L-Bank - Vergabe von Beratungs- und Entwicklungsleistungen "DirX" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/2096
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 12
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.l-bank.de
Postanschrift: Stresemannstr. 79
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Alexander Dörr / Melanie Hantschel
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Vergabe von Beratungs- und Entwicklungsleistungen "DirX"
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Beratungs- und Entwicklungsleistungen für DirX
Karlsruhe
Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Beratungs- und Entwicklungsleistungen zum Produkt DirX als zentrale Lösung für das Berechtigungsmanagement der L-Bank.
Um den Reifegrad im Berechtigungsmanagement zu erhöhen sowie die regulatorischen Anforderungen an die vorliegende IT-Landschaft fortlaufend erfüllen zu können, möchte die L-Bank unternehmensweit verpflichtende Vorgaben und Prozesse im Berechtigungsmanagement weiterentwickeln.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die L-Bank nach einem Dienstleister für die Weiterentwicklung der IT-Lösung "DirX" (Identitiy, Directory, Audit) von der Firma Atos gemäß den relevanten regulatorischen Vorschriften. Die Leistungserbringungen umfassen insbesondere Beratungsleistungen als auch Entwicklungsleistungen wie z. B. Entwicklung von fachlichen Funktionalitäten, Zulieferung von fachlichen Einschätzungen und Vorbereitung von Entscheidungen im BRM-Umfeld.
Gegenstand dieses Vertrages sind folgende Dienstleistungen:
- Beratungsleistungen im Berechtigungsmanagement bzgl. Systemdesign und -setup mit DirX sowie Spezifikation und Dokumentation von erarbeiteten Konzepten im Rahmen L Bank interner Anforderungen und relevanter regulatorischer Vorschriften
- Weiterentwicklung von Funktionalitäten u.a. für die Prozesse zur Beantragung von fachlichen Rollen sowie funktionalen Kennungen und für die Rollenmanagementprozesse auf Grundlage von Projekt- und Linienanforderungen
- Implementierung, Tests und Deployment-Unterstützung u.a. für Systemerweiterungen
- Unterstützung bei der Integration von Softwareupdates und Abstimmung mit dem Software-Hersteller zur Erlangung ggf. notwendiger kundenspezifischer Hotfixes
Der Vertragsschluss ist bis November 2023 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll zwischen November 2023 und November 2026 erfolgen. Eine zweimalige Verlängerung des Vertrags ist um jeweils ein Jahr möglich.
Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.info.
Der Vertragsschluss ist bis November 2023 vorgesehen. Die Leistungserbringung soll zwischen November 2023 und November 2026 erfolgen. Eine zweimalige Verlängerung des Vertrags ist um jeweils ein Jahr möglich.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Bewerber zu gewährleisten, müssen die Referenzen zwingend gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") eingereicht werden.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, wie folgt bewertet:
a) Branche
Banken mit Sitz in Deutschland: 20 Punkte
Sonstige Auftraggeber: 0 Punkte 20
b) Aktualität
0 - 2 Jahre: 10 Punkte
> 2 Jahre: 0 Punkte 10
c) Volumen des Auftrags (Anzahl Beratertage)
Über 1.000 Beratertage: 20 Punkte
751 - 1.000 Beratertage: 10 Punkte
500 - 750 Beratertage: 5 Punkte 20
d) Inhalt und Umfang der Projektbeschreibung
Hoher Abdeckungsgrad: 30 Punkte
Mittlerer Abdeckungsgrad: 15 Punkte
Niedriger Abdeckungsgrad: 0 Punkte 30
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Russland-Bezug,
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Beratungs- und Entwicklungsleistungen zur IT-Lösung DirX)
(1) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen drei Jahren (Ende der Leistungserbringung nicht vor dem 1. Januar 2020)
Die Erklärungen über das Referenzprojekt muss folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können),
- Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung,
- Beschreibung des Kunden und der Ausgangslage und
- Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen
Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht gewünscht.
zu (1) Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Nachweis mindestens einer Referenz aus den vergangenen drei Jahren über fachliche und technische Unterstützungsleistungen zum Produkt DirX bei Banken mit Sitz in Deutschland mit einem Mindestvolumen von 500 Personentagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ686J
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.