Gebäudeenergieberatung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023JBA007
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: In der Schornau 23-25
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44892
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baier, Jonas
E-Mail:
Telefon: +49 2342992870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kk-service.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeenergieberatung
Der Angebotsgegenstand ist die Durchführung einer Gebäudeenergieberatung für
Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 in Anlehnung an das Gebäudeenergiegesetz „GEG“. Ziel ist
die Erstellung eines Konzeptes für die energetische Sanierung, entweder Schritt für Schritt (mehrere
Maßnahmen aufeinander aufbauend) oder in einem Zug.
Auftraggeber sind die folgenden Gesellschaften
Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
Knappschaftsklinikum Saar GmbH
Klinikum Vest GmbH
Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
Klinikum Westfalen GmbH
Rhein-Maas Klinikum GmbH
Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) ist für das Vergabeverfahren Vergabestelle und
Kontaktstelle. Die KKSG schließt im Namen und im Auftrag der teilnehmenden Auftraggeber den
Vertrag. Die Auftraggeber sind Auftraggeber und Rechnungsempfänger für den jeweils eigenen
Bedarf und keine Gesamtschuldner.
Der Angebotsgegenstand ist die Durchführung einer Gebäudeenergieberatung für
Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 in Anlehnung an das Gebäudeenergiegesetz „GEG“. Ziel ist
die Erstellung eines Konzeptes für die energetische Sanierung, entweder Schritt für Schritt (mehrere
Maßnahmen aufeinander aufbauend) oder in einem Zug.
Die Leistung für alle Gesellschaften wird an einen Auftragnehmer vergeben. Es werden Einzelpreise
für folgende in den Vergabeunterlagen weiter spezifizierte Aufgaben abgefragt.
Parallel haben die Krankenhausträgergesellschaften bereits ein Transformationskonzept (Fokus co2
Einsparung) und die regelmäßig anfallenden Energieaudits beauftragt. Der Nachweis der
gegenständlichen Ausschreibung soll ergänzend für die in § 26f KHG geforderte
Gebäudeenergieberatung dienen.
Alle Auftraggeber zusammen haben eine Bruttogeschossfläche (BGF) von 540.000 m². Für jede
Krankenhausträgergesellschaft (KHTG) wird die BGF in der Ausschreibung einzeln ausgewiesen. Für
Jede KHTG wird auf dieser Basis ein Angebotspreis eingefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mittels Eigenerklärung (Formblatt Anlage 06) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden,
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Drei Referenzen in vergleichbare Leistung (anerkannt werden Referenzen die sich auf
Gebäudeenergieberatung für Gebäude mit einer BGF von mindestens 20.000 m² beziehen).
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf
die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-iminternet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene
Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html)
die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)