Projekt Sanierung Eissporthalle - Vergabeverfahren Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_EIS_BK_0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Bergkamen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59192
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Böke Rechtsanwälte
E-Mail:
Telefon: +49 211-95785978
Fax: +49 211-95785980
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergkamen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Sanierung Eissporthalle - Vergabeverfahren Generalplanung
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, die Eissporthalle Bergkamen über die nächsten Jahre aufwendig und möglichst vollumfänglich zu sanieren. Dies soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Bauabschnitt 1 betrifft die Gebäudehülle der Eishalle. Mit dem späteren Bauabschnitt 2 sollen dann voraussichtlich die Halleninnensanierung und Sanierung/Erweiterung der Nebengebäude umgesetzt werden. In diesem Vergabeverfahren werden Generalplanungsleistungen für beide Bauabschnitte vergeben.
Stadt Bergkamen Häupenweg 29 59192 Bergkamen
Die Stadt Bergkamen ist Eigentümerin der Eissporthalle Bergkamen, Häupenweg 29, 59192 Bergkamen. Die Eissporthalle ist ein freistehendes Gebäude, das ca. 1979/80 errichtet wurde. Im Wesentlichen besteht sie aus der Eislauffläche und einigen angrenzenden Räumen, inklusive einer kleinen Gastronomie. Die Eissporthalle selbst ist ungedämmt. Das Dach besteht aus einer Holzkonstruktion, die mit Wellasbestplatten und Kunstschieferelementen eingedeckt ist.
An und in der Eissporthalle wurden bislang nur notwendigste Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Im Jahr 2020 wurde sie von den Stadtwerken (GSW) an die Stadt Bergkamen zurückübertragen. Es besteht erheblicher Sanierungsstau. In den letzten Jahren wurden bereits verschiedene Notmaßnahmen zur Aufrechterhaltung des Eisbetriebes und der Gebäudesubstanz der Halle ergriffen. So wurde die Metallkassettendecke mit KMF-Dämmauflage über der Eisfläche, den Umgängen, der Tribüne und auch in den Dachüberständen vollständig entfernt. Um die Halle anschließend vor dem Eindringen durch Vögel o. a. zu schützen, wurde die Fassade im Übergang zum Dach provisorisch mit USB-Platten verschlossen. Zudem wurde zur Sicherung der Bausubstanz nach der sommerlichen Austrocknungsphase eine Dampfsperre als Trennung der Eisfläche von dem Holzträgerwerk eingezogen. Ferner wurden Container nahe der Eissporthalle für Umkleiden und Duschen aufgebaut.
Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, die Eissporthalle über die nächsten Jahre aufwendig und möglichst vollumfänglich zu sanieren. Dies soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Bauabschnitt 1 betrifft die Gebäudehülle der Eishalle und wird Gerüstbau, Schadstoffentsorgung, Dachdeckerarbeiten, Fenster-/ Fassadenarbeiten und Lüftungsarbeiten umfassen. Da die Arbeiten des 1. Bauabschnittes eindeutig definiert sind, werden die Planerleistungen für LPH 1 und 2 nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Mit dem späteren Bauabschnitt 2 sollen dann voraussichtlich die Halleninnensanierung und Sanierung/Erweiterung der Nebengebäude umgesetzt werden. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass derzeit die Mittel für die Umsetzung des Bauabschnitts 1 zur Verfügung stehen. Die Mittelbewilligung für den Bauabschnitt 2 wird etwa Ende 2023/ Anfang 2024 erwartet. Der Auftraggeber ist bei der Entscheidung, den Bauabschnitt 2 ausführen zu lassen, frei.
Gegenstand dieses Verfahrens sind Leistungen der Generalplanung (Leistungsbilder Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, Bauphysik nach Anlage 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI und Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI). Die Leistungen werden bauabschnittsweise und stufenweise vergeben.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Stufenweise Beauftragung: Die Leistungen werden stufenweise in folgenden, max. 6 Stufen beauftragt:
1. Beauftragungsstufe 1 (1. BA, mit Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren): Leistungsphase (LPH) 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 3 Tragwerksplanung, LPH 1 bis 3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Bauakustik (Schallschutz) und LPH 1 bis 3 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 3 und 4.
2. Beauftragungsstufe 2 (1. BA): LPH 4 bis 7 Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 6 Tragwerksplanung, LPH 4 bis 7 Wärmeschutz und Energiebilanzierung und Bauakustik (Schallschutz) sowie LPH 4 bis 7 für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 3 und LPH 5 bis 7 für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4.
3. Beauftragungsstufe 3 (1. BA): LPH 8 und 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume und LPH 8 und 9 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 3 und 4.
4. Beauftragungsstufe 4 (2. BA): LPH 1 bis 3 Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 3 Tragwerksplanung, LPH 1 bis 3 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik und LPH 1 bis 3 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8.
5. Beauftragungsstufe 5 (2. BA): LPH 4 bis 7 Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 6 Tragwerksplanung, LPH 4 bis 7 Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik (Schallschutz) und Raumakustik und LPH 4 bis 7 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 und 3 sowie die LPH 5 bis 7 für die Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 2, 4, 5, 7 und 8.
6. Beauftragungsstufe 6 (2. BA): LPH 8 und 9 Objektplanung Gebäude und Innenräume und LPH 8 und 9 Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 5, 7 und 8.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung (Anlage 7 der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Sanierung Eissporthalle, Generalplanung
Postanschrift: Fangstr. 22 - 24
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2381996060
Fax: +49 23819960699
Internet-Adresse: http://www.gsf-plan.de
Tragwerksplanung, Bauphysik, Technische Ausrüstung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrages schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Teilnehmeranträge berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bewerber von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für den Teilnahmeantrag die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass der Teilnahmeantrag vollständig ist.
4. Es sind in der zweiten Phase des Verhandlungsverfahrens mit den aufgeforderten Bietern Präsentation- und Verhandlungstermine in Bergkamen vorgesehen. Diese sollen voraussichtlich am 21.06.2023 stattfinden. Im Anschluss erhalten die Bieter Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes. Weitere Verhandlungsrunden sind bislang nicht vorgesehen, bleiben aber vorbehalten.
5. Sollten persönliche Präsentations- und Verhandlungstermine nicht möglich, unzulässig oder aus gesundheitlichen Gründen bedenklich sein, behält sich die Vergabestelle die Durchführung der Termine in elektronischer Form, insbesondere durch Video-Konferenz vor.
6. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal DTVP wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es im Vergabeportal unter www.dtvp.de auf Bieterseite ein Service- & Support-Center gibt, über das sich Bewerber/Bieter informieren können. Dies ist auch möglich, ohne an dem Verfahren teilgenommen zu haben. Dort finden sich ferner Leitfäden für Unternehmen zum Umgang mit dem Vergabeportal.
7. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bewerber und Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen.
8. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y59680E
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.