Projektsteuerung PLZ Überlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 18/206 PLZ Überlingen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münsterstraße 15-17
Ort: Überlingen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88662
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Überlingen, Stefan Krause - Stadtkämmerer, Fachbereichsleitung FB I, Christophstraße 1, 88662 Überlingen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ueberlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung PLZ Überlingen
Projektsteuerungsleistungen für den Neubau eines Pflegezentrums in Überlingen
Überlingen
Mit diesem Auftrag werden die Projektsteuerungsleistungen nach AHO-Heft Nr. 9 (2022) vergeben für:
Neubau eines Pflegezentrums auf dem nördlichen Flurstück 1737 im Neubaugebiet "Südlich Härlen", 1. Bauabschnitt.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME68ZK
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx