Reinigungsdienstleistungen für Liegenschaften der Gemeinde Pfedelbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000888
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 17
Ort: Pfedelbach
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74629
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Wenczel, Andrea
E-Mail:
Telefon: +49 7941608138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfedelbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für Liegenschaften der Gemeinde Pfedelbach
Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Pfedelbach für folgende Liegenschaften:
Los 1:
Creutzfelder Sporthalle
Pestalozzistr. 18
74629 Pfedelbach
Sporthalle an der Schanz
Weststraße 26
74629 Pfedelbach
Die Gemeinde Pfedelbach überträgt dem Auftragnehmer die laufende Unterhaltsreinigung, die Grund- / Zwischenreinigung sowie die Glas- / Fensterreinigung ab dem 01.09.2023.
Los 2:
Grundschule Untersteinbach
Heuholzer Str. 4
74629 Pfedelbach
Pestalozzischule Pfedelbach
Pestalozzistr. 12 (Gebäude 1, 3-5)
Pestalozzistr. 21 (Gebäude 6)
74629 Pfedelbach
Rathaus in Pfedelbach
Hauptstr. 17
74629 Pfedelbach
Die Gemeinde Pfedelbach überträgt dem Auftragnehmer die laufende Unterhaltsreinigung, die Grund- / Zwischenreinigung sowie die Glas- / Fensterreinigung ab dem 01.09.2023.
Los 1
Pfedelbach
Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Pfedelbach für folgende Liegenschaften:
Creutzfelder Sporthalle
Pestalozzistr. 18
74629 Pfedelbach
Sporthalle an der Schanz
Weststraße 26
74629 Pfedelbach
Die Gemeinde Pfedelbach überträgt dem Auftragnehmer die laufende Unterhaltsreinigung, die Grund- / Zwischenreinigung sowie die Glas- / Fensterreinigung ab dem 01.09.2023.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.08.2027 - zu verlängern. Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Los 2
Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Pfedelbach für folgende Liegenschaften:
Grundschule Untersteinbach
Heuholzer Str. 4
74629 Pfedelbach
Pestalozzischule Pfedelbach
Pestalozzistr. 12 (Gebäude 1, 3-5)
Pestalozzistr. 21 (Gebäude 6)
74629 Pfedelbach
Rathaus in Pfedelbach
Hauptstr. 17
74629 Pfedelbach
Die Gemeinde Pfedelbach überträgt dem Auftragnehmer die laufende Unterhaltsreinigung, die Grund- / Zwischenreinigung sowie die Glas- / Fensterreinigung ab dem 01.09.2023.
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren - maximal bis zum 31.08.2027 - zu verlängern. Die Erklärung zur Vertragsverlängerung bedarf der Schriftform.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1
Ort: Untermünkheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe des Auftragswerts entfällt gem. § 39 (6) VgV; die Eingabe 0,01 € ist aus systemtechnischen Gründen notwendig und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Pfedelbach
Land: Deutschland