Sanierung des Stadttheaters und der Sporthalle am Europaring, Blitzschutz und Erderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 117/23 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Stadttheaters und der Sporthalle am Europaring, Blitzschutz und Erderanlagen
Die Stadt Ratingen, vertreten durch Amt 25 "Gebäudemanagement", verbessert sicherheitsrelevante Einrichtungen und saniert grundlegend das Stadttheater am Europaring 9 in 40878 Ratingen. Weiterhin wird die im gleichen Gebäudekomplex untergebrachte Turnhalle grundlegend saniert und erhält einen Anbau, in dem das neue Foyer mit Windfang untergebracht wird.
Stadttheater Ratingen Europaring 9 40878 Ratingen
Blitzschutz- und Erdungsanlage (KG 446)
Erdung
Errichtung einer Erdungsanlage nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) und DIN 18014 als Fundamenterder für das neue Foyer. Durch isoliert ausgeführte Bodenplatte bzw. Bodenplatte mit weißer Wanne erfolgt die Errichtung einer zweiten Erderebene leitend im Erdreich (sog. Funktions- oder Ringerder). Erdungsfestpunkt an zwei Stellen, Ausführung in Fundamenten in Bandstahl, 30x3,5mm, verzinkt, außerhalb von Fundamenten im Erdreich in V4A als Bandstahl 30x3,5mm oder Rundmaterial Rd10. Geländer und sonstige leitende Bauteile der Gebäudekonstruktion werden in den Schutzpotentialausgleich mit eingebunden.
Die wiederkehrende Prüfung ergab sich verschlechternde Messwerte an Teilen der Trennstellen. Dadurch erfolgt eine Einbringung von Ringerderteilstücken um die Turnhalle herum, mit Anbindung an die Erderanlage Bestand.
Blitzschutz
Erstellung eines vollständigen äußeren Blitzschutz, bestehend aus Fangeinrichtung (auf dem Dach) in Alu- Knetlegierung Rd8 und Ableiteinrichtung in Rd10,sichtbar an der Waschbeton- Fassade geführt. Innerhalb der Foyer- Fassade werden die Ableiter isoliert ausgeführt. Auslegung nach dem Blitzschutzkugelverfahren; Einordnung des Gebäudes in die Blitzschutzklasse (BSK) III nach
VdS 2010. Beide Gebäudeteile erhalten eine Photovoltaikanlage, die in den Schutzbereich der Fangeinrichtung einzubeziehen ist.
Der innere Blitzschutz (Überspannungsschutz) wird im LV Elektro ausgeschrieben und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen,
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis "gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Verwaltungsgebäude Poststraße 21, 40878 Ratingen, Zimmer 004
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 24.08.2023, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 31.08.2023 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D0SN
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.