Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Postanschrift: Frohnhauser Strasse 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf KRE-Houssaine Machmour
E-Mail:
Telefon: +49 20127961706
Fax: +49 201279621706
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/ausschreibungen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zwischenlagerung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30232100 Drucker und Plotter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH betreibt Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente. Zur Dichtheitsüberwachung ist im jeweiligen Lagergebäude ein Behälterüberwachungssystem (BÜS) installiert. Das bestehende Behälterüberwachungssystem im Zwischenlager der jeweiligen Standorte hat seine technische Lebensdauer erreicht und muss erneuert werden.

Das Behälterüberwachungssystem (BÜS) dient der ständigen Dichtheitsüberwachung sämtlicher im Zwischenlager eingelagerten Lagerbehälter für bestrahlte Brennelemente.

Darüber hinaus übernimmt der AN die Verantwortung für die Einhaltung aller Richtlinien, behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften in ihrer jeweils letztgültigen Fassung bei Auftragsvergabe und der Regelwerke, wie z.B.:

- Regeln und Richtlinien des Atomrechts,

- DIN-Normen,

- SEWD-Richtlinien,

- KTA-Regeln,

- IEC-Vorschriften,

- VDE-Vorschriften,

- VDEW-Richtlinien,

- VdS-Richtlinien,

- EMVG,

- EMV-Richtlinie,

- EG-Richtlinien sowie

- Gesetze, Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz

- Nachweis der Qualitätssicherung nach KTA 1401

- Nachweis der Qualitätssicherung nach ISO 9001

- Nachweis über eine Genehmigung zur Tätigkeit in fremden kerntechnischen Anlagen nach § 15 StrlSchV

- Detaillierte Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen aus den letzten 10 Jahren über Erneuerungen an leittechnischen Systemen in kerntechnischen Anlagen und/oder Umbauten von Behälterüberwachungssystemen.

- Vereinbarung über die Einhaltung von Auflagen und Bestimmungen der BGZ zum Umgang mit Verschlusssachen mit dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD

Das vom AN eingesetzte Personal muss für die Arbeiten im BZ folgende Voraussetzungen erfüllen:

- gültige atomrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie 1 gemäß AtZüV

- gültiger Strahlenpass

- Sicherheitspass

- Vorhalten eines Neutronendosimeters

Standorte:

- Brennelemente-Zwischenlager Unterweser (BZU)

- Brennelemente-Zwischenlager Philippsburg (BZP)

- Brennelemente-Zwischenlager Lingen (BZL)

- Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR)

- Brennelemente-Zwischenlager Isar (BZI)

- Brennelemente-Zwischenlager Gorleben (BZG)

- Brennelemente-Zwischenlager Brunsbüttel (BZT)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 117-367631
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Modernisierung des Behälter Überwachungssystems (BÜS)

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E74427964 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen. Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports. Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen. Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.:E92911216 einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes, Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

- § 134 GWB

Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.

- § 160 GWB: Einleitung, Antrag

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/08/2023

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