Pflege-, Krankenhausbetten und Nachttische Referenznummer der Bekanntmachung: RVK-036-15-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstr. 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Einkaufskoordination
E-Mail:
Telefon: +49 251-591-4337
Fax: +49 251-591-4343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege-, Krankenhausbetten und Nachttische
Pflege-, Krankenhausbetten und Nachttische
Krankenhausbetten und Nachttisch A
LWL-Kliniken in Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf, die Lieferung und den Aufbau von
Krankenhausbetten und Nachttischen für die LWL-Kliniken und Einrichtungen des LWL-Psychiatrieverbundes zum 01.12.2023
zzgl. 2 Jahre Verlängerung bis max. 30.11.2027
Für den Fall der gemeinsamen Beauftragung der Lose 1 und 2 besteht die Möglichkeit, ein kaufmännisches Nebenangebot in Form von Rabattsätzen - jedoch ausschließlich zusammen mit den Hauptangeboten für die Lose 1 und 2 - einzuräumen. Weitere Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
17.10.2023: voraussichtlich Teststellung ausgewählter Betten etc. gem. Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Lose 1 und 2) zur Beurteilung der Qualität in Warstein
Pflegebetten und Nachttische B, C und D, Betttisch als Server
LWL-Kliniken in Westfalen-Lippe
Abschluss eines Rahmenvertrages über den Kauf, die Lieferung und den Aufbau von
Pflegebetten und Nachttischen für die LWL-Kliniken und Einrichtungen des LWL-Psychiatrieverbundes zum 01.12.2023
zzgl. 2 Jahre Verlängerung bis max. 30.11.2027
Für den Fall der gemeinsamen Beauftragung der Lose 1 und 2 besteht die Möglichkeit, ein kaufmännisches Nebenangebot in Form von Rabattsätzen - jedoch ausschließlich zusammen mit den Hauptangeboten für die Lose 1 und 2 - einzuräumen. Weitere Nebenangebote/Änderungsvorschläge sind nicht zulässig.
17.10.2023: voraussichtlich Teststellung ausgewählter Betten etc. gem. Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Lose 1 und 2) zur Beurteilung der Qualität in Warstein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung beizufügen
(Vordruck Angebotsschreiben):
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft
ausdrücklich, dass
- er /sie das Gewerbe angemeldet hat;
- er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet
und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat;
- er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden
Fassung) beachtet;
- er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus
Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen;
- das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller
Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem
Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden
oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
- er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das
Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der
Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen
vorgelegt.
- keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss
von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder
gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das
Vergaberegister führen könnten.
Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft,
dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten
Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern
abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände
zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu
erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125
GWB darzustellen.
Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der
Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem
Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben,
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen
(Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen.
Weiterhin ist bei natürlichen Personen der Geburtsname, das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben (siehe hierzu Anlage A Eigenerklärung Bietereignung).
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) sind mindestens 2 Referenzen pro Los (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich der Art und Umfang der Leistungen
vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle und die Kurzbeschreibung des Auftrags (siehe hierzu Eigenerklärung Bietereignung).
Zahlungen erfolgen nach § 17 VOL/B.
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland-Sanktionen der EU bzw. zur
Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform
(www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 25.08.2023.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.