Fahrtreppen U81 (VE682) Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2023-0153
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Becker-Allee 10
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2118993820
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrtreppen U81 (VE682)
Fahrtreppen U81 (VE682)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und betriebsfertige Montage von insgesamt sechs Fahrtreppenanlagen zum Personentransport von der U-Bahnhaltestelle (Fahrebene) über die Verteilerebene bis in die Verkehrsebene des Flughafengeländes. Technische Hauptdaten der Fahrtreppen - Förderhöhen: 4,15 m bis 6,91 m - Betriebsart: Zweirichtungsbetrieb - Steigungswinkel: 27,3° - Stufenbreite: 1.000 mm - Stufentiefe: 400 mm - horizontal laufende Stufen: 3 Stufen - Fördergeschwindigkeit: maximal 0,65 m/s, einstellbar - Stand-by Geschwindigkeit: 0,2 m/s - Stromversorgung: Drehstrom, 230/400 V, 50 Hz - Steuerung: Modulare speicherprogrammierbare Steuerung (SPS)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrtreppen U81 (VE682)
Postanschrift: Hugo-Junkers-Straße 5-7a
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50739
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22153439949
Fax: +49 22153439931
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit
eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.