Rüttelboden/Fliesenarbeiten, Neubau Feuer- und Rettungswache Weitmar, Hattinger Straße 410 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0124_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rüttelboden/Fliesenarbeiten, Neubau Feuer- und Rettungswache Weitmar, Hattinger Straße 410
Neubau Feuer- und Rettungswache Weitmar
Hattinger Straße 410,
44795 Bochum
Rüttelboden/Fliesenarbeiten
Neubau Feuer- und Rettungswache Weitmar
Hattinger Straße 410
44795 Bochum
Rüttelboden/Fliesenarbeiten in einer neuen Feuer- und Rettungswache, auszuführen. Die Ausschreibung beinhaltet Bodenfliesen, Wandfliesen sowie 465 m² Rüttelfliesen einschließlich der Estricharbeiten für die Rüttelfliesen. Die Ausschreibung umfasst Lieferung, Verlegung und alle Nebenarbeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rüttelboden/Fliesenarbeiten, Neubau Feuer- und Rettungswache Weitmar, Hattinger Str. 410
Postanschrift: Hügelstraße 12
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).