Trockenbauarbeiten, Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt Referenznummer der Bekanntmachung: StBO_ZEK2_2023_0135_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bochum – Zentrale Dienste
E-Mail:
Telefon: +49 234-910-4304
Fax: +49 234-910-4486
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten, Sanierung Goethe-Schule, Stelzentrakt
Sanierung Goetheschule, Stelzentrakt
Goetheplatz 1, 44791 Bochum
-Trockenbauarbeiten (DIN 18340)-
Goethe-Schule
Goetheplatz 1
44791 Bochum
Liefern und montieren von ca. 900 qm Metallständerwänden, beidseitig beplankt mit Gips- oder Gipsfaserplatten, mit oder ohne Brandschutz- oder bes. Schallschutzanforderungen;
- 1.400 qm Unterdeckensysteme, bestehend aus Gipskarton-, Hygiene-, GK-Akustik-Loch-, oder MF-Akustik-Rasterdecke in Teilen mit umlaufenden GK-Friesen (875 qm);
- Schachtbekleidungen L90 ca. 150 qm nach Werkplan- und Detail; sowie von weiteren Abkofferungen, Vorsatzschalen und Einbauteilen gem. Leistungsverzeichnis.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Postanschrift: Obere Rauhe Egge 20
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58456
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 251411165
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).