Anmietung von Kommunikationstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Arena-Straße 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.d-live.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Kommunikationstechnik
Für die Invictus Games 2023 ist Kommunikationstechnik anzumieten sowie dazugehörige Services zu beschaffen.
Düsseldorf
Für die Invictus Games 2023 ist Kommunikationstechnik anzumieten. Die Leistung bezieht sich auf die Anmietung von Funkgeräten, einer Tetra-Funkanlage mit 15 zeitgleichen Gesprächskanälen, CCTV, CCTV Viewing Room Position Skybox, DIVA Nodes, Bolero (Gesamtnetz für Broadcast), Intercom Panels, DIVA ZGR, Detection CAM, Detection Fiber Cableing und Network, USV, LTE-Funkgeräten und Service.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die nachgefragten Leistungen können aus technischen Gründen allein von dem Auftragnehmer erbracht werden, so dass ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV statthaft ist. Die technischen Alleinstellungsmerkmale begründen sich wie folgt:
Die Fa. Riedel hat praktisch alle sportlichen Großveranstaltungen der letzten Jahre weltweit mit Kommunikationstechnik ausgestattet. Dies gilt für Olympische Spiele, FIFA-Weltmeisterschaften, UEFA-Europameisterschaften, die Special Olympics 2023 in Berlin sowie die Invictus Games in Den Haag 2022. Die Fa. Riedel ist nach der Marktkenntnis von D.Live sowie nach eigener Aussage das einzige Unternehmen auf dem Markt, das die gesamte für die Veranstaltung der Invictus Games 2023 erforderliche Kommunikationstechnik ohne Einschaltung von Nachunternehmern zur Verfügung stellen kann. Die Fa. Riedel ist des Weiteren der einzige Anbieter, der über große Ressourcen an Material und Servicekräften verfügt und daher im Falle eines spontanen Bedarfs während der Veranstaltung selbst zu kurzfristigen Nachlieferungen in der Lage wäre. Riedel ist als einziger Marktteilnehmer selbst Hersteller kritischer Teilbereiche der Gesamtlösung und hat einen jederzeitigen, nicht eingeschränkten Zugang zu Zusatz- und/oder Ersatzmaterial, Entwicklungsressourcen, Systemspezialisten und den System- und Spezialdokumentationen. Riedel verfügt außerdem als einziger Marktteilnehmer über Personal in ausreichender Zahl, dem die verwendeten Softwareoberflächen zur Bedienung der Technik bekannt sind und das deshalb in der Lage ist, kurzfristig vor oder während der Veranstaltung Anpassungen vorzunehmen oder Erweiterungen und Nachlieferungen einzubinden. Eine Notwendigkeit, das Projekt unter Umständen vor Ort unmittelbar vor oder während der Veranstaltung weiterzuentwickeln, kann sich stets ergeben, so beispielsweise aus der im Westen der Arena befindlichen und sich laufend verändernden Baustelle.
Die Kommunikationstechnik wird über von Riedel selbst entwickelte Software gesteuert. Riedel verfügt allein über den Quellcode dieser Software. Insoweit besteht ein Ausschließlichkeitsrecht im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV. Während der Invictus Games oder in der Zeit der unmittelbaren Vorbereitung kann sich der Bedarf zur kurzfristigen Entwicklung weiterer Features ergeben. Wegen der Ausschließlichkeitsrechte an den Quellcode der verwendeten Software ist davon auszugehen, dass ausschließlich die Fa. Riedel solche Programmierungen vornehmen könnte. Außerdem verfügt allein die Fa. Riedel auf dem Markt über das erforderliche Personal, um solche Softwareanpassungen kurzfristig vornehmen zu können.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB tritt nach § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wur-de.
Postanschrift: Arena-Straße 1
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.d-live.de