Planungsleistungen Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Heizzentrale im Grünen Zoo Wuppertal Referenznummer der Bekanntmachung: F-0213-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 15 - 25
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42119
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Heizzentrale im Grünen Zoo Wuppertal
Planungsleistungen Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Heizzentrale im Rahmen des Projektes „CO2-neutrale Energieversorgung für den Grünen Zoo Wuppertal“ mit einer ungefähren BGF von 252 qm. Genauere Angaben können dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Wuppertal
Vergeben werden hier Planungsleistungen Objektplanung Gebäude für den Neubau einer Heizzentrale im Rahmen des Projektes „CO2-neutrale Energieversorgung für den Grünen Zoo Wuppertal“ mit einer ungefähren BGF von 252 qm. Genauere Angaben können dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und den sonstigen Vergabeunterlagen entnommen werden.
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden.
Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter einen Wettbewerbs- und ggf. Gewerbezentralregisterauszug anfordern.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Angaben im Vertragsentwurf. Aus der Beauftragung der Leistungen einer Stufe können weder eine Verpflichtung oder ein Anspruch auf direkte oder zukünftige Beauftragung weiterer Stufen noch auf eine Vergütung dieser Leistungen abgeleitet werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der weiteren Stufen nach der 1. Stufe zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen dieses Verfahrens besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die im Honorarformblatt aufgeführten besonderen Leistungen werden optional angefragt und nicht automatisch mit Abschluss des Verfahrens beauftragt. Die Beauftragung erfolgt mit separatem Schreiben des Auftraggebers gem. Erfordernis. Ein Anspruch auf Beauftragung der Leistungen besteht nicht. Diese Leistungen sind nach Abruf entsprechend dem Projektfortschritt und Bauablauf zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt III benannten Nachweise zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zusammen mit dem Angebot einzureichen:
• Dokument „Angebotsschreiben“ mit den Eigenerklärungen
• über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitige Erlaubnis zur Berufsausübung,
• über die Mitgliedschaft in einer Architekten- bzw. Ingenieurkammer,
• über die Gewerbeanmeldung,
• dass mindestens eine Person beim Bieter/ in der Bietergemeinschaft für die Auftragserfüllung zur Verfügung steht, die bauvorlageberechtigt ist.
- Bietererklärung mit allen erforderlichen Angaben
- bei Bietergemeinschaften Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B der Bietererklärung)
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“). Bei Bietergemeinschaften ist als Anlage für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Umsatzerklärung beizufügen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Dabei ist dem Angebot keine Versicherungspolice, sondern eine Deckungsbestätigung über eine den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechende Versicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer beizufügen, die zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate ist oder alternativ eine rechtsverbindliche Zusage eines in der EU zugelassenen Versicherers zum Abschluss einer den veröffentlichten Mindestanforderungen entsprechenden Versicherung im Auftragsfall (im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat und in voller Höhe).
• Eigenerklärung zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Ausschöpfung einer ggf. vereinbarten Jahreshöchstleistung (Eintrag im Dokument „Angebotsschreiben“).
• Mindestanforderungen an den Umsatz: Der Mittelwert des Netto-Jahresumsatzes für den Bereich Objektplanung Gebäude der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft muss mindestens 100.000 € netto betragen.
Kleine und mittlere Büroorganisationen werden im Sinne des § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
• Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden: 1,5 Mio. €,
• Sach- und Vermögensschäden: 0,25 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Deckungsbestätigung/ rechtsverbindliche Zusage der Versicherungsgesellschaft ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Zusammen mit dem Angebot sind einzureichen:
Eigenerklärung über zu diesem Auftrag vergleichbare erbrachte Leistungen (Referenzen) im Bereich Objektplanung Gebäude aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind im Referenzformblatt in Dokument „Angebotsschreiben“.
Für jedes Referenzprojekt ist ein separates Referenzformblatt im Dokument „Angebotsschreiben“ auszufüllen.
Mindestens 2 der vorgenannten in Form von Eigenerklärungen in den Referenzformblättern vorgelegten Referenz/en erfüllt/erfüllen alle der folgenden Anforderungen:
• Bei dem Referenzauftrag handelt es sich um eine Objektplanung Gebäude gem. Anlage 10 HOAI, bei der mindestens die Leistungsphasen 1-8 erbracht worden sind von dem Bieter, bzw. von dem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem Unterauftragnehmer, der für diesen Auftrag die Gebäudeplanung übernehmen soll und
• das Projekt ist mindestens der Honorarzone II zugeordnet und
• die Referenz umfasst einen Neubau und
• das Projekt wurde mit öffentlichen Mitteln gefördert
• die Baukosten der KG 300 + 400 nach DIN 276 betrugen mindestens 1 Mio. € netto.
Alle Referenzaufträge werden nur gewertet, wenn sie erfolgreich mit der werkvertraglichen Abnahme der Bauleistungen des Projekts (z.B. Abschluss der LPH 8 gem. § 34 HOAI) abgeschlossen sind nach dem 01.07.2018.
Der Bieter kann die Referenzen auch durch Vorlage des Eintrages in das PQ-Verzeichnis erbringen. Tut er dies nicht, muss er separate Referenzformblätter einreichen.
Werden die Referenzen nicht mit dem Angebot eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
• Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft oder die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
• Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
• Eine Änderung der Person des Bieters oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist unzulässig. Auf der Ebene der Nachunternehmer sind Veränderungen nur nach Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer hat dabei jedenfalls die mindestens gleichwertige Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle, Am Clef 58, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist – neben den bereits unter III. aufgeführten Nachweisen - folgende weitere Dokumente einreichen:
• die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“
• das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben und die Bietererklärung inkl. der darin geforderten Eigenerklärungen (Kartellerklärung, Neutralitätserklärung, Angabe einer möglichen Präqualifizierung, bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Eigenerklärungen nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. gesetzlichen Sozialversicherungen erfüllt wurde, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat, dass keine Vergabesperre bei öffentlichen Auftraggebern besteht, zu Insolvenzverfahren oder vergleichbarem, inkl. Verfahrenseröffnung oder Bestätigung eines Insolvenzplans und Angabe ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet sowie Angabe ob Insolvenzverfahren anhängig sind, zur Zuverlässigkeit (Korruptionsverfehlungen, Preisabsprachen, illegale Beschäftigung von Arbeitskräften) sowie Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ und Erklärung, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen).
• das Dokument "Honorarformblatt" und
• das unausgefüllte Angebotsdokument.docx (erforderlich aus technischen Gründen Ansonsten ist eine Angebotsabgabe nicht möglich. Das Dokument wird nicht Vertragsbestandteil und fließt nicht in die Angebotswertung ein).
Hinweise zu den Referenzen:
Sofern im Rahmen einer Bietergemeinschaft am Verfahren teilgenommen wird, ist nachzuweisen, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen zu Referenzen in Gänze von der Bietergemeinschaft erfüllt werden. D.h. es ist nachzuweisen, dass alle Leistungsphasen und sonstigen Kriterien, die als Mindestanforderung für die Hauptreferenzen gefordert werden, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft lückenlos erbracht wurden in der den Anforderungen entsprechenden Referenzenprojekten. Gleiches gilt beim Einsatz von Nachunternehmern.
Für die Prüfung der Erfüllung der Mindest- und Bewertungskriterien an die Referenzprojekte werden die Regelungen der HOAI hinsichtlich der erbrachten LPH, der Honorarzone sowie der DIN 276 hinsichtlich der benannten Kostengruppen angewendet. Ausländische Bieter, deren Referenzprojekte nicht den Vorgaben der HOAI und/ oder der DIN 276 entsprechen, werden gebeten, in Ihren Teilnahmeunterlagen darzulegen, inwiefern Ihre Referenzprojekte den für die Hauptreferenzen geforderten Mindestanforderungen entsprechen. Dabei ist die Vergleichbarkeit insbesondere hinsichtlich der Honorarzone, der Baukosten und der erbrachten Leistungen in den einzelnen Leistungsphasen darzulegen.
Die aufgeführten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV abgefragt und müssen sich auf das Unternehmen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft beziehen. In Abgrenzung dazu werden persönliche Referenzen der Projekt- und Bauleitung gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV als Zuschlagskriterium zur Angebotsbewertung herangezogen. Die Mindestanforderungen und Kriterien für die Angebotsbewertung sind dem Dokument "Bewertungsmatrix Angebote" zu entnehmen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen. Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: postalisch Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland