Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Streckenausbau Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 3833SB3-233.05/WDK/4/401/0
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Speeckstraße 1
Ort: Datteln
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des WNA Datteln
E-Mail:
Telefon: +49 2363-1040
Fax: +49 2363-104222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wna-datteln.wsv.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Streckenausbau Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Dem WNA Datteln ist die Planung des Ausbaus des Wesel-Datteln-Kanal vom Rhein bis Marl (Projekt W 23 des BVWP) übertragen worden.
Hierfür sollen im ersten Schritt Ingenieurleistungen in vier separaten Verträgen der Bereiche Umweltplanung, Streckenausbau, Querungsbauwerke und Schleusen vergeben werden.
Die Ingenieurleistungen dieses Vergabeverfahrens im Bereich des Streckenausbaus beinhalten die Vorplanung inkl. Variantenuntersuchung und abschließender Zusammenführen der Ergebnisse aller vier Bereiche, sowie daran anschließend die Aufstellung einer Haushaltsunterlage und Durchführung eines Genehmigungsverfahrens. (stufenweise Beauftragung)
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, sowie Informationen zum Ausbauprojekt, ist der Anlage 2 zum Vertragsentwurf (Anlage_2_LB_WDK_Strecke_ENTWURF.pdf) zu entnehmen.
Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer weitere Leistungen nach Planungsphase 1 - Einzeln oder im Ganzen - zu übertragen, wenn die bisherigen Leistungen zur Zufriedenheit des Auftraggebers erbracht worden sind. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die weiteren Leistungen der Planungsphase 2 und 3 zu erbringen, wenn sie ihm vom Auftraggeber innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Planungsphase 1 übertragen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Leistungen nach der Planungsphase 1 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Wenn dem Auftragnehmer die Leistungen der Planungsphase 2 und 3 nicht innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Leistungen der Planungsphase 1 übertragen werden, kann der Auftragnehmer den Vertrag aus wichtigen Gründen kündigen, ohne dass dem Auftraggeber wegen der Kündigung ein Schadensersatz zusteht. Die Kündigung kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übertragung der Leistungen Planungsphase 2 ausgesprochen werden. Ansprüche der Vertragsparteien aus den §§ 5 bis 7 AVF BVI bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau WDK bis Marl: Teilprojekt Streckenausbau Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift: Rießnerstraße 18
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderung der Teilnahmeunterlagen sowie die Abgabe des Teilnahmeantrags sind nur über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen.
Nähere Informationen zum Thema e-Vergabe können unter http://www.evergabe-online.info/ abgerufen werden.
Anfragen sind schriftlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu stellen.
Anfragen werden telefonisch nicht beantwortet. Auskünfte und ergänzende Informationen, die für die Bearbeitung des Teilnahmeantrages von Bedeutung sind, teilt der Auftraggeber über die e-Vergabeplattform des Bundes mit.
Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge in schriftlicher Form über die e-Vergabeplattform des Bundes bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (Formblatt 393) vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Die in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung bzw. Aktualisierung.
Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, z.T. auch außerhalb der EU Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber das Formblatt 140 „Eigenerklärungen zur Verordnung (EU) 2022/576“ der Vergabeunterlagen auszufüllen und zusammen mit dem Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Speeckstraße 1
Ort: Datteln
Postleitzahl: 45711
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2363-1040
Fax: +49 2363-104222
Internet-Adresse: https://wna-datteln.wsv.de