Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim) Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0922/20/VV : 3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim)
Rahmenvereinbarung Antidote (Obidoxim)
Verschiedene Orte Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im Rahmen der ergänzenden Sanitätsmaterialbevorratung (§ 23 ZSKG) für den Zivil- und Katastrophenschutz werden Antidota zur Therapie von Vergiftungen mit Organophosphaten beschafft.
Es handelt sich um Atropin-Injektionslösungen. Die anzubietenden Arzneimittel müssen in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig (Zulassung gemäß deutschem (Vierter Abschnitt AMG) oder europäischem Arzneimittelrecht (Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004)) sein.
- Obidoxim-Injektionslösung (Brechampullen mit 250 mg Obidoximchlorid in 1 mL Injektionslösung), Mindestabnahmemenge 88.800 Ampullen.
Die Lieferung kann an verschiedene Lieferorte in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Für die Lieferungen gilt die Lieferklausel "DPU benannter Lieferort Incoterms® 2020".
Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ist festgelegt. Die Höchstmenge ist jedoch als "VS - Nur für den Dienstgebrauch" als Verschlusssache eingestuft und wirdgeeigneten Teilnehmern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Verfügung gestellt.
Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet über die Mindestmenge hinaus aus der Rahmenvereinbarung abzurufen.
Als Option kann wünschenswerterweise die Einlagerung der Arzneimittel für maximal sechs Monate angeboten werden. Hierbei handelt es sich um eine Option zu deren Angebot weder die Bieterin verpflichtet ist, noch die Auftraggeberin verpflichtet ist, diese auch zu beauftragen.
Es wird eine Rahmenvereinbarungen (RV) geschlossen aus der das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abrufen kann. Des Weiteren ist das Beschaffungsamt des BMI abrufberechtigt. Die RV hat ei¬ne Laufzeit von zwei Jahren und verlängert sich ggf. zweimal um ein Jahr auf maximal vier Jahre.
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
Sofern die Höchstmenge durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen maximal zweimal um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit formgerecht kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt maximal vier Jahre.
Eine Beschränkung der Anzahl geeigneter Bewerber, die für die Angebotsabgabe zugelassen werden, ist nicht vorgesehen. Die Nennung von 999 erfolgt aus technischen Gründen.
Im vorliegenden Verfahren gibt es Unterlagen und Informationen (insbesondere Höchstmengen), die Ihnen gemäß der Verschlusssachen-Anweisung erst zur Verfügung gestellt wer¬den können, wenn Sie die "Verpflichtungserklärung_VS-NfD" gemäß Dokument 07) übermittelt haben und im Rahmen Ihres Teilnahme¬antrages die Eignung Ihres Unternehmens zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung festgestellt werden konnte. Die gemäß Verschlusssachenanweisung eingestuften Unter¬lagen wer¬den zusammen mit der auf den Teilnahmewettbewerb folgenden Angebotsaufforderung versandt.
Sofern Sie im Rahmen der Unterauftragsvergabe oder Eignungsleihe auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zurückgreifen, beachten Sie bitte, dass diese erst Kenntnis von den Unterlagen mit eingestuften Informationen erlangen dürfen, wenn eine von diesen Unternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS - Nur für den Dienstgebrauch" Dokument (07) dem Beschaffungsamt des BMI vorliegt und das Beschaffungsamt des BMI der Weitergabe der Unterlagen zugestimmt hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss über eine Genehmigung bzw. Erlaubnis im Geltungsbereich des deutschen Arzneimittelrechts für die Herstellung, Vertrieb oder Einfuhr von Arzneimitteln verfügen. Bitte reichen Sie mit den Teilnahmewettbewerbsunterlagen die entsprechenden Nachweise ein.
Für Bieter, die dem deutschen AMG unterliegen, sind dies eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) und/oder eine Einfuhrerlaubnis (§ 72 AMG bzw. eine marketing authorisation application (MAA) der EMA) für Arzneimittel und/oder Großhandelserlaubnis (§ 52a AMG).
Sofern Sie aufgrund einer Ausnahmevorschrift einer Herstellungs- und/oder Einfuhrerlubnis für Arzneimittel nicht bedürfen, legen Sie dies bitte in einer selbsterstellten Erklärung dar.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (d. h. Herstellung oder Handel von Arzneimitteln) des letzten Geschäftsjahres anzugeben. Der Umsatz muss mindestens
• 1.000.000,00 EUR pro Jahr
betragen. Zur Angabe des Umsatzes benutzen Sie bitte das Dokument 06_Anlage Unternehmensdaten.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass einige Informationen und Dokumente, im Zusammenhang mit der Auftragsausführung als Verschlusssache »VS - Nur für den Dienstgebrauch« zu behandeln sind.
Die Lieferung erfolgt gemäß Lieferklausel »DPU benannter Lieferort Incoterms® 2020«.
Abschnitt IV: Verfahren
Ein vorangegangenes Verfahren (B 19.16 - 0922/20/VV : 1 Bekanntmachungsnummer im Amtsblatt der Europäischen Union 2022/S 249-728919) musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen sind. Da die ausgeschriebenen Antidote bis zur Frühjahr 2024 benötigt werden, besteht Dringlichkeit bei der Durchführung des Verfahrens, um die Lieferung noch realisieren zu können.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Das Dokument »Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen« enthält wichtige Erklärungen zur Durchführung des Verfahrens. Lesen Sie dieses Dokument bitte sorgfältig.
b) Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente. Immer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind die ausgefüllten Dokumente »Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen« und »Anlage Unternehmensdaten«, »Verpflichtungserklärung VS-NfD« und »Eigenerklärung Sanktionen Russland« für den Bewerber und ggf. für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie Unternehmen auf deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe zurückgegriffen wird.
c) Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
d) Es kann über den gesamten Angebotsinhalt sowie die Vertragsbedingungen verhandelt werden (NUR ausgenommen die in DEM Dokument 10_Leistungsbeschreibung ausdrücklich bezeichneten Mindestanforderungen und das Zuschlagskriterium).
e) Bitte beachten Sie, dass aufgrund besonderer Dringlichkeit die normale Frist für den Teilnahmewettbewerb
nicht eingehalten werden kann und daher in diesem Verfahren die Frist für die Einreichung der
eilnahmewettbewerbsunterlagen auf 15 Tage verkürzt ist.
f) Bitte zögern Sie nicht, bei Fragen oder Unklarheiten zu den veröffentlichten Dokumenten oder
einzureichenden Nachweisen eine Bieterfrage zu stellen. Um die Beantwortung und Veröffentlichung Ihrer
Bieterfrage zu ermöglichen, stellen Sie diese bitte rechtzeitig (möglichst mehr als sechs Tage) vor Fristende.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.