmenvereinbarung die Auftraggeberin verpflichtet ist, beträgt 10.000 Selbsthilfesätze (Taschen mit Teilinhalt s. o.). Die Höchstmenge der RV ist festgelegt. Die Höchstmenge sind jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wird geeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
ja