Machbarkeitsstudie & Transportkonzept Straße/Schiene für die Anlieferung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen von den Zwischenlagern der BGZ zum Endlager Konrad bzw. zum Logistikzentrum Konrad
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frohnhauser Str. 67
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jörg Dinstuhl, KRE
E-Mail:
Telefon: +49 2012796-1674
Fax: +49 2012796-21674
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Machbarkeitsstudie & Transportkonzept Straße/Schiene für die Anlieferung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen von den Zwischenlagern der BGZ zum Endlager Konrad bzw. zum Logistikzentrum Konrad
Machbarkeitsstudie & Transportkonzept Straße / Schiene für die Anlieferung von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung (LAW / MAW) von den Standortzwischenlagern der BGZ zum Endlager Konrad bzw. zum Logistikzentrum Konrad (LoK). Die zur Sicherstellung der zuverlässigen und sicheren Zwischenlagerung gegründete BGZ betreibt seit 2019 neben den Zwischenlagern inhaus und Gorleben auch die genehmigten dezentralen Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke. Zudem wurden in einem weiteren Schritt ab 2020 auch zwölf Lager mit schwach- und mittelradioaktiven Abfällen an den Kernkraftwerkstandorten an die BGZ übertragen. Dadurch liegt die Verantwortung für die Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle der Energieversorgungsunternehmen zentral in der Hand der BGZ
Während die Standortsuche für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle (HAW) aktuell läuft, ist der Standort eines Endlagers für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (LAW/MAW) bereits gefunden. Dieses wird im niedersächsischen Salzgitter errichtet. Das Endlager Konrad ist damit das erste nach dem Atomrecht genehmigte Endlager in Deutschland und soll im Jahr 2027 fertiggestellt sein. Für die Errichtung und den Betrieb beider Endlager ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zuständig. Das Bundesministerium für Umwelt, Natur, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat die BGZ darüber hinaus beauftragt, das Logistikzentrum für das Endlager Konrad (LoK) zu planen und zu errichten. Ziel der BGZ ist, die Transporte von den Zwischenlagern zum Endlager Konrad oder zum geplanten Logistikzentrum Konrad (LoK) soweit möglich über die Schiene abzuwickeln. Transportiert werden die runden oder quaderförmigen Abfallbehälter in standardisierten Transportcontainern (20-Fuß-Stahlcontainer). Beim Transport aus den bestehenden Zwischenlagern zum Endlager Konrad oder zum Logistikzentrum Konrad sind Straßentransporte nicht auszuschließen. Grund ist, dass einige Zwischenlager in Deutschland über keinen direkten Gleisanschluss verfügen. Zudem ist standortspezifisch prüfen, ob die Anlieferung von Gebinden an das Endlager Konrad über die Straße als Alternative genutzt werden kann. Der überwiegende Teil der Transporte soll mit Güterzügen über die Schiene erfolgen. Die Transporte von Abfallbehältern zum Logistikzentrum erfolgen vom jeweiligen Zwischenlager in Transportcontainern. Ein solcher Zug umfasst bis zu sieben Waggons. Der Transport vom geplanten Logistikzentrum zum Endlager Konrad ist als Pendelbetrieb per Bahn vorgesehen. Dabei werden die einzelnen Abfallbehälter innerhalb des Logistikzentrums in einen Transportcontainer eingestellt und dann im Abfertigungsbereich auf den Güterwaggon verladen.
Alternativ zu Anlieferung an das LoK, soll eine direkte Anlieferung von den Zwischenlagerstandorten der BGZ an das Endlager Konrad geprüft werden.
Standorte
Alle Standorte verfügen über einen Straßenanschluss und einige zudem über einen Gleisanschluss
Standort Adresse
Ahaus Ammeln 59, 48683 Ahaus Gleisanschluss: Ja
Unterweser Dedesdorfer Str, 2, 26935 Stadland Gleisanschluss: Ja
Stade Bassenfleth 1A, 21680 Stade Gleisanschluss: Nein
Brunsbüttel Otto-Hahn-Straße 1, 25541 Brunsbüttel Gleisanschluss: Ja
Krümmel Elbuferstraße 82, 21502 Geesthacht Gleisanschluss: Ja
Gorleben Lüchower Straße 8, 29475 Gorleben Gleisanschluss: Nein
in 29451 Dannenberg befindet sich eine BGZ Eigene Verladestation
Würgassen Zum Kraftwerk 25, 37688 Beverungen Gleisanschluss: Ja
Biblis Bei den Münchäckern 60, 68647 Biblis Gleisanschluss: Ja
Philippsburg Rheinschanzinsel, 76661 Philippsburg Gleisanschluss: Nein
Obrigheim Kraftwerkstraße 1, 74847 Obringheim Gleisanschluss: Nein
Neckarwestheim Im Steinbruch 1, 74382 Neckarwestheim Gleisanschluss: Nein
Hanau Margarete-von-Wrangell-Straße 7, 63457 Hanau Gleisanschluss: Nein
Karlstein am Main Seligenstädter Str. 100, 63791 Karlstein am Main Gleisanschluss: Nein
Grafenrheinfeld Kraftwerkstraße, 97506 Grafenrheinfeld Gleisanschluss: Nein
Mitterteich Birkigt 5, 95666 Mitterteich Gleisanschluss: Ja
Ziel ist es, für jeden der oben genannten Standorte ein standortspezifisches Transportkonzept für die Anlieferung an das Endlager Konrad zu erstellen. Hier soll sowohl die direkte Anlieferung an das Endlager Schacht Konrad untersucht werden, als auch die prioritär anzunehmende Anlieferung an das LogistikzentrumKonrad (LoK).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bahnhofstr. 36
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“