Kreishaussanierung / Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, VE 1.318 Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-031/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Allee 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 236153-4404 / +49 236153-4406
Fax: +49 236153-4205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kreishaussanierung / Dachdeckungs- u. Dachabdichtungsarbeiten, VE 1.318
Der Kreis Recklinghausen plant die Sanierung des Kreishauses im Hinblick auf den Brandschutz, die Haustechnik, die Erneuerung der Fassade und die Umgestaltung der Außenanlagen in 4 Bauabschnitten.
Das zugrundeliegende Vergabeverfahren umfasst die Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten für den 1. BA der Kreishaussanierung.
Kreis Recklinghausen Kurt-Schumacher-Allee 1 45657 Recklinghausen
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten für den 1. BA der Kreishaussanierung
- 2200 m2 Entfernen Notabdichtung
- 2100 m2 Abbruch Verbundestrich
- 4 Stck. Lichtkuppeln ausbauen
- 2150 m2 Dachabdichtung
- 2150 m2 Dachdämmung
- 1550 m2 extens. Dachbegrünung
- 500 m2 Kiesflächen
- 100 Stck. Montagesystem (UK) für PV- Anlage
- 8 Stck. Haupt- und Notentwässerung bis Grundleitung
Rohrleitungen aus Edelstahl, PP, verzinktem Stahl
- Wartung Lichtkuppeln, Sekuranten, Dachfläche
- Flachdachversicherung
Projektnummer oder -referenz: Zuschuss Nr. 17186808, Programm BEG Kummunen-Zuschuss (464).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ahaus-Ottenstein
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DL9A
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.