Neuanmietung Hauptgebäude Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis in Bergheim Referenznummer der Bekanntmachung: BM - 23.03.44
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Hauptgebäude Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis in Bergheim
Bergheim 50126 Das neue Hauptgebäude muss in dem vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebiet in Bergheim liegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, beabsichtigt, ein neues Hauptgebäude für die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim anzumieten.
Das Projekt kann durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden. Ausgeschlossen ist die Anmietung einer Bestandsimmobilie.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu planendes und zu errichtendes Hauptgebäude mit Nebengebäuden und Außenanlagen im definierten Auswahlgebiet in Bergheim auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Grundstück.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll nicht vor Januar 2022 erfolgen.
Das neue Hauptgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 7.630 m² erforderliche Programmfläche zuzüglich einer Kantine mit mind. 325 m² Nutzfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, Technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 12.800 m² BGF(a) (ohne Tiefgarage) ausgegangen werden. Bei einer Alleinnutzung des Objekts durch den Auftraggeber ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück von ca. 14.000 m² (ohne Tiefgarage). Die Programmfläche umfasst die Wache mit Gewahrsam, die Leitstelle, die Kantine, Büroflächen für verschiedene Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen, sowie weitere polizeispezifische Räume sowie Flächen im Außenbereich für eine Multifunktionsfläche, Müllsammelstellen, Containeraufstellung und Fahrradstellplätze. Darüber hinaus werden 321 PKW-Stellplätze, 2 LKW-Stellplätze, 8 Carports und 8 Garagen benötigt.
Das Dienstgebäude soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen.
Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das neue Hauptgebäude errichtet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Lingsforter Str. 21
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Postanschrift: Haus Sentmaring 9
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYR7DRNV
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bergheim 50126 Das neue Hauptgebäude muss in dem vom Auftraggeber festgelegten Auswahlgebiet in Bergheim liegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis, beabsichtigt, ein neues Hauptgebäude für die Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises in Bergheim anzumieten.
Das Projekt kann durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie verwirklicht werden. Ausgeschlossen ist die Anmietung einer Bestandsimmobilie.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu planendes und zu errichtendes Hauptgebäude mit Nebengebäuden und Außenanlagen im definierten Auswahlgebiet in Bergheim auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Grundstück.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll nicht vor Januar 2022 erfolgen.
Das neue Hauptgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 7.630 m² erforderliche Programmfläche zuzüglich einer Kantine mit mind. 325 m² Nutzfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, Technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 12.800 m² BGF(a) (ohne Tiefgarage) ausgegangen werden. Bei einer Alleinnutzung des Objekts durch den Auftraggeber ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück von ca. 14.000 m² (ohne Tiefgarage). Die Programmfläche umfasst die Wache mit Gewahrsam, die Leitstelle, die Kantine, Büroflächen für verschiedene Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen, sowie weitere polizeispezifische Räume sowie Flächen im Außenbereich für eine Multifunktionsfläche, Müllsammelstellen, Containeraufstellung und Fahrradstellplätze. Darüber hinaus werden 321 PKW-Stellplätze, 2 LKW-Stellplätze, 8 Carports und 8 Garagen benötigt.
Das Dienstgebäude soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Richtungsfahrbahnen sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen.
Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem das neue Hauptgebäude errichtet wird.
Postanschrift: Lingsforter Str. 21
Ort: Straelen
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47638
Land: Deutschland
Postanschrift: Haus Sentmaring 9
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer (Vermieter) übernimmt ab Einzug des Mieters die Unterhaltsreinigungsleistungen für das Mietobjekt.
Der bestehende Vertrag mit dem Reinigungsunternehmen musste vom Auftraggeber aus Gründen, die das Reinigungsunternehmen zu vertreten hat, kurzfristig gekündigt werden. Während des Vergabeverfahrens war für den Mieter (Auftraggeber) nicht erkennbar, dass es zu einer Kündigung des bestehenden Vertrags kommen werde, zumal der Auftraggeber auf den Kündigungsgund keinen Einfluss hatte. Er ist vielmehr davon ausgegangen, dass dieses Reinigungsunternehmen fortlaufend diese Leistungen erbringen wird.
Die Hinzunahme der Unterhaltsreinigungsleistungen zum Auftragsinhalt ändern ferner nichts an dem eigentlichen Auftragsinhalt, der Vermietung des neuen Hauptgebäudes. Vielmehr ergänzen diese als Nebenleistungen die eigentlichen Vermieterleistungen. Auch aufgrund des geringen Auftragswerts im Vergleich zum Mietzins bleibt der Gesamtcharakter des Mietvertrags unverändert.