Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 82821#00002#0099#0001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen
Lieferung von 400 Laptops und 350 Dockingstationen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (im Folgenden der Auftraggeber - „AG“) setzt seine 2016 beschlossene Mobilitätsstrategie weiter um. Die Strategie beinhaltet die vollständige Umrüstung der IT-Ausstattung von einem festen Arbeitsplatzrechner zu einem mobilen Endgerät mit externen Datenzugriff für alle dafür geeigneten Arbeitsplätze. Dazu beabsichtigt das BIBB 400 tragbare Computer (Laptops) einschließlich Zubehör sowie 350 Dockingstationen zu erwerben.
Aufgrund der unten stehenden Anforderung „Die angebotenen Laptops müssen die „MAC Address Override“ oder „MAC Address Pass Thorugh“ oder vergleichbares zu USB-C-Dockingstations des Herstellers „DELL“ nativ unterstützen“ sind nur Produkte des Herstellers DELL ausschreibungsrelevant. Aktuell beträgt der Bestand an DELL-Laptops ca. 80 Prozent.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung begründet diese produktscharfe Ausschreibung durch die Reduktion von IT-Sicherheitsrisiken, sicheres Handling mit Blick auf das geplante Desksharing-Modell im neuen Dienstgebäude sowie mit der Reduktion von Kompatibilitätsproblemen mit Produkten anderer Hersteller.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) (im Folgenden der Auftraggeber - „AG“) setzt seine 2016 beschlossene Mobilitätsstrategie weiter um. Die Strategie beinhaltet die vollständige Umrüstung der IT-Ausstattung von einem festen Arbeitsplatzrechner zu einem mobilen Endgerät mit externen Datenzugriff für alle dafür geeigneten Arbeitsplätze. Dazu beabsichtigt das BIBB 400 tragbare Computer (Laptops) einschließlich Zubehör sowie 350 Dockingstationen zu erwerben.
Aufgrund der unten stehenden Anforderung „Die angebotenen Laptops müssen die „MAC Address Override“ oder „MAC Address Pass Thorugh“ oder vergleichbares zu USB-C-Dockingstations des Herstellers „DELL“ nativ unterstützen“ sind nur Produkte des Herstellers DELL ausschreibungsrelevant. Aktuell beträgt der Bestand an DELL-Laptops ca. 80 Prozent.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung begründet diese produktscharfe Ausschreibung durch die Reduktion von IT-Sicherheitsrisiken, sicheres Handling mit Blick auf das geplante Desksharing-Modell im neuen Dienstgebäude sowie mit der Reduktion von Kompatibilitätsproblemen mit Produkten anderer Hersteller.
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Herr Hoffmann / Frau Foehrmann
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BIBB zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BIBB geltend gemacht werden. Teilt das BIBB dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134(2) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BIBB geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BIBB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland