Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Elektroinstallationsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6632EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521515095
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Gesamtschule Rosenhöhe - Neubau SEK II und Sporthalle / Elektroinstallationsarbeiten
2 Stck. Niederspannungshauptverteilungen
Ca. 1100 m bandverzinkte Kabelrinne in verschieden Abmessungen
Ca. 1400 m flexibles Kunststoffisolierrohr in verschiedenen Größen
Ca. 4100 Stck. Metall-Kabelklammern verschiedene Ausführungen
Ca. 250 Stck. verschiedene Brandschutzabschottung für Leitungsanlagen
Ca. 213 Stck. 70mm Lichtkanalsystem, verschiedene Längen
Ca. 275 Stck. Mehrfachsensormelder in Ringbustechnik
Ca. 5000 m Brandmeldekabel
Ca. 3000 m LWL-Universalkabel Singlemode
Ca. 7700 m halogenfreie Mantelleitung
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 11 33647 Bielefeld
2 Stck. Niederspannungshauptverteilungen
Ca. 1100 m bandverzinkte Kabelrinne in verschieden Abmessungen
Ca. 1400 m flexibles Kunststoffisolierrohr in verschiedenen Größen
Ca. 4100 Stck. Metall-Kabelklammern verschiedene Ausführungen
Ca. 250 Stck. verschiedene Brandschutzabschottung für Leitungsanlagen
Ca. 213 Stck. 70mm Lichtkanalsystem, verschiedene Längen
Ca. 275 Stck. Mehrfachsensormelder in Ringbustechnik
Ca. 5000 m Brandmeldekabel
Ca. 3000 m LWL-Universalkabel Singlemode
Ca. 7700 m halogenfreie Mantelleitung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallationsarbeiten
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRQ9
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB).
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind