Umbau und Sanierung Sporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: 1841_HLS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 28
Ort: Schönau (Odenwald)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69250
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-schoenau.de/pb/home.html
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung Sporthalle
Anlass für das Vergabeverfahren für die Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume ist die geplante Sanierung und Erweiterung der Sporthalle „Oberes Tal“, Weinheimer Straße, 69250 Schönau.
2020 hat die Stadt Schönau beschlossen, die Sporthalle zu erweitern und umfassend zu sanieren. Das Architekturbüro Sternemann und Glup, Freie Architekten und Stadtplaner, Sinsheim, wurde mit der Bearbeitung der LPH 1 bis 4 beauftragt. Zur weiteren Umsetzung der Baumaßnahme auf Grundlage der Baugenehmigung sind nun weitere Planungsleistungen erforderlich.
69250 Schönau (Odenwald)
Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung (HLS) gemäß §§ 53 ff HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen), Leistungsphasen 5 bis 8 und LPH 4 für Anlagengruppe 1 gemäß § 55 HOAI (volles Leistungsbild), Leistungsphase 9 optional
Die Auftraggeberin behält sich eine abschnitts- und stufenweise Beauftragung vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung / HLS (Anlagengruppen 1 bis 3) (§§ 53 ff HOAI)
Postanschrift: Schützenstraße 15
Ort: Mauer (Baden)
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe (Baden)
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.