Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach der AHO 2020 für das Bauvorhaben "Ladeinfrastruktur; Betriebshof Rheinstraße in Mönchengladbach"
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Doris Helfer
E-Mail:
Telefon: +49 2166/688-6290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen (Projektstufen 1 bis 5) nach der AHO 2020 für das Bauvorhaben "Ladeinfrastruktur; Betriebshof Rheinstraße in Mönchengladbach"
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant auf dem Betriebshof Rheinstraße 70, 41065 Mönchengladbach sowie im Straßennetz der Stadt Mönchengladbach / Viersen den Bau von Infrastruktur für die elektrische Ladung von Elektrobussen.
Im Zuge der angestrebten CO2-Reduzierung in Innenstädten, beabsichtigt die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH ihre gesamte Busflotte bis 2030 auf Elektromobilität umzustellen. Die Umstellung von Dieselbussen auf Elektrobusse erfolgt sukzessive. Um dieses Ziel zu erreichen, strebt die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH eine jährliche Anschaffung von bis zu 30 Elektrobussen an. Im Endzustand sollen auf dem Betriebshof Rheinstraße bis zu 230 Elektrobusse abgestellt und geladen werden können. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf der Strecke fokussiert sich zurzeit auf 8 Pantographen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte Besondere Leistungen gemäß Heft Nr. 9 AHO 2020.
41065 Mönchengladbach
Die Maßnahme ist in zwei Bauabschnitte aufgeteilt:
1. Bauabschnitt: 2023 bis Ende 2025,
2. Bauabschnitt: 2026 bis 2030.
GEGENSTAND DER AUSSCHREIBUNG IST DIE PROJEKTSTEUERUNGSLEISTUNG FÜR DIE REALISIERUNG DES ERSTEN BAUABSCHNITTES.
Die Planungsleistungen (Leistungsphasen 1 bis 9) werden einem Generalplaner übertragen.
Da die Maßnahme gemäß § 13 ÖPNVG NRW gefördert wird, ist die Einhaltung der Vergaberechts verpflichtend.
Für den Neubau der Ladeinfrastruktur im ersten Bauabschnitt sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Maßnahmen derzeit auf ca. 21,50 Mio. EUR (netto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung).
Weitere vorgesehene Stufen sind:
- Projektstufe 2 (Planung) (Stufe 2),
- Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) (Stufe 3),
- Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 4) sowie
- Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 5).
Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der Sektorenverordnung (SektVO). Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die maximal 3 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden sodann zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.