Flächenmonitoring Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nevinghoff 40
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2512376-352
Fax: +49 2512376-257
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landwirtschaftskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flächenmonitoring
Die Landwirtschaftskammer NRW beabsichtigt einen Dienstleistungsvertrag in Form einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung und Ergebnisübergabe von Flächenkontrollen & Bilddatenverarbeitung für Agrarfördermaßnahmen
auf der Basis der rechtlichen Regelungen zum Flächenmonitoring bzw. des Flächenüberwachungssystems ab dem Antragsjahr 2024 für Nordrhein-Westfalen, zu vergeben. Details sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Nevinghoff 40 48147 Münster
Vorabinformationen zum Leistungsgegenstand
Der Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist als Landesbeauftragter (Zahlstellenleiter) verantwortlich für die korrekte Abwicklung der von den Antragstellern bei der EU-Zahlstelle gestellten Beihilfe-, Förder- oder Zahlungsanträge in Nordrhein-Westfalen.
Für diese Leistungsbeschreibung sind Anträge und Fördervoraussetzungen mit einem Flächenbezug relevant.
Innerhalb der Landesfläche Nordrhein-Westfalens mit rund 3,4 Millionen ha werden rund 742.000 Einzelflächen (Teilschläge) mit 1,5 Millionen ha beantragt.
Die durchschnittliche Größe eines Teilschlages beträgt 2 ha. Eine differenzierte Auswertung der Verteilung der Größen aus dem Jahr 2023 ist als Anlage "Durchschnittliche Flächengrößen 2023" beigefügt.
Im Jahr 2022 führte die EU-Zahlstelle Kontrollen durch Monitoring gemäß Artikel 40a der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809 /2014 für folgende Prüfungen ein:
? Prüfung der beantragten Kulturart entsprechend dem jährlich geltenden Verzeichnis der bei der Antragstellung anzugebenden Kultur-/Fruchtarten1.
? Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden gemäß Art. 4 Abs. 1 c i der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013,
? Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Mindesttätigkeit) auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 1 c ii + iii der VO (EU) Nr. 1307/2013
? Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der Flächen nach Art. 32 VO (EU) Nr. 1307/2013 i. V. m. §12 GAP-Direktzahlungen-Verordnung2.
Die Kontrollen erfolgten durch Auswertung von Satellitenbildern (Sentinel und Planet Fusion) automatisiert und wurden erforderlichenfalls um visuelle Interpretation der Satellitenbilder und Besichtigungen vor Ort ergänzt.
Auf diese Weise erfolgte eine vollständige Kontrolle der geförderten Flächen.
Dieses Verfahren wird ab 2023 für solche Auszahlungsanträge fortgeführt, die auf der Basis einer Bewilligung aus dem Jahr 2022 (oder früher) bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden (sog. "Altmaßnahmen").
Für andere als die zuvor genannten Anträge werden die beantragten Förderflächen ab dem Jahr 2023 über das Flächenüberwachungssystem gemäß Artikel 65 und 66 der Verordnung (EU) 2021/2116 und auf der Basis folgender Rechtsgrundlagen kontrolliert:
? Prüfung der beantragten Nutzung/Kulturart,
1 Für die Bezeichnung des beantragten pflanzlichen Gewächses werden in diesem Dokument die Begriffe Nutzart, Kulturart, Fruchtart parallel verwendet.
2 Verordnung zur Durchführung der GAP-Direktzahlungen (GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV) vom 24. Januar 2022 in der jeweils gültigen Fassung
? Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit auf Flächen, die als Grünland ausgewiesen wurden nach Art. 4 Abs. 2 a der VERORDNUNG (EU) 2021/21153 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 1 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV,
? Durchführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit (Mindesttätigkeit) auf Brachen bis 15.11. nach Art. 4 Abs. 2 b der VERORDNUNG (EU) 2021/21153 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Nummer 3 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV,
? Ganzjährige dauerhafte Beihilfefähigkeit der Flächen nach Art. 4 Abs. 4 der VERORDNUNG (EU) 2021/21153 in Verbindung mit § 12 GAP-Direktzahlungen-Verordnung - GAPDZV.
Ab dem Jahr 2024 (Gegenstand der Ausschreibung) ist es ferner geplant, durch die Antragsteller auf Anforderung des Auftraggebers bereitgestellte georeferenzierte Fotos bei der Kontrolle zu berücksichtigen. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, wird eine automatisierte Auswertung der Fotos angestrebt. Zusätzlich sollen die zuvor beschriebenen Kontrollen
? fortgeführt
? und entsprechend der Anforderung Art. 10 der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1173 um weitere Prüfungen schrittweise ausgeweitet werden.
Das bei der Antragstellung verwendete System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), die geobasierte Antragstellung sowie die erfolgte Überprüfung der Fördervoraussetzungen unterliegen einem gemäß den Artikeln 3-5 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1172 jährlich durchzuführenden Qualitätstest. Für diese Tests werden von der EU Bilddaten zur Verfügung gestellt, die aufbereitet werden müssen.
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern.
Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
- sämtliche mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen können dem Formular 325 entnommen werden
- Der Bieter gibt mit Angebotsabgabe den Nettoumsatz der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre im Bereich von Fernerkundungs- bzw. Flächenmonitoring-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Flächenermittlung an. Der Bieter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre einen Nettoumsatz im Bereich von Fernerkundungs- bzw. Flächenmonitoring-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Flächenermittlung von mindestens dem dreifachen Nettowert des abgegebenen Angebotes erwirtschaftet haben.
- Der Auftragnehmer reicht mit Angebotsabgabe einen Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden, mindestens jedoch einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR ein.
- 521 EU: Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Mindestens 2 Referenzen über
o eine Durchführung der unter 3.2 (ohne 3.2.5) genannten Tätigkeiten (automatische Auswertung Satellitenbilder sowie automatische Prüfung georeferenzierter Fotos sowie manuelle Bildauswertung sowie schnelle Feldbegehung)
o in dem genannten Mindestumfang,
o für die genannten Prüfungen
o für die in der Anlage Nutzungsübersicht 2023 aufgeführten Nutzungen.
Die Tätigkeiten müssen in den letzten 5 Jahren für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren fristgerecht und nach den Regelungen der EU (InVeKoS, GAP) durchgeführt worden sein. Es ist ein Ansprechpartner bei den Auftraggebern der Referenzprojekte zu benennen.
- Mindestens 2 Referenzen über einen erfolgten Datenabruf über einen WFS und eine Datenlieferung an eine REST-Schnittstelle (Mindestumfang 500.000 Datensätze) (siehe 3.1.1 und 3.3.1)
- Mindestens 1 Referenz über die Durchführung der unter 3.5 beschriebenen Datenaufbereitung für den jährlich durchzuführenden Qualitätstest.
- 18 -
- Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 oder gleichwertig
- Ausgefüllte "Verpflichtungserklärung Auftragsdatenverarbeitung Monitoring".
Der Bieter beschreibt neben den Angaben zu den Punkten 4, 5, 7 und ggf. 9 die vom Auftraggeber für die Dienstleistung festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen unter Punkt 8 eindeutig und aussagekräftig. Bitte beachten Sie, dass Angaben zu allen Punkten gemacht werden müssen. Entweder positive Statusangabe (Kreuz "Ja") oder negative Statusangabe mit schriftlich erläuterter Ersatzmaßnahmen. Hierbei wird erwartet, dass mindestens Maßnahmen getroffen werden, die der Erfüllung des geforderten Ziels entsprechen. Diese getroffenen Maßnahmen sind zu erläutern. Grundsätzlich kann die Konformität der Maßnahmen auch durch Vorlage entsprechender Konzepte, Regelungen oder Zertifikate (z.B. Zertifizierung nach ISO 27001) nachgewiesen werden.
- Sofern einer der angegebenen Ansprechpartner keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist für jeden Ansprechpartner, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, der Nachweis eines Sprachzertifikates mit dem Niveau C1 für die deutsche Sprache nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich und dem Angebot beizufügen.
- Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe und Größe der Mitarbeiterentwicklung der letzten 3 Jahre.
Vertragsbedingungen
a) Vertragsbeginn
Bei Zuschlagserteilung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend am 01.01.2024 vorgesehen.
b) Vertragsverlängerung und -dauer
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option), durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufragnehmer die Vertragslaufzeit maximal zweimalig um jeweils bis zu 12 Monate zu verlängern.
Die sich hieraus ergebende maximale Vertragslaufzeit einschließlich aller Verlängerungsoptionen beträgt damit 48 Monate.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Option durch den Auftraggeber besteht nicht.
c) Jährliche Vereinbarungen
Für das jeweilige Ausführungsjahr kann ein gesonderter schriftlicher Ausführungsvertrag geschlossen werden, in welchem die in der Rahmenvereinbarung bestimmten Fristen und Termine, der Prüfumfang und bestimmte Verfahrensabläufe nötigenfalls angepasst werden. Auch die Inanspruchnahme von angebotenen Optionen ist über dem Ausführungsvertrag festzulegen.
d) Kündigung
Die Vereinbarung endet unbeschadet weiterer Verpflichtungen (z. B. 4 d, e, g) mit der Schlusszahlung des Auftraggebers für das letzte Jahr der Rahmenvereinbarung.
Sofern der Auftraggeber im Anschluss der 24 Monate beabsichtigt, die Vereinbarung zu verlängern und dieses dem Auftragnehmer vor Vertragsende schriftlich mitteilt, verlängert sich die Dauer des Vertrags um den genannten Zeitraum.
- Nachweis Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): ein Nachweis der vorhandenen Haftpflichtversicherung mit mind. den geforderten Deckungssummen gemäß Leistungsverzeichnis durch eine Kopie der Originalversicherungspolice oder eine Erklärung des beabsichtigten Abschlusses einer Haftpflichtversicherung, der dann vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber mit einer Fristsetzung von 10 Kalendertagen durch eine Bestätigung der Versicherung oder eine Kopie der Originalversicherungspolice nachgewiesen wird.
- Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z. B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Als Amts- u. Umgangssprache wird Deutsch festgelegt, so sind z. B. alle Bedienhandbücher in deutsch vorzulegen.
- Erklärung, dass die Auftrags- und Lieferbedingungen des Auftraggebers anerkannt werden und die AGB des Auftragnehmers keine Anerkennung finden. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
- Nachweis über Eintragung in das Berufs- o. Handelsregister ggf. nach Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft, in dem der Bieter ansässig ist (nicht älter als 6 Monate). (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Nevinghoff 40, 48147 Münster
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de einzureichen.
Das Hochladen, die Verschlüsselung und die Weiterleitung des Teilnahmeantrags/Angebotes erfolgt ausschließlich mit dem vom Vergabemarktplatz NRW zur Verfügung gestellten Bietertool. Weitere Informationen zu den Signaturen, zum Bietertool und zum technischen Betrieb stehen Ihnen unter www.vergabe.nrw.de im Bereich Wirtschaft/Einkauf NRW/Vergabemarktplatz und insbesondere unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ zur Verfügung.
Auf das Formular 312_322 EU in den Vergabeunterlagen wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDBY1D6HSFTH
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1. GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland