RE 34: Dortmund-Siegerland-Express
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 48
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwl-info.de/
Postanschrift: Augustastraße 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
RE 34: Dortmund-Siegerland-Express
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linie RE 34 (Dortmund/Hagen - Siegen)
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 34 (Dortmund/Hagen - Siegen). Die Leistung hat eine Laufzeit von Dezember 2023 bis Dezember 2026 . Das jährliche Leistungsvolumen umfasst ca. 0,9 Mio. ZugKm p.a..
Rechte der Auftraggeber zur Veränderung der geschuldeten Leistung im Anschluss an den Vertragsschluss gemäß Kapitel 2.1.2 (Leistungsveränderungen im Betriebsprogramm) der Leistungsbeschreibung (1. Zubestellungen (Mehrleistungskilometer) einschließlich Zusatzverkehre nach Kapitel 2.1.4 der Leistungsbeschreibung, 2. Abbestellungen (Minderleistungskilometer), 3. Kapazitative Verstärkungen, 4.Kapazitative Verringerungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RE 34: Dortmund-Siegerland-Express
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragungen unter II.1.7) sowie V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die entsprechenden Werte werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nicht bekanntgegeben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.