Neuausrichtung und Entwicklung Bauhof Kirchzarten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Talvogtei 12
Ort: Kirchzarten
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79199
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchzarten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausrichtung und Entwicklung Bauhof Kirchzarten
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ELT (Anlagengruppen 4, 5 und 6) nach HOAI 2021 für die Neuausrichtung und Entwicklung des Bauhofs Kirchzarten.
Kirchzarten
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung ELT nach HOAI 2021 für die Neuausrichtung und Entwicklung des Bauhofs Kirchzarten.
Der Bauhof der Gemeinde Kirchzarten setzt sich derzeit aus insgesamt vier Bauten unterschiedlicher Größe und Typologie zusammen. Die ungünstige Positionierung der Gebäude auf dem dreiseitig umbauten Grundstück innerhalb des Gewerbegebietes führt aktuell zu großen Einschränkungen in den betrieblichen Abläufen.
Eine Ertüchtigung der bestehenden Gebäude ist energetisch und ökonomisch nicht sinnvoll.
Die Neustrukturierung des Bauhofes sieht auf Grundlage der vom Architekturbüro harter + kanzler & partner erstellten Machbarkeitsstudie vor, die bestehenden Gebäude abschnittsweise zurückzubauen und den Neubau in 2 Bauabschnitten im laufenden Betrieb, mit folgenden Gebäuden zu realisieren. Der städtebauliche Entwurf ist dabei zwingend umzusetzen und das Vorentwurfskonzept in der Planung fortzuführen.
Gebäude 1: Verwaltungs- und Sozialgebäude
Gebäude 2: Werkstatthalle
Gebäude 3: Gärtnerei, Fahrzeug- und Lagerhalle
Gebäude 4: Überdachter Freibereich
Bauabschnitt 1a
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Im Bauabschnitt 1a soll der Verwaltungstrakt mit TG-Rampe, die Hofzufahrt sowie die Lagerhalle straßenseitig gebaut werden. Vorab muss hierzu die zentralliegende Hallenkonstruktion zurückgebaut werden. Bis zur Realisierung der weiteren Etappen, ist aufgrund des Verbleibs des Schlosserwerkstattgebäudes mit einer erschwerten Zufahrt zu rechnen.
Südlich, im Bereich des bestehenden Waschplatzes, ist für dessen Betrieb der Ölabscheider zu erneuern. In den weiteren Bauabschnitten werden die neue Waschhalle sowie der überdachte Außenwaschplatz an diesen angeschlossen.
Bauabschnitt 1b
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Schreinerei und Schlosserei. Die ehemalige Schreinereihalle wird unmittelbar vor Beginn des 2. Bauabschnittes rückgebaut. Sie wird temporär als Lager und Fahrzeughalle genutzt.
Bauabschnitt 2
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Kfz-Werkstatt und Waschhalle
Geplante Gesamtkosten der Maßnahme (KG 300+400)
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Bauabschnitt 1a: ca. 2.330 TEUR netto
Bauabschnitt 1b: ca. 1.130 TEUR netto
Bauabschnitt 2: ca. 4.750 TEUR netto
Vorläufige Zeitschiene
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Beginn Planungsphase Januar 2024 bis Mai 2024 für BA 1a/1b und 2 bis LPH 3
LPH 4 – 7 für BA 1a und 1b ab Juni 2024 (Baubeschluss)
Einreichung Bauantrag für BA 1a/1b bis Juli 2024
Beginn Bauphase BA 1a/1b ca. März 2025
Bauzeit BA 1a/1b ab Februar 2025 bis Sommer 2026
Baubeginn BA 2 noch offen – soll optional beauftragt werden
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Planung der technischen Ausrüstung ELT in den Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 HOAI, sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 als besondere Leistung.
Es soll eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages für die Planung der technischen Ausrüstung ELT erfolgt die Beauftragung sukzessive optional wie folgt:
Leistungsphasen 1 bis 3 für die BA 1a, 1b und 2
Leistungsphase 4 bis 9 sowie die besondere Leistung Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 für BA 1a und 1b
Ob der BA 2 zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden. Der BA 2 soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt separat beauftragt und abgerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Dies gilt sowohl für BA 1a und BA 1b sowie BA 2.
Das Verfahren erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb (gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1, 74 VgV).
Das zweistufige Verfahren beinhaltet den öffentlichen Teilnahmewettbewerb (1. Stufe: Auswahlphase) und die Verhandlungsphase (2. Stufe: Angebotsabgabe und Verhandlungsgespräche).
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden.
In der zweiten Stufe (Angebots- und Verhandlungsphase) werden die zu den Verhandlungsgesprächen eingeladenen Unternehmen aufgefordert, zunächst ein erstes unverbindliches Angebot und im Anschluss an die Verhandlungsgespräche ein überarbeitetes finales Angebot einzureichen.
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt auf Basis der Verhandlungsgespräche und den Erstangeboten und den finalen Angeboten nach den vorher festgelegten Zuschlagskriterien.
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben bzw. die Wertung vorzunehmen (§ 17 Abs. 11 VgV).
Den nicht berücksichtigten Unternehmen im Auswahlverfahren (1. Stufe) und in der Verhandlungsphase (2. Stufe) werden die Gründe für die Nichtberücksichtigung mitgeteilt.
Für die Erstellung der Bewerbungen und Angebote bzw. die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet.
Es soll eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgen. Mit Abschluss des Vertrages für die Planung der technischen Ausrüstung ELT erfolgt die Beauftragung sukzessive optional wie folgt:
Leistungsphasen1 bis 3 für die BA 1a, 1b und 2
Leistungsphase 4 bis 9 sowie die besondere Leistung Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 für BA 1a und 1b
Ob der BA 2 zur Ausführung kommt, ist noch nicht entschieden. Der BA 2 soll ggf. zu einem späteren Zeitpunkt separat beauftragt und abgerechnet werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Dies gilt sowohl für BA 1a und BA 1b sowie BA 2.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister, falls zutreffend.
siehe Nr. III. 1.3)
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten)
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV)
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV)
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV)
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV).
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden
8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot)
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV).
10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1)
11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Bauleitung)
12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzprojekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Vorgaben zu Mindestforderungen:
1) Eignungsprüfung des Büros allgemein:
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ II gemäß § 56 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 440 +450 +460) ≥ 0,4 Mio. € netto.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Als geeignet werden als Projektleitung und Bauleitung eingesetzte Personen in ihrem Bereich eingestuft, die eine Referenz gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Diese Eignung ist von der Projektleitung / stellvertretenden Projektleitung und von der Bauleitung zu erbringen.
1) Eignungsprüfung der Projektleitung:
Berufserfahrung in der Projektleitung mindestens 3 Jahre.
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ II gemäß § 56 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 440 +450 +460) ≥ 0,3 Mio. € netto.
2) Eignungsprüfung der Bauleitung:
Berufserfahrung in der Bauleitung mindestens 3 Jahre.
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ II gemäß § 56 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurde mind. die Leistungsphase 8 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 440 +450 +460) ≥ 0,3 Mio. € netto.
Wird eine der Mindestanforderungen seitens des Bewerbenden oder der Projektleitung oder der Bauleitung nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben
Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung).
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 (1) und (3) VgV
Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis für Planung der technischen Ausrüstung Elektro-, Fernmelde- und Förderanlagen verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Planer für technische Ausrüstung Elektro-, Fernmelde- und Förderanlagen tätig zu werden.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe kann ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal erfolgen. Hierzu ist eine kostenfreie Registrierung auf dem Vergabeportal erforderlich bzw. eine Anmeldung mit der bereits vorhandenen Kennung.
Eine Abgabe in Papierform, per E-Mail oder Fax ist nach den Vergabebestimmungen nicht zulässig.
Mit dem Teilnahmeantrag sind die Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen bzw. entsprechende Angaben zu machen. Wertungsrelevante Nachweise und Angaben sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen und können nicht nachgereicht werden.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die Unterzeichnung des Antrags kann entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Für die Unterschrift in Textform ist nur der Name des Bewerbenden, der das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag einreicht, an der dafür vorgesehenen Stelle in den Unterlagen anzugeben. Eine elektronische Signatur ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Abgabe der Bewerbung darauf hinzuweisen.
Fragen sind in Textform bis spätestens 22.08.2023, 12:00 Uhr über das Vergabeportal unter "Bieterkommunikation“ an die Vergabestelle einzureichen. Die Fragen werden in Abhängigkeit von der technischen und/oder (vergabe) rechtliche Komplexität baldmöglichst beantwortet.
Die entsprechenden Antworten werden im Bereich „Vergabeunterlagen“ eingestellt und sind für alle Bewerber einsehbar. Bitte stellen Sie sicher, dass diese Informationen bei der Erstellung Ihres Angebots berücksichtigt werden.
Auskünfte und Informationen werden nur im Falle einer vorherigen Registrierung an die E-Mail-Adresse versandt, die Sie bei der Registrierung im System hinterlegt haben. Wir empfehlen Ihnen daher eine Registrierung mit einer zentralen E-Mail-Adresse bzw. eine Vertretungsberechtigung einzurichten. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Weitere Informationen zur Bedienung des Systems finden sich im Vergabeportal im Bereich „Bedienungsanleitungen“.
Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline von subreport wenden: 0221 985 78-0.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe des Verfahrens folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Grobkostenermittlung harter + kanzler & Partner, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de