Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/40 Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tuttlinger Straße 3
Ort: Geisingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78187
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Stefan Löffler, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen
E-Mail:
Fax: +49 7721913-8905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerungsleistungen
Mit diesem Auftrag werden Projektsteuerungsleistungen inkl. Projektleitung nach AHO-Heft Nr. 9 (2020) vergeben für:
Neubau Haus Wartenberg, Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg in Geisingen
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Mit diesem Auftrag werden Projektsteuerungsleistungen inkl. Projektleitung nach AHO-Heft Nr. 9 (2020) vergeben für:
Neubau Haus Wartenberg, Zweckverband Pflegeheim Haus Wartenberg in Geisingen
Das Pflegeheim Haus Wartenberg ist eine Einrichtung in Geisingen im Landkreis Tuttlingen in Baden-Württemberg. Das Pflegeheim Haus Wartenberg ist eine stationäre Einrichtung für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf i.S.d. § 2 und § 3 WTPG. Die vollstationäre Pflegeeinrichtung i.S.d. SGB XI wird vom kommunalen Zweckverband Haus Wartenberg, dem der Landkreis Schwarzwald-Baar und der Landkreis Tuttlingen angehören, in fast 150jähriger Tradition betrieben.
Das Haus Wartenberg wurde bislang nur in geringfügigem Umfang saniert. Der Träger beabsichtigt die Errichtung eines 4-geschossigen Ersatzneubaus
- mit 90 stationären Pflegeplätzen
- und zusätzlich 30 Plätzen für Außerklinische Intensivpflege (AKIP)
auf einer zur Verfügung stehenden Teilfläche des Einrichtungsareals.
Benötigt und beauftragt werden sollen grundsätzlich alle Grund- und Teilleistungen aus dem Leistungsbild für Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft gemäß Heft 9 der AHO-Fachkommission, Stand März 2020 (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss) sowie Leistungen der Projektleitung.
Weitere Einzelheiten finden sich in der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zu §§ 123 und 124 GWB und zum Verbot der Beteiligung russischer Unter-nehmen (5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) gemäß Formularsammlung
2. Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
3. Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung in der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen (Bachelor, Diplom) oder vergleichbare Qualifikationen.
4. Nachweis: Zertifizierter Projektsteuerer/Projektmamanager oder Nachweis Lehrgänge/Fortbildungen/Dozententätigkeit im Bereich Projektsteuerung/Projektmanagement in den Jahren 2018-2022 (Fortbildungsdauer insgesamt mindestens 10 Tage).
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Bauingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
1. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse/Krankenkasse (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft.
3. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers (zum Zeitpunkt der Abgabefrist des Angebots noch nicht abgelaufen oder nicht älter als 6 Monate) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft.
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gemäß Formularsammlung.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in den letzten drei Kalenderjahren (2020-2022): [Betrag gelöscht] EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
4. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung (in Kopie) mit einer Mindesthöhe
o für Personen- und Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR
o für Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Im Falle einer geringeren Deckung:
Erklärung, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann und auf Anforderung eine entsprechende Bestätigung der Versicherung vorgelegt wird.
Bei Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
1. Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Projektsteuerungs- und -managementleistungen im Bereich Neubauten von Pflegeheimen oder vergleichbaren stationären Wohnangeboten unter Angabe von Art und Aufgabe der Leistungen und der betroffenen Gebäude/Anlagen gem. Formularsammlung.
Die Referenzen müssen zumindest von 2 verschiedenen Auftraggebern stammen, wovon zumindest einer als öffentlicher Auftraggeber an das geltende Vergaberecht (§§ 97ff. GWB) gebunden war.
Als vergleichbar gelten Referenzen,
- bei denen aus der konkreten Nutzung resultierende und über das allgemeine Bauordnungs- und Bauplanungsrecht hinausgehende gesetzliche bauliche Mindestanforderungen an den behinderungs- und altersbedingten Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohnern zu beachten sind;
- mit einer Brutto-Grundfläche gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts von 2.000 qm BGF oder größer. Brutto-Grundfläche in diesem Sinne sind nur solche Brutto-Grundflächen, die vom Auftragsumfang des Bieters erfasst waren und im funktionalen Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung der Bewohner stehen. Andere Nutzungsarten, wie etwa Mietwohnungen, gewerblich genutzte Flächen oder Garagen sind nicht anrechenbar und gesondert auszuweisen.
- mit stationären Pflegeplätzen und/oder Wohngruppen im Sinne der LHeimBauVO Baden-Württemberg mit einer Anzahl von mindestens 45 Betten.
- wenn die beauftragten und erbrachten Leistungen alle Projektstufen und Handlungsbereiche im Sinne § 2 der Leistungs- und Honorarordnung Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, herausgegeben vom Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V. (AHO-Schriftenreihe Nr. 9, 5. Auflage, Stand: März 2020), bzw. gem. der jeweiligen Bestimmung der vorherigen Fassungen des Leistungsbildes Projektsteuerung abgedeckt haben;
- wenn die beauftragten und erbrachten Leistungen auch die Projektleitung im Sinne § 3 Abs. 2 lit. a) - d), g) und j) AHO abgedeckt haben;
- mit folgendem Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Angebote in diesem Verfahren: Projektstufe 5 im Zeitraum von 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2018 begonnen worden sein).
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d.h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Es handelt sich um eine Mindestvoraussetzung. Wird diese vom Bieter nicht erfüllt oder nachgewiesen, wird das Angebot ausgeschlossen.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter über die erforderliche technische Ausrüstung zur Ausführung der Leistung verfügt.
1. Mit dem Angebot ist die Verpflichtungserklärung / Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) gem. Formularsammlung abzugeben.
2. Die für die Vertragsdurchführung vorgesehene Projektleiter und der stellvertretenden Projektleiter sind verbindlich namentlich zu benennen. Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen im Auftragsfall in der Auftragsdurchführung zwingend zum Einsatz kommen und die Aufgaben der Projektleitung übernehmen. Aufgaben der Projektleitung sind u. a. die Leitung der Bauherrn-Jour Fixe, die Leitung der Planer-Jour Fixe, das jederzeitige und vollständige Eingearbeitetsein in alle Themen und Leistungsbereiche und die verantwortliche und - auch kapazitativ - hauptsächliche Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen in eigener Person. Ein Wechsel des benannten Projektleiters und des benannten stellvertretenden Projektleiters ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter müssen zudem über die berufliche Qualifikation eines abgeschlossenen Fachhochschul- oder Hochschulstudiums (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o.Ä.) und über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion verfügen. Als Berufserfahrung gilt die tatsächliche Tätigkeit als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter bei Leistungen der Projektsteue-rung im Bauwesen.
Die berufliche Qualifikation und die Berufserfahrung in der hier gegenständlichen Funktion von 5 Jahren sind Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung der Ausschluss des Angebots erfolgt.
Mindestanforderungen an die Projektteam-Mitglieder mit Kernfunktionen (Projektingenieure o. ä. für Kosten, Termine, Qualitäten) sind, dass diese entweder
- über ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Dipl.-Ing., Master oder Bachelor im Bereich Bauingenieurwesen, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur, Immobilienwirtschaft o. Ä.) oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche und über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der jeweils vorgesehenen Funktion verfügen.
oder
- (bei Nichtvorliegen des vorgenannten Fachhochschul- oder Hochschulstudiums oder Berufsausbildung in einem der vorgenannten Bereiche) über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der im Personaleinsatzplan jeweils vorgesehenen Funktion verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Trifft nicht zu. Elektronische Submission nach Vier-Augen-Login.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6XWT
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden(§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx