Software TTS Trax inkl. Wartung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 241/8080975
Fax: +49 241/8082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software TTS Trax inkl. Wartung
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen kaufte die Software TTS trax zur zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung als umfassende unternehmensbezogene Lizenzen zur unbeschränkten Nutzung im gesamten Unternehmen und für alle Mitarbeiter (sog. "Campuslizenz"), sowie Softwarepflege und Support für 4 Jahre und den Abschluss eines Vertrags über eine Entwicklungspartnerschaft
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen kaufte die Software TTS trax zur zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzung als umfassende unternehmensbezogene Lizenzen zur unbeschränkten Nutzung im gesamten Unternehmen und für alle Mitarbeiter (sog. "Campuslizenz"), sowie Softwarepflege und Support für 4 Jahre und den Abschluss eines Vertrags über eine Entwicklungspartnerschaft.
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Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Auftraggeber war gezwungen, als Verfahrensart ein Verhandlungsverfahren ohne Teil-nahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und 5 VgV zu wählen.
Der Beschaffungsbedarf kann zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, weil aus techni-schen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und/oder wegen des Schutzes von aus-schließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten nur einem Unterneh-men in Betracht kommt.
Die Auftraggeberin ist daher der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffent-lichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union mit der Begründung zu-lässig ist, dass nach der bisher ergangenen Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.5.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.8.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/ MoWaS u. Beschluss vom 27.6.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) vorlie-gend die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftragge-bers eingehalten sind, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich ge-rechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert.
Aus Sicht und nach eingehender Prüfung und Befassung der Informationssicherheit ist die Einschränkung der Ausschreibung und Vergabe allein an den Bieter TTS und dessen Produkt trax gemäß den Vorgaben des § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV angezeigt, da es auch nach entsprechend eingehender Marktanalyse und Prüfung wie aufgezeigt keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen gibt und es sich um eine technische Alleinstellung des Bieters TTS und in Bezug auf das Produkt trax handelt.
An den vorstehenden Grundsätzen gemessen liegen objektiv schwerwiegende personelle und technische Gründe für die getroffene Wahl vor, zukünftig kein anderes Produkt, zu nutzen. Allein die abzuwendenden Risiken von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen und hohem Umstellungsaufwand rechtfertigten die Entscheidung. Insbesondere mit Blick auf die zwinende Notwendigkeit eines jederzeit störungsfreien Forschungsbetriebs darf das Universitätsklinikum Aachen AöR jedwede Risikopotentiale ausschließen und den sichersten Weg wählen, um jederzeit einen störungsfreien Forschungsbetrieb zu gewährleisten. Die Beschaffungsentscheidung ist infolgedessen willkürfrei aufgrund sachlich gerechtfertigter und auftragsbezogener Gründe getroffen worden. Andere Wirtschaftsteilnehmer, sind dadurch nicht diskriminiert worden.
Eine fehlerfreie Datenübertragung und Datenintegrität ist von höchster Wichtigkeit. Insofern ist das Risiko einer Fehlinformation unter allen Umständen zu verhindern.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe TTS GmbH
Postanschrift: Alfredstraße 57 - 65
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1MK997UU
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de