Beratungsleistung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.16 - 9972/22/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-1610
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten
Rahmenvereinbarung "Beratungsleistung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten"
Die unter dieser Rahmenvereinbarung zu erbringenden vertragsgegenständlichen Leistungen können bis zu einem Höchstwert 118.820.000,00 € netto bezogen auf den maximalen Vereinbarungszeitraum von vier Jahren (zwei Jahre Vereinbarungslaufzeit zuzüglich zweimal ein Jahr Verlängerungsmöglichkeit) abgerufen werden.
Eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens besteht nicht. Das Abrufvolumen kann nicht abschließend festgelegt werden.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 13 Abs. 2 des Rahmenvertrages widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000 EUR pro Jahr betragen (Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt).
Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eigungsleihe werden die Umsätze aller Unternehmen addiert. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist in Form einer Bewerberfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen Nachweises ist nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Für die Auftragnehmerin und jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss während der gesamten Vertragslaufzeit eine Industriehaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und eine Industriehaftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro bestehen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen (Abgabe Auszug Versichungsbescheinigung oder Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall).
Vorliegen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (Vorlage Zertifikat DIN ISO 9001 oder gleichwertig).
Bitte reichen Sie eine Liste mit mindestens vier (4) geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "21 Leistungsbeschreibung"). Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar (Abgabe der Referenzen im Dokument "07 Vordruck_Referenzen". Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind.).
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen, Wert des Auftrags (Umfang der Personentage und Euro auf Seiten des Bieters), Zeitraum der Leistungserbringung,
-Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei (3) Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 Personentagen aufweisen (Aufwand in Personentagen auf Seiten des Bieters).
- Mindestens zwei (2) dieser Referenzen stammen aus dem Bereich "Beratung zur Einführung und Nutzung von Vorgangsbearbeitungssystemen, Dokumentenmanagementsystemen und elektronischen Akten",
- mindestens zwei (2) Referenzen betreffen einen Auftrag aus der öffentlichen Verwaltung (öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB).
- Mindestens eine (1) der vier (4) Referenzen umfasst mehr als 600 PT und eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr.
- Mindestens zwei (2) der vier (4) Referenzen müssen abgeschlossen sein.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z. B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in Ihrem Unternehmen in den letzten drei (3) Geschäftsjahren an (Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste, welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre belegt).
Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 150 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 110 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen gefordert.
Bei Bietergemeinschaften und Unteraufträgen mit Eignungsleihe werden die Zahlen aller Unternehmen addiert.
Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe auch alle weiteren Behörden der unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland:
-Alexander von Humboldt-Stiftung
-Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
-Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag
-Bundesarchiv
-Stiftung Deutsches Historisches Museum
-Kunstverwaltung des Bundes
-Stiftung Preußischer Kulturbesitz
-Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
-Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
-Bundesamt für Soziale Sicherung
-Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
-Unfallversicherung Bund und Bahn
-Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
-Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
-Bundesinstitut für Risikobewertung
-Deutsches Biomassenforschungszentrum gGmbH
-Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
-Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
-Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
-Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
-Max Rubner-Institut
-Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
-Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
-Informationstechnikzentrum Bund
-Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
-Paul-Ehrlich-Institut
-Robert Koch-Institut
-Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
-Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
-Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
-Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
-Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
-Friedrich Ebert Stiftung e.V.
-Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
-Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
-Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
-Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
-Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
-Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
-Umweltbundesamt
-Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH
-Bundesanstalt für Straßenwesen
-Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
-Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
-Eisenbahn-Bundesamt
-Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
-Bundesrat
-Bundesrechnungshof
-Auswärtiges Amt
-ALDB GmbH
-Fraktion von Bündnis90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
-Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
-Bundesanstalt für Gewässerkunde
-Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
-Bundesamt für Logistik und Mobilität
-Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
-Bundesarbeitsgericht
-Bundesamt für Soziale Sicherung
-Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
-Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
-Bundeseisenbahnvermögen
-Bundesamt für Justiz
-Bundesamt für Strahlenschutz
-Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
-Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
-Berufsgenossenschaft für Gesundheitsheitsdienst und Wohlfahrtspflege
-Bundesinstitut für Berufsbildung
-Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
-Bundeskriminalamt
-Bundeskanzleramt
-Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
-Bundesministerium für Bildung und Forschung
-Bundesministerium für Digitales und Verkehr
-Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
-Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
-Bundesministerium des Innern und für Heimat
-Bundesministerium der Justiz
-Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
-Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
-Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
-Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
-Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
-Bundeszentrale für politische Bildung
-Bundespolizeipräsidium
-Bundespräsidialamt
-Bundessortenamt
-Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
-Deutscher Bundestag
-Bundesverwaltungsamt
-Bundesverfassungsgericht
-Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
-Bw Bekleidungsmanagement GmbH
-Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
-Bundeszentralamt für Steuern
-Deutscher Akademischer Austauschdienst
-Deutsches Archäologisches Institut
-Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
-Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
-Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V.
-Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
-Deutsche Nationalbibliothek
-Deutsches Patent- und Markenamt
-Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
-Erdölbevorratungsverband
-Engagement Global gGmbH
-Fernstraßen-Bundesamt
-Forschungszentrum Jülich GmbH
-Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Zentrale (Bonn)
-Bundesstiftung Gleichstellung
-Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH - Bereich Projektträger
-Gemeinsame Wissenschaftskonferenz
-Hanns-Seidel-Stiftung
-Kraftfahrt-Bundesamt
-Luftfahrt-Bundesamt
-Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
-Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft
-Nationale Anti Doping Agentur
-Physikalisch-Technische Bundesanstalt
-Statistisches Bundesamt
-Johann Heinrich von Thünen-Institut
-Unabhängiger Kontrollrat
-Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.