21MRV 2019-02 A MRV/ C.10.05 Natursteinfassade Referenznummer der Bekanntmachung: 21MRV 2019-02 A MRV/ C.10.05 Natursteinfassade
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Lützenhardter Hof
Ort: Calw-Hirsau
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZfP-Klinikum Nordschwarzwald, Abt. Bau & Technik, Im lützenhardter Hof, 75365 Calw-Hirsau
E-Mail:
Telefon: +49 7051586-2796
Fax: +49 7051586-2614
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kn-calw.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.kn-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
21MRV 2019-02 A MRV/ C.10.05 Natursteinfassade
Liefern und verlegen von
ca. 280 m² Natursteinfassade Sandstein rot, fein geschliffen inkl. UK und Fugen
ca. 280m² Dämmung für VHF
ca. 42m Sockelanschluß und 42m Attikaabschluß
ZfP-Calw
Klinikum Nordschwarzwald
Im Lützenhardter Hof
75365 Calw-Hirsau
Liefern und verlegen von
ca. 280 m² Natursteinfassade Sandstein rot, fein geschliffen inkl. UK und Fugen
ca. 280m² Dämmung für VHF
ca. 42m Sockelanschluß und 42m Attikaabschluß
Abschnitt IV: Verfahren
ZFP-Calw- HirsauKlinikum Nordschwarzwald
keine Teilnahme der Bieter zulässig
-elktronische Vergabe-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB)."
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de