Planungs- und Bauleistungen zum Neubau des 4. Linearbeschleunigers Referenznummer der Bekanntmachung: 1062_2023_SBK_STR
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78052
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sbk-vs.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7112528900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Planungs- und Bauleistungen zum Neubau des 4. Linearbeschleunigers
Das Schwarzwald-Baar Klinikum in Villingen-Schwenningen beabsichtigt, die Strahlentherapie mit einem vierten
Linearbeschleuniger auszustatten. Gegenstand des Verfahrens ist die Planung und schlüsselfertige Errichtung des Anbaus eines Strahlenschutzbunkers als Erweiterung des bestehenden Gebäudes des Klinikums auf Ebene 02, wo bereits drei Linearbeschleuniger in Betrieb sind.
Große Kreisstadt Villingen-Schwenningen 78052 Villingen-Schwenningen
Grundlage des Verfahrens ist die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung einschließlich Baugenehmigung und Statik-/TGA-Fachplanungen. Die Beschaffung des Linearbeschleunigers erfolgt durch den Auftraggeber selbst.
Das Projekt hat folgenden Programmumfang:
- Planungsfortschreibung ab LPH5, Tragwerksplanung (Statik) ab LPH4
- Ein Strahlenschutzbunker inklusive notwendiger Nebenräume und Technikräume für einen zusätzlichen Linearbeschleuniger
- Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen im Bestand in geringem Umfang
- Anbindung an den Bestand inklusive technische Einbindung.
Um frühzeitig Kosten- und Terminsicherheit hinsichtlich des Anbaus zu erlangen, möchte das Schwarzwald-Baar Klinikum den Neubau als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung zur schlüsselfertigen Realisierung vergeben. Das Ausschreibungsverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens "Planen und Bauen" nach
EU VOB/A durchgeführt.
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 (drei) Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen
zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
1) Kriterien zur schlüsselfertigen Bauleistung
Kriterium Aktualität
a) Gegenstand der Referenz Planung oder Neubau war ein Gebäude,
das vor dem 01.01.2021 in Betrieb genommen wurde 1 Punkt
b) Gegenstand der Referenz Planung oder Neubau war ein Gebäude,
das zwischen 01.01.2021 und 31.12.2022 in Betrieb genommen wurde 2 Punkte
c) Gegenstand der Referenz war ein Gebäude Planung oder Neubau,
das nach dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurde 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) zwischen 7,0 Mio. EUR und bis 10,0 Mio. brutto 1 Punkt
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) zwischen über 10,0 Mio. EUR und bis 15,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) > 15 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Gebäudeart der Referenz
a) Öffentliches Gebäude (Verwaltungsgebäude, Schule o.ä.) 1 Punkt
b) Gebäude aus dem Klinikbau (Klinik-Küche- Bettenhaus, Rettungswache, Labor o.ä.) 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
2) Kriterium Bauleistung Strahlenschutz
Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) zwischen 3,0 Mio. EUR und bis 5,0 Mio. brutto 1 Punkt
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) zwischen über 5,0 Mio. EUR und bis 8,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) > 8 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Gebäudeart der Referenz
a) nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes 1 Punkt
b) medizinisches Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
3) Kriterien zur Planungsleistung Strahlenschutz
Kriterium Projektvolumen (Herstellkosten) des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 400 nach DIN 276)
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
zwischen 2 Mio. EUR und bis 4,0 Mio. brutto 1 Punkt
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
zwischen über 4,0 Mio. EUR und 6,0 Mio. brutto 2 Punkte
d) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 400 nach DIN 276)
> 6,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Gebäudeart der Referenz
b) nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes 1 Punkt
b) medizinisches Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
4) Kriterien zur Planungsleistung Technische Gebäudeausrüstung
Kriterium Projektvolumen (Herstellkosten) des Referenzgebäudes brutto (KG 400 nach DIN 276)
a) Projektvolumen der Referenz (KG 400 nach DIN 276) unter 1,5 Mio. EUR brutto 1 Punkt
b) Projektvolumen der Referenz (KG 400 nach DIN 276) zwischen über 1,5 Mio. EUR und 3,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 400 nach DIN 276) > 3,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Komplexität TGA
a) Gesamtplanung HLSKE mit geringem Anspruch 1 Punkt
b) Gesamtplanung HLSKE mit mittlerem Anspruch, inklusive medizinischen Funktionsbereiche/-räume 2 Punkte
c) Gesamtplanung HLSKE mit hohem Anspruch, inklusive medizinischen Funktionsbereiche/-räume 3 Punkte
Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können max. 27 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der/die mehr Punkte bei der Referenz für Bauleistungen beim Kriterium Gebäudeart vorlegen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit
der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen.
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 2 bereitgestellten Formularsatzes) einreichen:
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder
Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau";
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nach-
weis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen.
3) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) eingehalten werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter
"nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen eines Neubaus aus dem Gesundheitswesen oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen im Bereich Hochbau mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller
Fassung) von mind. 7 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
3) Angabe eines Referenzobjekts über Bauleistungen eines Neubaus eines nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes, eines medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 3 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten zehn Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
4) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen Strahlenschutz für den Neubau eines nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes, eines medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit anrechenbaren Kosten (KG 200-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 2 Mio. EUR netto, Fertigstellung (gemeint bis einschließlich LPH 8) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
5) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung für ein Gebäude mit technischer Gebäudeausrüstung KG 410 bis 480 mit vergleichbarer Komplexität im Bereich Hochbau (Leistungsphasen 2 bis 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 1,5 Mio. EUR netto, Fertigstellung (gemeint bis einschließlich LPH 8) in den letzten 5 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages einzutragen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer,
- kurze Beschreibung des Projekts inkl. Gebäudeart,
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen,
- Angaben zum Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, brutto) sowie Angaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme (bei Bauleistungen bzw. Leistungen im Schlüsselfertigbau)
- Angaben zu den anrechenbaren Kosten (bei Planungsleistungen).
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Die Vorlage von mehr als insgesamt sechs vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht.
1) Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen eines Neubaus aus dem Gesundheitswesen oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen im Bereich Hochbau mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 7 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten fünf Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
2) Angabe eines Referenzobjekts über Bauleistungen eines Neubaus eines nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes, eines medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 3 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten zehn Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013).
3) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen Strahlenschutz für den Neubau eines nicht medizinischen Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes, eines medizinischen
Strahlenschutz-Gebäudes/-Raumes oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen mit anrechenbaren Kosten (KG 200-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 2 Mio. EUR netto, Fertigstellung (gemeint bis einschließlich LPH 8) in den letzten 10 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2013)
4) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen der Technische Gebäudeausrüstung für ein Gebäude mit technischer Gebäudeausrüstung KG 410 bis 480 mit vergleichbarer Komplexität im Bereich Hochbau (Leistungsphasen 2 bis 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 1,5 Mio. EUR netto, Fertigstellung (gemeint bis einschließlich LPH 8) in den letzten 5 Jahren (d.h. ab dem 01.01.2018).
Der vorstehende Leistungsumfang der Mindestreferenz Ziff. 1) und 2) kann auch durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P68R3
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Ange-
bots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.