Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis, der Stadt Pforzheim, Landkreis Calw und Landkreis Karlsruhe (Verkehrsraum Keltern/Remchingen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 082-248129
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zähringerallee 3
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Enzkreis, Amt für Nachhaltige Mobilität, Sachgebiet ÖPNV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Postanschrift: Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enzkreis.de
Postanschrift: Vogteistr. 42-46
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Calw, S-Bahn und ÖPNV
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-calw.de
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Karlsruhe, Amt für Mobilität und Beteiligungen Abteilung 1 - Mobilität -
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis, der Stadt Pforzheim, Landkreis Calw und Landkreis Karlsruhe (Verkehrsraum Keltern/Remchingen)
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim, der Landkreis Calw und Landkreis Karlsruhe vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 in Verbindung mit GWB und VgV im Verkehrsraum Keltern/Remchingen. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Karlsruhe (Los 1):
720, 721, 919 und 923.
Mit den Aufgabenträgern Enzkreis, Stadt Pforzheim und Landkreis Calw (Los 2):
722, 724/725, 922 und On-Demand-Verkehr Keltern/Remchingen.
Linien 720, 721, 919 und 923
Enzkreis
Stadt Pforzheim
Landkreis Karlsruhe
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Landkreis Karlsruhe vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) (Brutto-Vertrag) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Keltern/Remchingen. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 10.12.2023 und endet zum Fahrplanwechsel am 13.12.2031. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
- 720 Pforzheim - Ellmendingen - Ittersbach;
- 721 Pforzheim - Ellmendingen - Langensteinbach;
- 919 Schulbusse Keltern - Conweiler
- 923 Schulbusse Pforzheim - Ellmendingen - Langensteinbach - Ittersbach / Weiler und innerhalb Keltern
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,541 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
Es sind Überlandbusse M3 der Klasse II einzusetzen (Fahrzeugklassen in Ziffer 2.1.1.1. und 2.1.1.2. ECE-R 107 „Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3
hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale“). Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu geringfügigen Änderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen. Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- undUmbestellungen zum Fahrplan um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert(unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen. Außerdem kann derAuftraggeber Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards im Rahmen des für das Verkehrsunternehmen Zumutbarenvornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungenanzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf denvertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw.nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Linien 722, 724/725, 922 und On-Demand-Verkehr Keltern/Remchingen
Enzkreis
Stadt Pforzheim
Landkreis Calw
Der Enzkreis, die Stadt Pforzheim und der Kreis Calw vergaben als zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO 1370/2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) (Brutto-Vertrag) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum Keltern/Remchingen. Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 10.12.2023 und endet zum Fahrplanwechsel am 13.12.2031. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Verkehrsraum:
- 722 Pforzheim - Ellmendingen - Wilferdingen;
- 724/725 Ellmendingen - Neuenbürg - Waldrennach - Schömberg
- 922 Schulbusse Keltern - Remchingen und Birkenfeld - Keltern
- On-Demand-Verkehr Keltern/Remchingen
Eine Änderung der Liniennummerierung bleibt vorbehalten.
Die Gesamtleistung liegt bei ca. 0,582 Mio. Fahrplankilometer / Jahr.
Auf den Buslinien (722, 724/725, 922) sind Überlandbusse M3 der Klasse II einzusetzen (Fahrzeugklassen in Ziffer 2.1.1.1. und 2.1.1.2. ECE-R 107 „Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) – Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 und M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale“). Auf den Linien 724/725 ist spätestens ab dem 01.01.2025 insgesamt mindestens ein Standardbus einzusetzen, der die Voraussetzungen für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge nach § 2 Nr. 6 SaubFahrzeugBeschG erfüllt und als Klasse-I-Fahrzeug zuzulassen ist. Abweichend davon ist auf bestimmten im Fahrplan gemäß Modul FPL entsprechend gekennzeichneten Fahrten der Linie 922 der Einsatz eines Kleinbusses zulässig (siehe hierzu Kapitel A.2 der Leistungsbeschreibung). Zusätzlich ist ein On Demand-Verkehr mit Flächenbedienung gem. § 44 PBefG einzurichten. Hierfür sind zwei Fahrzeuge („saubere leichte Nutzfahrzeuge gem. § 2 Nr. 4 SaubFahrzeugBeschG) einzusetzen.
Der Leistungsumfang des On-Demand-Verkehrs wird sich zu Betriebsbeginn je Fahrzeug auf etwa 5:00 Kleinbus-Betriebsstunden in kurzen Nächten bzw. 7:30 Std. in langen Nächten (Betriebsstunden siehe Modul ODM als Teil der Vergabeunterlagen) belaufen. Die notwendige Software für die Disposition der On-demand-Verkehre wird von den Aufgabenträgern zur Verfügung gestellt. Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber im Buslinienverkehr das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen zum Fahrplan um max. +/- 25 % bezogen auf den Auftragswert (unter Berücksichtigung der Preisdynamisierung) vorzunehmen.
Im On Demand-Verkehr kann der Auftraggeber mit einem Vorlauf von 6 Monaten die Erweiterung des Bedienungsraumes auf den Ortsteil Auerbach der Gemeinde Karlsbad beim VU beauftragen, der Auftraggeber kann ein Fahrzeug Zu- oder Abbestellen und er kann die Bedienzeiten je eingesetztem PKW und Einsatztag um maximal zwei Stunden verlängern oder verkürzen.
Außerdem kann der Auftraggeber im Buslinien- und On Demand-Verkehr Änderungen der in der Leistungsbeschreibung definierten Qualitätsstandards im Rahmen des für das Verkehrsunternehmen Zumutbaren vornehmen, um die Verkehrsbedienung an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linien 720, 721, 919 und 923
Postanschrift: Arnbacher Straße 58
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75217
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linien 722, 724/725, 922 und On-Demand-Verkehr Keltern/Remchingen
Postanschrift: Bleichstraße 3a
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75173
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Veröffentlichungen gem. § 8 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG:
Anzahl der aufgrund des Auftrages beschafften Fahrzeuge: 1 Bus der Fahrzeugklasse M3 (Klasse 1), 26 Busse der Fahrzeugeklasse M3 (Klasse 2 - fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG)
hiervon Anteil sauberer Busse: 0
hiervon Anteil emissionsfreier Busse: 1 (Klasse 1)
hiervon Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge: 2
hiervon Anteil emissionsfreier leichter Nutzfahrzeuge: 2
2) Unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) ist jeweils nur ein fiktiver Wert angegeben. Der tatsächliche Wert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht genannt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den
Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.