Vergabeverfahren zur Lieferung eines Rasterkraftmikroskop-TIRF-Kombination Referenznummer der Bekanntmachung: Uni-HD.2023.619_Rasterkraftmikroskop
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Lieferung eines Rasterkraftmikroskop-TIRF-Kombination
Ausgeschrieben wurde die Lieferung eines Rasterkraftmikroskop-TIRF-Kombination.
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte waren die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden bei 560.000,- EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti).
Heidelberg
Ausgeschrieben wurde die Lieferung eines Rasterkraftmikroskop-TIRF-Kombination.
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte waren die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden bei 560.000,- EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Uni-HD.2023.619_Rasterkraftmikroskop
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYHHA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: "Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."