Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Hochdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kirchheimer Str. 53
Ort: Hochdorf
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wimmer, Dörthe
E-Mail:
Telefon: +49 7153500620
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochdorf.de/startseite
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Hochdorf
Die Gemeinde Hochdorf beabsichtigt, die Bewirtschaftung (temperaturentkoppelte Systeme) einer neuen Mensa (Grundschule Breitwiesenschule) sowie die Auslieferung an zwei weitere Bedarfsstellen (Kommunales Kinderhaus sowie Evangelisches Kinderhaus) mit verzehrfertiger Mittagsverpflegung aus dieser Mensa heraus zum 06.11.2023 neu auszuschreiben.
Die geforderten Leistungen umfassen die Herstellung (ca. 100 Mahlzeiten täglich) und verzehrfertige Bereitstellung von Speisen zur Versorgung der berechtigten Essensteilnehmer und alle damit verbundenen
Dienstleistungen, die zur Bewirtschaftung der Mensa sowie zur Versorgung mit Mittagessen und zur Anlieferung von zwei weiteren Kindertageseinrichtungen erforderlich sind.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.10.2027 - zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bewirtschaftung Schulmensa Gemeinde Hochdorf
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Auftragswerts unterbleibt gem. § 39 (6) VgV; die Angabe 0,01 € entspricht nicht dem Auftragswert und erfolgt ausschließlich aufgrund systemtechnischer Vorgaben.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Hochdorf
Land: Deutschland