Erweiterung Betriebshofmanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 056-104330
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 6214650
Fax: +49 6214653214
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Betriebshofmanagementsystem
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH rnv hat 2016 beschlossen, für die Optimierung der betrieblichen Abläufe auf allen Betriebshöfen ein zentrales Betriebshofmanagementsystem BMS aufzubauen, über das der Einsatz von ca. 200 Bahnen und ca. 130 Bussen gesteuert werden soll. Nach umfangreicher Erarbeitung des Lastenheftes und Durchführung einer europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren wurde im August 2018 der Auftrag an den Lieferanten PSI Transport GmbH PSI vergeben. Die Umsetzung erfolgt derzeit betriebshofweise.
Darüber hinaus wurde der Auftrag 2020 um die Lieferung und Implementierung einer speziellen Elektrobusfunktionalität mit dem Systembaustein E-BMS erweitert, der dessen Umsetzung Ende 2021 abgeschlossen wurde.
Im Laufe der Projektumsetzung sind tlw. Änderungen im Lieferumfang zum beauftragten Umfang erforderlich, die auf Änderungen in den betrieblichen Prozessen bei der rnv beruhen oder durch Zusatzaufwände durch geänderte Randbedingungen bei der rnv begründet sind.
Ortung Betriebshöfe
• Weiteres Ortungsgerät Mannheim KOM-Halle (CR108)
• Änderung Ortung Mannheim, Ausfahrt Straßenbahn (CR111)
• Zusätzliche Ortung für Rückwärtseinfahrten in die Straßenbahnwerkstatt Mannheim (CR118)
• 5 zusätzliche Ortungskomponenten für Heidelberg, Edingen, Käfertal (CR117)
Betriebsprozesse
• Einbindung der Rettungswege entsprechend Brandschutzauflagen (CR107)
• Änderungen Betriebsbild Ludwigshafen (CR110)
• Änderungen Betriebsbild Edingen (CR121)
CR125: Die Ausrüstung und Integration des neuen Betriebshofes Wieblinger Weg war im ursprünglichen Lastenheft beschrieben und wurde entsprechend beauftragt. In der Zwischenzeit haben sich aber die Randbedingungen baulich, fahrzeugtechnisch und von den Betriebsprozessen her auf rnv-Seite geändert. Diese Änderungen umfassen
• Die Umstellung der Fahrzeugtechnik auf REX-Busse (Wasserstoff)
• Neue bauliche Planung mit Wasserstofftankstellen, neuer Noteinfahrt, erforderlichem Havarieplatz aus Brandschutzgründen
• Änderung der betrieblichen Prozesse aufgrund der Fahrzeugtechnik in Bezug auf die Versorgung, Stellplatzdisposition und Umlaufdisposition
• Änderung der Fahrprozesse
• Ersatzortungskomponenten, da die Ortungsgeräte ursprünglich von Heidelberg umgesetzt werden sollten, diese aber jetzt in Heidelberg verbleiben
Die erforderlichen Änderungen erzeugen bei PSI und den Nachunternehmern Siemens und IB-Datentechnik zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen im CR belegt werden. Diese sind:
• Ortungsausrüstung und Implementierung neuer Anwesenheitsbereich Noteinfahrt
• Ortungskomponenten (Einfahrt, Tankplätze, Havarieplatz)
• 2 Versorgungsterminals
• Änderung Outdoormonitor wegen Änderung der Fahrprozesse
CR105: Monitor LU
• Anpassung eines zweizeiligen Outdoormonitors auf Schriftgröße 100mm
• Anpassung eines vierzeiligen Outdoormonitors auf Schriftgröße 100mm
CR004: Lademanagementsystem
• Projektmanagement
• Erneute Integration
• Erneute Auslieferung auf dem Testsystem und ausrollen auf dem Produktivsystem
• Test und Abnahme
• Unterstützung zur Fehleranalyse
Fahrzeugausbau:
• mitunter nicht ausreichende Fahrzeugverfügbarkeit
• Änderungen in den auszurüstenden Fahrzeugen
• Fehlender Bewegungssensor auf Fahrzeugseite bei rnv
Die Änderungen erzeugten bei PSI mit den Nachunternehmern ISS und Siemens zusätzliche Aufwendungen, die als Erweiterungen in CR´s belegt werden. Diese sind:
• Zusätzliche Klärungen des Straßenbahnausbaus inkl. technischer Dokumentation (CR88)
• Zusätzlicher Musterverbau Einrichter-Straßenbahn (CR104)
• Zusätzlicher Musterverbau Zweirichter-Straßenbahn (CR105)
• Zusatzaufwand wegen mangelnder Fahrzeugverfügbarkeit (CR112)
• Wiederholte Planung Straßenbahn-Typ RNV 6/8 (CR113)
• Zusatzaufwand Ausbau Straßenbahn-Typ M8C (CR114)
• Projektierung externer Bewegungssensor (CR115)
• Nichtausbau Straßenbahn-Typ ETW/GTW (CR119)
• Weiterer Schulungstag Betriebswerkstätten zu Fahrzeugausbau (CR120)
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die spezifischen Funktionen der Software müssen sowohl inhaltlich als auch von der Entwicklung in die bestehende Software eingebunden werden. Aus diesen technischen Gründen kann die geplante Umsetzung ausschließlich durch den Lieferanten des BMS realisiert werden.
Die beschriebenen Tätigkeiten sind Zusatzaufwendungen, die im Rahmen der Lieferung, der Montage inkl. Dokumentation bis zur Integration in das BMS entstanden sind. Diese können inhaltlich vom Produktknowhow und durch die direkte Integration in die BMS-Software ausschließlich von PSI mit den Nachunternehmern als Änderung des bestehenden Auftrags durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um notwendige Änderungen entsprechend §132 GWB, Absatz 2, Satz 2 eine Erweiterung zum eigentlichen BMS und somit nicht eigenständig nutzbar und eine Umsetzung über einen anderen Anbieter ist technisch ausgeschlossen.
Im Einzelnen ist das wie folgt zu begründen:
Ortung Betriebshof:
Das Ortungssystem ist ein System, das die Fahrbereiche ortungstechnisch im System gesamthaft erfasst und insgesamt als ein Gesamtsystem fungiert. Die Umsetzung der Ortungstopologie erfolgt abschließend direkt direkt in der Systemsoftware des BMS.
Betriebsprozesse:
Die beschriebenen Tätigkeiten sind Zusatzaufwendungen, die direkt in der Systemsoftware des BMS umgesetzt werden müssen.
Wieblinger Weg:
Das Ortungssystem ist ein System, das die Fahrbereiche ortungstechnisch im System gesamthaft erfasst und insgesamt als ein Gesamtsystem fungiert. Die Umsetzung der Ortungstopologie erfolgt abschließend direkt in der Systemsoftware des BMS.
Ebenso werden die Versorgungsterminals sowie der Outdoormonitor in das Gesamtsystem des BMS prozesstechnisch eingebunden und dienen ausschließlich der Visualisierung und Rückmeldung von BMS-Meldungen und bilden gleichzeitig Funktionalitäten des BMS ab.
Monitor LU:
Die Outdoormonitore sind in das Gesamtsystem des BMS prozesstechnisch eingebunden und dienen ausschließlich der Visualisierung von BMS-Meldungen und bilden gleichzeitig Funktionalitäten des BMS ab.
CR004:
Wie beschrieben sind die genannten Aufwendungen im CR004 spezielle Tätigkeiten im und am System BMS von PSI und sind ausschließlich durch die Softwareentwickler von PSI durchzuführen.
Fahrzeugausbau:
Die beschriebenen Tätigkeiten sind Zusatzaufwendungen, die im Rahmen der Lieferung, der Montage inkl. Dokumentation bis zur Integration in das BMS entstanden sind.
Das BMS wurde zuvor in einem EU-Vergabeverfahren ausgeschrieben, siehe Bekanntmachung 2017/S 056-104330
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betriebshofmanagementsystem
Postanschrift: Dircksenstr. 42-44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.psi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland