BLB NRW Niederlassung Köln, IMO 01-02-03, Rahmenvertrag Hydraulischer Abgleich und Planungsleistungen Technische Ausrüstung Lph 3-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 025-23- 00336
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domstr. 55-73
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf und Vertragsmanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB NRW Niederlassung Köln, IMO 01-02-03, Rahmenvertrag Hydraulischer Abgleich und Planungsleistungen Technische Ausrüstung Lph 3-9
Rahmenvertrag Hydraulischer Abgleich und Planungsleistungen Technische Ausrüstung Lph 3-9
Polizeipräsidium Bonn Königswinterer Straße 500 53227 Bonn 15 weitere Liegenschaften im Zuständigkeitsbereichs des BLB NRW Niederlassung Köln - siehe Anlage 04 Liegenschaftsliste
Für die Liegenschaften des BLB NRW der Niederlassung Köln, sollen TGA-Planungsleistungen im Bereich des hydraulischen Abgleiches erbracht, sowie darauf aufbauend, VOB-Leistungen ausgeschrieben und im Rahmen der Bauüberwachung begleitet werden.
Im ersten Schritt soll eine Bestandsaufnahme erfolgen. Im Anschluss an die Bestandsaufnahme erfolgt eine Heizlastberechnung für jedes Gebäude. In diesem Zusammenhang wird u.a. ermittelt, welcher Leistungsumfang zur Durchführung des hydraulischen Abgleiches und zur Absenkung der Vorlauftemperatur, durch den Einbau von Ventilen und den Austausch von Heizkörpern erforderlich ist.
Im zweiten Schritt erfolgt die objektspezifische Ausschreibung der VOB-Leistung, in Anlehnung an die HOAI Planungsphasen. Dieser Leistungsumfang ist im Vorfeld nicht abzuschätzen, da die Ausgangssituation in der Vielzahl von Gebäuden unterschiedlich ist.
Der Vertrag beginnt am 01.11.2023 und endet am 31.10.2025.
Der BLB NRW hat einseitig die Möglichkeit, den Vertrag zweimalig um bis zu einem Jahr durch Erklärung gegenüber dem AN zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrag
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Personenschäden: 1.500.000 EUR und sonstige Schäden: 250.000 EUR. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme betragen.
Mindestanforderung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss dem Angebot beigelegt werden.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Benennung der durchschnittlichen Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren qualifizierten Mitarbeiter**, d.h. Ingenieure/ Architekten (als Einzelbieter bzw. Summe der Bietergemeinschaft/Bieter und jeweils ggf. der Nachunternehmer), welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind.
** Qualifizierte Mitarbeiter sind alle befristet oder unbefristet angestellten Mitarbeiter sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über mindestens eine der o.a. Berufsqualifikationen (bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedstaates) verfügen.
- Erklärung, dass in den letzten fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben benannt:
Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum
- Erklärung, dass die aufgeführten Anforderungen im Auftragsfall erfüllt werden:
a) Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD; Einhaltung des CAD-Standards des BLB NRW, siehe beigefügtes CAD-Datenblatt
b) Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (GAEB-Standard 1990).
Der Standard für Erzeugung, Austausch und Archivierung von AVA-Daten des BLB NRW wird verbindlich angewendet. Dieser ist hinterlegt unter:
https://www.blb.nrw.de//BLB_Hauptauftritt/Service/Standards/index.php
Mindestanforderung zu den technischen Fachkräften: mindestens 10 qualifizierte Mitarbeiter
siehe Ziffer III.1.1.)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gemäß § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform zu übersenden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Unterlagen sind beglaubigte Übersetzungen in die deutsche Sprache beizufügen.
2. Die Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zulässig. Kommunikation über andere Medien ist nicht zulässig und wird - aus Gründen der Verfahrensfairness - nicht beantwortet.
3. Bieterfragen sind bis zu 6 Kalendertage vor der Abgabefrist zu stellen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebots beantwortet werden.
4. Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
5. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
6. Der Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
7. Mehrfachbewerbungen von Nachunternehmern sind nicht zulässig.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, Nachforderungen zu stellen.
9. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einzuhalten.
10. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
11. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
10. Hinweis - Auszug aus dem Wettbewerbsregister
Der BLB NRW ist als öffentlicher Auftraggeber gesetzlich verpflichtet, ab einer Auftragssumme von
30.000 EUR netto über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einzuholen.
Für die Abfrage beim Bundesamt für Justiz werden bestimmte Daten benötigt, die dem BLB NRW teilweise nicht vorliegen und daher abgefragt werden müssen. Die Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister erfolgt nur im Hinblick auf den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erfolgen soll oder sofern im Hinblick auf die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Zweifel an deren Richtigkeit bestehen und diese Zweifel mit der entsprechenden Abfrage ausgeräumt werden können. Im Sinne des Datenschutzes ist die Angabe der Daten entsprechend dem Formblatt auf der nächsten Seite mit dem Angebot nicht erforderlich. Die Angaben können jedoch freiwillig erfolgen. Ob die Angabe mitsamt dem Angebot erfolgt, hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Angebots. Wenn Sie die Angabe bereits mit dem Angebot machen wollen, bitten wir zur Gewährleistung der Vollständigkeit der Daten, das Formblatt auf der nächsten Seite zu verwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1M0GDE00
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 221-1472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: +49 21161700174
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de